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Universität - Präsidialverwaltung

Jahresbericht des Präsidenten 1994

Dem Universitätskonzil erstattet am 5. Juli 1995

von

Jürgen Lüthje

Universität Hamburg

1995


MITTEILUNGEN DER UNIVERSITÄT HAMBURG NR. 41

Ein umfangreicher statistischer Anhang zu diesem Jahresbericht ist als gesonderte Publikation "Statistischer Bericht 1994" erschienen (Mai 1996)

(c) 1995 Selbstverlag der Universität Hamburg
Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg
Tel.: 040/4123-3256 Telex: 214732 unihh
Telefax: 040-4123-2449

ISSN 0438-4717
ISSN 0172-6366


INHALTSVERZEICHNIS

  • 0. EINLEITUNG

    1. 75 JAHRE UNIVERSITÄT HAMBURG

    2. HANDLUNGSSCHWERPUNKTE VON BESONDEREM GEWICHT

    3. STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN UND VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG

    4. LEHRE, STUDIUM UND WEITERBILDUNG

    5. FORSCHUNG UND FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES

    6. INTERNATIONALE HOCHSCHULBEZIEHUNGEN

    7. BAULICHE ENTWICKLUNG

    8. ENTWICKLUNG DES HAUSHALTES UND DES IUK-ANGEBOTES SOWIE DER ARBEIT DER INNENREVISION

    9. PERSONALPLANUNG UND -ENTWICKLUNG

    10. VERWALTUNGSBERICHT DES UKE


    Einleitung

    An sich sollte nach den Vorstellungen der Universität das Berichtsjahr 1994 vor allem im Zeichen des Rückblicks auf das 75jährige Bestehen der Universität und daran anknüpfend des Ausblicks auf die künftigen Entwicklungsperspektiven, die Funktion und Rolle der Universität in der Stadt Hamburg und in der Gesellschaft stehen. Dazu wurde ein Programm der Auseinandersetzung mit der wechselvollen Geschichte der Universität Hamburg geplant und in erheblichem Umfang auch verwirklicht. Das Programm sollte zugleich Nachdenken auch über die Zukunft der Universität in dieser Stadt bewirken. Das Kernthema "Demokratie braucht Bildung, Bildung braucht Demokratie" spiegelte die vielleicht zu optimistische Überzeugung, daß mehr Demokratie auch mehr Bildung erfordert und daraus entsprechende politische Prioritäten folgen. Das Jubiläum der Universität wurde unter das Motto "Universität in der Stadt" gestellt und mit der Erwartung verbunden, daß die Auseinandersetzung mit der Beziehung Stadt-Universität die Vielfalt wechselseitiger Befruchtung zum Nutzen der Stadt wie der Universität offenlegen würde. Stattdessen machte die Universität die Erfahrung, daß dieses Motto in einem anderen Sinne sehr realistisch gewählt war: daß nämlich die Universität in der Stadt auch eine Universität ist, die an allen Problemen der Stadt unmittelbar teilhat, die von den Problemen der Stadt unmittelbar und ohne jede Abmilderung berührt und betroffen wird. So war es unvermeidlich, daß der Rückblick auf das 75jährige Bestehen der Universität und der Ausblick auf ihre künftige Entwicklung in den Strudel der finanzpolitischen Krise der Freien und Hansestadt Hamburg gerieten. Dies ist niemandem vorzuwerfen, der an der Planung des Konzeptes und an dessen Umsetzung mitgewirkt hat. In einer Universität in einem Stadtstaat ist dies wahrscheinlich unvermeidlich.

    Die finanzpolitische Strukturkrise der Freien und Hansestadt Hamburg schlug im Berichtsjahr in voller Härte auf die Universität durch: Nicht mit proportionalen, sondern mit überproportionalen Belastungen nahm das Sparprogramm der Stadt nicht nur den Hochschulbereich, sondern ganz besonders die Universität in Anspruch.

    In einer Phase, in der die Universität gerade ihre Struktur- und Entwicklungsplanung abschloß, wenige Wochen vor den Veranstaltungen zum 75jährigen Bestehen der Universität, änderte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg grundlegende finanzpolitische Rahmenbedingungen und forderte von der Universität innerhalb weniger Wochen einen Vorschlag zur Streichung von über 60 Stellen in einem Finanzvolumen von 7,5 Mio. in nur einem Jahr. Damit sollte die Universität Hamburg, die einen Anteil von ca. 5,6 Prozent am Personalhaushalt der Stadt hat, einen Anteil von 14,3 Prozent der Einsparungen in Hamburg erbringen. Praktisch lief das auf eine dreifache Belastung im Vergleich zur durchschnittlichen Einsparungsbelastung der Stadt hinaus. In den gesetzlich vorgeschriebenen Selbstverwaltungsverfahren konnte diese Vorgabe nicht umgesetzt werden. Allein die Einladungsfristen der zu beteiligenden Gremien überschritten die vorgegebene Zeit. So blieb nichts anderes übrig, als in möglichst enger Kooperation mit den Fachbereichen auszuloten, wie weit die Universität diesem Ansinnen ohne verheerende Strukturschäden würde stattgeben können. Es war kein Verweigern der Universität, sondern bewies ein Höchstmaß an Kooperationsbereitschaft gegenüber einer für falsch gehaltenen Politik, daß die Universität in der Lage war, Stellen im Volumen von 5,3 Mio. zur Streichung zu benennen. Daß die Politik dies nicht akzeptierte und anerkannte, sondern wider besseres Wissen den Eindruck schürte, die Universität verweigere sich gegenüber den Sparnotwendigkeiten, gehört zu den schwer zu verstehenden Kapiteln Hamburger Hochschulpolitik.

