(5) Die Hochschulen können auf Grund von Satzungen Gebühren und Entgelte für besondere Leistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen erheben (Gebührensatzungen). Für das weiterbildende sowie das Seniorenstudium werden mindestens kostendeckende Gebühren erhoben.
(6) Das Studium in Studiengängen nach § 52 und in Bachelor- und Masterstudiengängen nach § 54 ist grundsätzlich gebührenfrei. Studierende solcher Studiengänge verfügen über ein einmaliges Studienguthaben in Höhe der Semesterzahl der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester; bei konsekutiven Studiengängen nach § 54 Absatz 3 werden die Regelstudienzeiten des Bachelor- und des Masterstudiengangs zusammengezählt. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für postgraduale Masterprogramme.
(7) Soweit kein Studienguthaben nach Absatz 6 Satz 2 mehr zur Verfügung steht, erheben die Hochschulen für die in Absatz 6 Satz 1 genannten Studiengänge Studiengebühren nach den folgenden Absätzen.
(8) Die Studiengebühren betragen für jedes Semester 500 Euro. [...]
Der Wissenschaftssenator macht ernst. Anfang Mai hat er seinen Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vorgelegt. Darin ist unter anderem vorgesehen, ab dem Sommersemester 2003 von einem Teil der Studierenden Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zu kassieren.
Dem Wissenschaftssenator und anderen Lobbyisten von Studiengebühren geht es dabei nicht etwa um die finanzielle Stärkung der Hochschulen und um weit mehr als den in der Begründung zum Gesetz angegebenen "Anreiz zur Verkürzung der Studienzeiten". Mit der Einführung von Studiengebühren soll vielmehr ein von Verwertungslogik und Standortideologie bestimmtes Verständnis von Bildung und Wissenschaft durchgesetzt werden.
Beseitigt werden soll ein kritisches Verständnis der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschulen, wonach deren Mitglieder im kooperativen Prozeß wissenschaftlicher Tätigkeit zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen und dabei in der Aneignung der Welt eigene verallgemeinerbare Interessen Erkennen und einen höheren Grad gemeinsamer Handlungsfähigkeit erlangen. Dafür fungieren Studiengebühren in besonderer Weise. Durch die Kostenpflichtigkeit wird das Studium zu einer Ware degradiert. Die Studierenden sollen also Bildung für alle nicht als Recht und gesellschaftliche Notwendigkeit, sondern als Investition in die individuelle Karriere begreifen. Bildung wird somit zu etwas Äußerlichem. Entsprechend sollen Inhalt und Form des Studiums dann auch nicht mehr gemeinsam von den Hochschulmitgliedern in den Selbstverwaltungsgremien entwickelt, sondern vom Angebot-Nachfrage-Prinzip bestimmt werden. An die Stelle der Kooperation tritt das Kunden-Dienstleister Verhältnis.
Das hat durchschlagende Wirkung auf die Inhalte der Wissenschaft: Unter dem sozialen Druck der Belastung durch Studiengebühren verlangen die Kunden Studierende dem Dienstleister Hochschule vor allem das ab, was unmittelbar der Karriere dienlich sein kann. Der Karriere dienlich ist aber nur das, was künftige Arbeitgeber in Gewinne umsetzen können. Studieninhalte oder ganze Studiengänge, die diese Kriterium nicht erfüllen, sollen aus den Hochschulen verschwinden. Auf diese Weise soll also mittels Studiengebühren die Profitorientierung des Hochschulstudiums durchgesetzt werden, zumindest nach der Vorstellung ihrer Befürworter.
Um Studiengebühren und die damit verbundene Entdemokratisierung und Kommerzialisierung von Bildung und Wissenschaft durchsetzungsfähig zu machen, wollen sich ihre Befürworter die bereits jetzt schon schwierige soziale Lage der Studierenden zu nutze machen. So soll alleine schon die Ankündigung der Studiengebühren dazu führen, daß die Studierenden, statt sich gegen die Einführung begründet zur Wehr zu setzen, eiligst ihr Studium durchziehen und zu Ende führen. Wer dies durchschaut kann sich jedoch zur Wehr setzen und für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung kritischer Wissenschaft und humanistischer Bildung streiten.
Wir fordern:
Gegen die von Senator Dräger vorgelegte Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes!!!
zu Beginn der Aktionswoche vom 10. bis 14. Juni
Montag, den 10. Juni 2002
10 Uhr, Audimax I
im Anschluß daran ab 12 Uhr
Demonstration zur GEW-Kundgebung
13.30 Uhr Kundgebung auf dem Rathausmarkt
"Zukunft der Hochschulen - Vermarktung der Bildung?
"Diskussion und Beschlußfassung zu studentischen Aktivitäten gegen den "Letter of Intent" und die geplante HmbHG-Novellierung
Mittwoch, 15. Mai 2002, 14 Uhr
AUDIMAX I
V.i.S.d.P.: AG der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) unter Beteiligung von Mitgliedern der FSRe Geschichte, Jura, Sozialwissenschaft.