Luise Albers, Delegierte der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK)
FSRK-Beitrag zur Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuß
Darlegung im Rahmen der Anhörung des Wissenschaftsausschusses zur Drucksache 18/ 3680 „Entwurf eines Studienfinanzierungsgesetzes“ am 03.05.2006
Studentische Proteste, 95% für die Gebührenfreiheit des Studiums in der Urabstimmung im Mai vergangenen Jahres, Aktivitäten vom AStA und den Fachschaftsräten, Beschlüsse des Studierendenparlaments, des Akademischen Senats und diverser Fachbereichsräte haben gezeigt: Die Universität Hamburg lehnt Studiengebühren in jeder Form strikt ab. Wir Studierenden fordern die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft auf, von der Einführung allgemeiner Studiengebühren Abstand zu nehmen.
Mit der Einführung von Studiengebühren sollen die Studierenden finanziell und politisch zu Sündenböcken für die Misere der Hochschulen, also vor allem ihrer Unterfinanzierung, gemacht werden. Das Unsoziale dieser Politik soll durch Studienkredite verschleiert werden, mit denen die Studierenden die Zahlung der Studiengebühren auf die Zeit der (höchst unsicheren) späteren Berufstätigkeit verschieben könnten- und vielfach auch müßten. Die durch die Verzinsung des Darlehens verstärkte Folge wäre, dass die Studierenden einen großen Teil des Geldes, das sie aufbringen müssen, nicht an die Hochschulen, sondern an die Banken zu zahlen hätten. Je weniger Geld die Studierenden haben, desto mehr müßten sie an „ihre“ Bank zahlen, weil sie mehr Kredit aufnehmen, bzw. länger zurückzahlen müßten.
Wer derweil von der „Kundenbindung“, den Zinsen und vor allem wegen der durch den Ausfallfonds garantierten hohen Rückzahlungssicherheit, die zu höherer Bonität führt, profitiert, wären die Banken.
Studiengebühren sind wegen ihrer anti-demokratischen und anti-emanzipatorischen Funktion abzulehnen. Die Handelskammer Hamburg proklamierte schon 1999 ein Umdenken bei den Studierenden: zukünftig sollten sie Bildung nur noch als Investition in die individuelle Karriere begreifen. Durch die Einführung von Studiengebühren soll nun die individuelle Zahlpflicht die Studierenden zu „Kunden“ der Universität machen, die die „Ware Bildung“ käuflich erwerben sollen. So würde bei den Studierenden die Erwartung an einen sich später auszahlenden individuellen Vorteil gesteigert; sie sollen das lernen, womit sie sich gut an einen zukünftigen Arbeitgeber verkaufen können- d. h. das, was für diesen profitabel ist. Es handelt sich also um ein Bildungssystem, das Einzelnen nützt. Das ist unsozial. Demokratisch und sozial hingegen ist eine Bildung und Wissenschaft, die allen nützlich ist. Entsprechend dokumentierte die Universität Hamburg durch den gemeinsamen Beschluss von Studierendenparlament und Akademischem Senat zum 67. Jahrestag der Pogromnacht und des 60. Jahrestags der Wiedereröffnung der Universität, 27.10.2005:
„Wir, die Mitglieder der Universität Hamburg aller Statusgruppen, sehen uns verpflichtet, das wissenschaftliche Wirken für Wahrheit und Humanität nie wieder unmenschlichen Zwecken und selbstsüchtigen Interessen zu opfern, sondern zu verteidigen und weiterzuentwickeln.“
Allen nützliche Bildung und Wissenschaft muss vollständig staatlich finanziert werden. Dazu beschloss der Akademische Senat am 19.01.2006:
“Der Akademische Senat der Universität Hamburg bekräftigt angesichts des Senats-Entwurfs für ein Studienfinanzierungsgesetz
seine mehrfach beschlossene Ablehnung von Studiengebühren. Der Akademische Senat fordert daher den politischen Senat auf, den Entwurf zurückzunehmen, die Privatisierung von Bildungskosten zu beenden und den Weg einer bedarfsgerechten, öffentlichen Finanzierung der Bildungseinrichtungen und des Lernens einzuschlagen.”
Studiengebühren sind wegen ihrer anti-egalitären Funktion abzulehnen. Sie koppeln Bildungsmöglichkeiten an die strukturell ungleiche private Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft und steigern damit die soziale Selektivität des deutschen Bildungssystems noch einmal.
Senator Dräger leugnet diese selektive und sozial einschränkende Wirkung von Studiengebühren stets. Dass aber Studiengebühren auch mit dem „Studienfinanzierungsgesetz“ eben diese Wirkung haben, sieht selbst er. Das wird insbesondere daran deutlich, dass Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, von den Gebühren befreit werden sollen, weil diese ihnen nicht zumutbar wären (§ 6b (3) 2.). Damit gesteht Senator Dräger aber ein: Studiengebühren sind eine soziale Zumutung.
Diese Zumutung ist unnötig, weil der gesellschaftliche Reichtum vorhanden ist, sie überflüssig zu machen. So gilt beispielsweise, dass die 30 DAX-Unternehmen zusammengerechnet eine „Kriegskasse“ von 370 Milliarden Euro haben. Würde man diesen Betrag (auf einem Sparbuch) schlicht bei 2,5 % Zinsen anlegen, könnte man damit die geplanten Gebühren aller Studierender sowie die KiTa-Gebühren aller Kinder bundesweit bezahlen.
Studiengebühren würden indes die gesellschaftliche Ungerechtigkeit weiter verstärken.