Der Senat hat auf seiner heutigen Sitzung eine Neuregelung der Studiengebühren beschlossen. Der Betrag pro Semester wird von 500 auf 375 Euro reduziert und den Studierenden während des Studiums zinsfrei gestundet. Den Gegenwert der gestundeten Gebühren überweist die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, die mit der Abwicklung der neuen Regelung betraut wird, an die Hochschulen.
Die Bezahlung der gestundeten Gebühren erfolgt erst nach Beendigung des Studiums, wenn die Einkünfte 30.000 Euro brutto im Jahr übersteigen. Die aus der Gesetzesänderung resultierenden Kosten werden von der Stadt Hamburg übernommen.
Neu gefasst wird auch die Exmatrikulationsregelung, hier wird den Hochschulen eine größere Flexibilität eingeräumt. Festgehalten wird aber an dem Grundsatz, dass die Exmatrikulation die letzte Konsequenz aus der Weigerung ist, die Zahlungspflicht der Studiengebühr anzuerkennen.
Der Gesetzentwurf ist durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet:
— Einheitliche Studiengebühr von 375 Euro pro Semester für alle staatlichen Hamburger Hochschulen
— Neuregelung der Befreiungs- bzw. Stundungstatbestände
— Nachgelagerte Gebührenerhebung durch zinsfreie Gebührenstundung (Regelfall)
— Übertragung der gestundeten Gebührenforderungen auf die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, die den Gegenwert den Hochschulen zur Verfügung stellt.
— Übernahme der daraus resultierenden Kosten durch die Stadt
— Dauerhafte Sicherung des den Hochschulen zur Verfügung stehenden Finanzvolumens
— Entscheidung zur Exmatrikulation im Ermessen der Hochschulen
— Mitwirkung der Studierenden an der Verwendung der Einnahmen aus Studiengebühren
— Erstmalige Anwendung der neugefassten Gebührenregelung zum Wintersemester 2008/09
— Anwendung der neu geordneten Exmatrikulationsregelung rückwirkend zum Sommersemester 2008
Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach: „Leistungsstarke Hochschulen sind entscheidend für Hamburgs Position als zukunftsfähige Metropole in der Wissensgesellschaft. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, talentierte junge Menschen für die Stadt zu interessieren und sie an Hamburg zu binden. Mit der Gesetzesänderung stellen wir sicher, dass den Hamburger Hochschulen auf der einen Seite auch weiterhin die dringend benötigten Mittel zufließen und auf der anderen Seite kein Student aus finanziellen Gründen gehindert ist, ein Studium aufzunehmen. Wir bieten den Studierenden ein in Deutschland einmaliges Modell zur Zahlung der Studiengebühren an. Durch die grundsätzlich nachgelagerte Erhebung nach Beendigung des Studiums – gekoppelt an eine großzügige Einkommensgrenze – können sie ohne finanziellen Druck ihr Studium beenden.“
Die Studiengebühren sind zeitgleich mit der Immatrikulation oder mit der Rückmeldung fällig. Dies macht das Verwaltungsverfahren einfacher und transparenter. Die Studierenden erhalten mindestens einmal im Jahr eine Übersicht über die aktuelle Summe ihrer aufgelaufenden Studiengebühren-Forderungen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 u.a. festgestellt, dass eine bundeseinheitliche Regelung für die Erhebung von Studiengebühren nicht erforderlich sei, sondern dass die Bundesländer eigenständige, unterschiedliche Regelungen treffen können. Neben Hamburg haben Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland Studiengebühren eingeführt. Während in den anderen Ländern der Regelsatz für allgemeine Studiengebühren 500 Euro beträgt, wird Hamburg die Gebührenhöhe entsprechend dem vorliegenden Gesetzentwurf um 25 Prozent auf 375 Euro vermindern. Die anderen Länder bieten gebührenpflichtigen Studierenden eine Finanzierungsmöglichkeit der Studiengebühren durch unterschiedliche landeseigene Darlehensangebote an, die mit Zinskosten in einem Rahmen von derzeit 5,50 bis 6,48% einhergehen. Hamburg wird seinen Studierenden künftig hingegen eine zinsfreie Stundung der Gebührenforderung anbieten.
Quelle: Behörde für Wissenschaft und Forschung
Erläuterungen zur Neugestaltung der Studienfinanzierung in Hamburg