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FSRK

Zentrum gegen Studierende?

Warum die Teilnehmer des Verwaltungsgebührenboykotts nicht exmatrikuliert werden

Die Beteiligten an dem Verwaltungsgebührenboykott, die bereits sowohl 50 Euro auf das Treuhandkonto, als auch den Restbetrag an die Universität überwiesen haben, erhielten am 3. März 2006 einen Brief vom „Zentrum für Studierende“. Hierin heißt es unter anderem, daß das Zentrum gemäß Hochschulgesetz dazu verpflichtet sei, die Studierenden darüber zu informieren, daß ihnen die Exmatrikulation drohe, falls sie nicht bis zum 31. März weitere 50 Euro an die Universität überweisen. Das ist falsch! Hier wird unter dem Deckmäntelchen der Informationspflicht gezielt gegen den Boykott der Verwaltungsgebühren demobilisiert. Das Zentrum für Studierende handelt hier, im offensichtlichen vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Rechtssenat, gegen die Studierenden.

Zur Klarstellung: Sinn des kollektiven Boykotts ist es ja gerade, die Immatrikulation aller Studierenden durchzusetzen, ohne daß sie die Verwaltungsgebühr bezahlen müssen. Entscheidendes Instrument ist hierbei das Treuhandkonto, das es ermöglicht, solidarisch unser gemeinsames Interesse an der Beseitigung aller bestehenden Studiengebühren und der Verhinderung allgemeiner Gebühren durchzusetzen.

Das funktioniert wie folgt:
Durch die Einrichtung des Treuhandkontos, auf das alle, die am Boykott teilnehmen, den Verwaltungsgebührenbetrag überweisen, wissen stets alle, wie viele sich beteiligen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten.
1.) Im schlechteren Fall erreichen wir das uns selbst gesetzte Quorum von 13.000 Boykottierern nicht. In diesem Fall werden die Verwaltungskostenbeträge von allen Beteiligten unter Angabe der Namen und Matrikelnummern am 27. März an die Universität überwiesen. Alle hätten dann regulär bezahlt, sind dementsprechend weiterhin immatrikuliert und um die verbreitungswürdige Erkenntnis reicher, daß der Boykott nicht wehtut. Es folgt ein weiterer Versuch im nächsten Semester.
2.) Im besseren Fall beteiligen sich 13.000 oder mehr Studierende an dem Boykott. Dann wird das Geld nicht an die Universität überwiesen. Nun tritt eine neue politische Situation ein: Die Stadt Hamburg kann sich sowohl aus politischen als auch aus ökonomischen Gründen den Verlust von einem Drittel aller Universitätsstudierenden nicht leisten, eine Exmatrikulation der Boykottierer kommt dementsprechend nicht in Frage. Selbst der Hamburger Senat hat von der Unternehmensberatung McKinsey (des Gesellschaftskritischen gänzlich unverdächtig) aufwendig einen weiter steigenden Akademikerbedarf feststellen lassen müssen. Die Universität wird also keineswegs eine Exmatrikulation aussprechen, sondern die Lösung des Problems als politische Frage an den Hamburger Senat weitergeben. Der wird toben, drohen, skandalisieren und denunzieren können, doch letztendlich wird ihm nichts anderes bleiben, als die Boykottierer auch ohne Zahlung der Verwaltungsgebühren studieren zu lassen.
In keinem der beiden Fälle, ob sich nun viele oder doch nicht genug beteiligen, droht irgendwem wegen des Boykotts die Exmatrikulation. Das wissen auch die KollegInnen im Zentrum für Studierende.

Statt also – was eine bemerkenswerte Leistung ist – Studierenden schon vor Ablauf einer Zahlfrist eine Mahnung inklusive Drohungen zu schicken, sollte sich das Zentrum für Studierende seines Namens wieder besinnen: Die Studierenden haben in einer Urabstimmung im letzten Jahr zu 95% ihre Ablehnung jeglicher Art von Studiengebühren zum Ausdruck gebracht, eine Unterstützung im Kampf gegen das Bezahlstudium auch durch die Verwaltung ist hier mehr als angebracht.
Im Rahmen der Informationspflicht könnte das Zentrum zum Beispiel den Beschluß des Akademischen Senats vom 19. Januar 2006 an alle Studierenden versenden. Das höchste Selbstverwaltungsgremium der Universität hatte dort befunden:
„Der Akademische Senat der Universität Hamburg bekräftigt angesichts des Senats-Entwurfs für ein »Studienfinanzierungsgesetz« seine mehrfach beschlossene Ablehnung von Studiengebühren. Der Akademische Senat fordert daher den politischen Senat auf, den Entwurf zurückzunehmen, die Privatisierung von Bildungskosten zu beenden und den Weg einer bedarfsgerechten, öffentlichen Finanzierung der Bildungseinrichtungen und des Lernens einzuschlagen.“

Diesen Beschluß sollten die Studierenden als Ermunterung betrachten und sich gegen die Einschüchterungsversuche am Boykott beteiligen. Es gibt nichts zu verlieren, aber ein gebührenfreies Studium und die Erkenntnis erfolgreichen Widerstands zu gewinnen.

http://www.fsrk.de/artikel_82.html [Stand 15. März 2006]