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FSRK

HochModernUndemokratisch

von der FSRK-AG zum Senatsentwurf zur Änderung des HmbHG

Senatsentwurf zur Änderung des HmbHG

§ 80 (1) Rechtsstellung der Präsidentin oder des Präsidenten

Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Hochschulrat gewählt, vom Hochschulsenat bestätigt und vom Senat bestellt [...]

(3) Ist eine Einigung zwischen Hochschulrat und dem Hochschulsenat in dem Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 nicht möglich, entscheidet der Präses der zuständigen Behörde, ob die oder der Gewählte dem Senat zur Bestellung vorgeschlagen wird.

§ 82 Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten

(1) Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten für drei bis sechs Jahre ausgewählt und vom Hochschulsenat bestätigt. Ist zwischen der Präsidentin oder dem Präsidenten und dem Hochschulsenat eine Einigung nicht möglich entscheidet der Hochschulrat.

§ 84 Hochschulrat

(1) Der Hochschulrat hat folgende Aufgaben:

1. Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
2. Wahl und Abwahl der Kanzlerin oder des Kanzlers,
3. Erlass der Grundornung und der Satzung über Qualitätsbewertungsverfahren,
4. Beschlussfassung über grundsätzliche Forschung und Lehre betreffende Strukturfragen, [...]
5. Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan,
6. Genehmigung von Gebührensatzungen,
7. Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums.

(3) Der Hochschulrat hat an der Universität Hamburg neun [...] Mitglieder. Von diesen Mitgliedern werden in der Universität Hamburg acht [...] jeweils zur Hälfte vom Senat und vom Hochschulsenat bestimmt. Das weitere Mitglied wird von den Mitgliedern nach Satz zwei gewählt.

(4) Bestimmt und gewählt werden können mit dem Hochschulwesen vertraute Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder Politik, die weder der Hochschule noch aus der zuständige Behörde angehören.

§ 85 Hochschulsenat

Dem Hochschulsenat gehören je nach Größe der Hochschule 11 bis 21 stimmberechtigte Mitglieder an. Die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer verfügt über die absolute Mehrheit, in der Universität Hamburg über mindestens sechs Zehntel der Sitze und Stimmen.

§ 85 [gültiges Gesetz] Großer Senat

entfällt.

§ 91 Leitungsorgane der Selbstverwaltungseinheiten

(2) [...] Dekaninnen und Dekane sowie kaufmännische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer werden vom Präsidium ausgewählt und von dem Selbstverwaltungsgremium nach § 92 bestätigt. Sie müssen nicht Mitglieder der Hochschule sein. Ist eine Einigung zwischen dem Präsidium und dem Selbstverwaltungsgremium nicht möglich entscheidet der Hochschulrat.}

HochModernUndemokratisch

Der Referentenentwurf zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes, das sogenannte Hochschulmodernisierungsgesetz (HochModernG) aus dem Hause Dräger, formuliert die weitgehende Abschaffung innerhochschulischer Demokratie. Wahl und Abwahl von Präsidenten und Vizepräsidenten, die Beschlussfassung über die Grundordnung (Universitätsverfassung) sowie Beratungen über die grundsätzliche Entwicklungsrichtung der Hochschulen sind bisher den Großen Senaten vorbehalten. Diese setzen sich zu drei gleichen Teilen aus Professoren, Studierenden und Angestellten der Hochschulen zusammen. Dieses demokratischste Repräsentativorgan der Hochschulen will der neue Senat abschaffen. Seine Aufgaben sollen an hochschulexterne Vertreter in einem neuen „Hochschulrat“ delegiert werden (§ 84). Dieser Hochschulrat soll auch fast alle Kompetenzen des anderen zentralen Selbstverwaltungsorgans, des Hochschulsenats, erhalten, z.B. die Verfügung über die Finanzplanung, die Kriterien zur Mittelvergabe und die Beschlussfassung über grundsätzliche Struktur- und Entwicklungsentscheidungen der Universität (z.B: Schließung, Zusammenlegung oder Förderung einzelner Arbeits-, Studien- oder Fachbereiche). Im so eingeschränkten Hochschulsenat sollen zudem die professorale Mehrheit (bisher nur eine Stimme) vergrößert werden (§ 85).

Anstelle demokratischer Wahlen der Präsidenten und Vizepräsidenten soll dieser von Behörde und Hochschulsenat bestimmte Hochschulrat die Präsidenten auswählen (§ 80), die dann ihrerseits die Vizepräsidenten bestimmen dürfen sollen (§ 82). Die bisher mögliche Beteiligung von Studierenden oder Universitätsangestellten ohne akademischen Abschluss im Präsidium soll nicht mehr möglich sein. Und weil Wahlen sowieso nicht in des Senators Konzept passen, sollen auch die Dekane der Fachbereiche vom Präsidenten eingesetzt anstatt von Gremien unter Beteiligung aller Statusgruppen (Studierende, Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Technische- und Verwaltungspersonal) gewählt werden (§ 91). Die Dekane und die ihnen an die Seite gestellten „kaufmännischen Geschäftsführer“ müssten auch nicht Mitglieder der Hochschule sein.

Die sogenannte Modernisierung besteht also im wesentlichen in der Abschaffung der Demokratie an den Hochschulen. Ersetzt werden soll sie durch „schlanke Managementstrukturen“. Drägers Ziel ist es, die Hochschulen einzig als Dienstleistungseinheiten für den Wirtschaftsstandort Hamburg zu positionieren. Dazu gehört auch, dass sie selbst wie Unternehmen agieren und ebenso strukturiert sein sollen. Denn die Durchsetzung reiner wirtschaftlicher Verwertungsorientierung in den Wissenschaften lässt sich unter den Bedingungen demokratischer Teilhabe an der Bestimmung von Ziel, Inhalt und Methode von Forschung und Lehre nicht durchsetzen, weil sie nicht im Interesse der am Wissenschaftsprozess Beteiligten liegt.

Deshalb sollen die wesentlichen Entscheidungen nach dem Vorbild bayerischer und baden-württembergischer Unis an einen hochschulexternen Aufsichtsrat delegiert werden, der mehrheitlich die Interessenwahrnehmung der örtlichen Wirtschaft realisieren soll. Dessen Vorstellungen folgend wird die Universitätsleitung besetzt, die dann – per Auswahl der Fachbereichsleitungen – nach unten durchregiert. Auch hier soll durch von außen kommende Dekane und Geschäftsführer der Einfluss der Wirtschaft gestärkt werden können.

Wenn sich die Universität den Entscheidungen des Hochschulrats nicht beugt – etwa, weil die gewählten Vertreter in einem Fachbereichsrat sich gegen die Einsetzung eines externen Vorgesetzen wehren – soll wiederum der Hochschulrat entscheiden. Sind auf zentraler Ebene Hochschulrat und (gewählter) Hochschulsenat nicht einig, z.B. über die Besetzung des Präsidentenposten, soll der jeweilige Senator ein Machtwort sprechen. Die postulierte Autonomie der Hochschulen findet also dort ihre Grenze, wo sie sich nicht selbsttätig von außen herangetragenen Anforderungen beugt.

In den 60er und 70er Jahren wurde unter der Losung „Bildung für Alle“ für den Ausbau der Hochschulen, freien Hochschulzugang und soziale Absicherungen von Studierenden und an der Lösung gesellschaftlicher Probleme orientierte Wissenschaftsinhalte gestritten (Demokratische Massenuniversität). Als Voraussetzung für das wissenschaftliche Wirken im Interesse einer demokratischen und sozial gerechten Gesellschaftsentwicklung war der Kampf um die Demokratisierung der Hochschulen elementarer Bestandteil einer breiten Bewegung für eine umfassende Demokratisierung der Gesellschaft. Die Durchsetzung demokratischer Selbstverwaltung der Wissenschaftsinstitutionen unter gleichberechtigter Beteiligung aller Hochschulmitglieder, waren Ziele außerparlamentarischer Bewegung. Dabei sollte durch die soziale Öffnung und durch die Beteiligung der an der Hochschule beschäftigten Angestellten und Arbeiter an der Selbstverwaltung möglichst große gesellschaftliche Repräsentativität in der Entscheidungsfindung gewährleistet werden, und Einflussnahme durch Staat oder Wirtschaft zu Gunsten kurzfristiger Verwertungsanforderungen an Forschung und Lehre verhindert werden (Hochschulautonomie).

Mit der so erstrittenen demokratischen Selbstverwaltung will Dräger nun so richtig aufräumen und vergisst dabei doch zwei wichtige Dinge: Erstens haben die Hamburger Hochschulen und insbesondere die Uni diese Geschichte; soziale Offenheit, die Gremien und die Rechte der Studierendenschaft sind hier erkämpft, der Wille zur kooperativen Gestaltung des Wissenschaftsprozesses ist ausgeprägt, weil es ein tradiertes Einverständnis gibt, Forschung und Lehre in den Dienst aller Menschen zu stellen. Zweitens gibt es auch keinen Grund für die einzelnen Angehörigen der Hochschulen, sich gegen ihr eigenes Interesse dem Marktdiktat in Bildung und Wissenschaft zu beugen.

Deshalb formiert sich gegen Drägers Kurs an den Hochschulen Widerstand. Sinnvolle Entwicklung der Hochschulen für die ganze Gesellschaft erfordert umfassende Demokratie statt Management! Deshalb muss für den Erhalt der Gremien und die gleichberechtigte Vertretung aller Hochschulmitglieder in ihnen gestritten werden. Sie müssen demokratisch die Ziele und Wege wissenschaftlicher Produktivität bestimmen. Mitglieder aller Statusgruppen, nicht nur der Profs, müssen sog. Leitungsfunktionen wahrnehmen können. Die Anbindung der Hochschulentwicklung an gesellschaftliche Erfordernisse ist wesentlich durch soziale Offenheit der Hochschulen und deren Demokratisierung zu verwirklichen. Die in der Akademischen und Studentischen Selbstverwaltung Aktiven müssen, um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, ausreichende institutionelle Unterstützung erhalten. Die Diskussionen und Entscheidungen der Selbstverwaltung müssen mehr öffentliche Beteiligung erfahren. Mehr Demokratie für die Uni!

Gegen die von Senator Dräger vorgelegte Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes!!!

Uniweite studentische Vollversammlung (VV)

Zukunft der Hochschulen - Vermarktung der Bildung?
Diskussion und Beschlußfassung zu studentischen Aktivitäten gegen den "Letter of Intent" und die geplante HmbHG-Novellierung
Mittwoch, 15. Mai 2002, 14 Uhr
AUDIMAX I

V.i.S.d.P.: AG der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) unter Beteiligung von Mitgliedern der FSRe Geschichte, Jura, Sozialwissenschaft

http://www.fsrk.de/artikel_9.html [Stand 9. Mai 2002]


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