    Schon in der ersten Auseinandersetzung mit den Forderungen des Senats und der Behörde hat die Universität realistisch beschrieben, daß die politischen Vorgaben die tatsächlichen Möglichkeiten der Universität überforderten. In späteren Beschlüssen hat der Senat schließlich wegen der schon damals aufgezeigten Überforderungen und Zielkonflikte eine zeitliche Streckung der Stellenstreichungen einräumen müssen. Die Grenzen möglicher Einsparungen waren vom ersten Moment an absehbar.

    Inzwischen wurde auch konkretisiert, welche Einsparungen der Universität über 1995 hinaus abgefordert werden: Stellenstreichungen in einem Volumen von je 10,7 Mio. in 1996 und 1997. Insgesamt ergibt das Stellenstreichungen im Volumen von 28 Mio. bei einem Personalkostenvolumen von 300 Mio. fast 10 Prozent. Hinzu kommen Umwidmungsnotwendigkeiten durch Fortfall von Sonderprogrammen und eingeleitete Innovationsmaßnahmen in einer Größenordnung zwischen 6 und 8 Mio. sowie eine Vakanzenrate, die notgedrungen auf 15 Mio. abgesenkt werden mußte. Insgesamt bedeutet dies, daß von dem Personalkostenvolumen der Universität von knapp 300 Mio. ein Betrag von fast 50 Mio. nicht mehr verfügbar sein wird. Diese Gegenüberstellung zeigt, wie hart dieses Streichungskonzept in die Substanz der Universität einschneidet. Die Gesamtheit der Einsparungen wird an der Universität mehr als 20 Prozent der Studienkapazität vernichten.

    Für die Stadt bedeutet das den Verlust von etwa 2.000 von insgesamt 8.000 Studienanfängerplätzen. Da 70 Prozent der Studienanfänger der Universität unmittelbar aus Hamburg kommen, werden mindestens 1.500 Hamburger Studienberechtigte hier keinen Studienplatz finden. Bei künftig wieder ansteigenden Studienanfängerzahlen werden sie nicht auf Universitäten der anderen Bundesländer ausweichen können. Das bedeutet, daß ein Verdrängungswettbewerb von Studienberechtigten in die betriebliche Berufsausbildung einsetzen wird, der die Schwächsten aus der beruflichen Ausbildung verdrängen wird. Schon heute hat Hamburg einen Mangel von 1.000 Ausbildungsplätzen pro Jahr. Dieser Mangel an Ausbildungsplätzen wird sich durch die Streichung von Studienplätzen mehr als verdoppeln, möglicherweise verdreifachen. Eine solche Entwicklung wäre nicht zu verantworten.

    In der Auseinandersetzung mit den die Universität überfordernden Sparvorgaben mußte die Universität auch die öffentliche Diskussion führen. Das war notwendig, um Bewegung in die Positionen zu bringen. Neben dieser öffentlichen Auseinandersetzung haben das Präsidium und die Verwaltung die möglichst offene Kooperation mit der Wissenschaftsbehörde gesucht. Jede einzelne Stelle wurde im Hinblick auf Freiwerden und Wiederbesetzungsnotwendigkeit analysiert. Dadurch wurde die Behörde gegenüber den anderen Behörden des Senats argumentationsfähig. Bei den Stellenstreichungen für 1996 vertrat sie - anders als beim Haushalt 1995 - die Belange der Universität mit einer sachkundig bearbeiteten Drucksache gegenüber dem Senat, im Ergebnis immerhin mit dem begrenzten Teilerfolg einer zeitlichen Streckung der Stellenstreichungen.

    Vor diesem Hintergrund mußte die Universität die Konsequenz ziehen, für ihre Entwicklungsperspektiven nicht mehr auf ständig wechselnde staatliche Vorgaben zu warten, sondern die Planung und Gestaltung ihrer Entwicklung in eigener Initiative zu betreiben. Auf dieser Grundlage beschloß der Akademische Senat, und praktizierten dann die Fachbereiche einen Versuch, die politisch geforderte Verkleinerung der Universität strukturell auf der Grundlage auch des schlechtesten denkbaren Falles so zu planen, daß die Verkleinerung noch sinnvolle Strukturen hinterlassen würde. Es ist bemerkenswert, daß die Fachbereiche diesen Weg mitgegangen sind. Der vom Akademischen Senat akzeptierte strukturelle Orientierungsrahmen macht erkennbar, wo die untere noch gestaltbare Linie der Universitätsentwicklung verlaufen kann.

    Zur Entwicklung eigener Vorstellung zur Gestaltung der Universität gehörten weitere wichtige Vorhaben, die im Berichtsjahr begonnen wurden, vor allem

    die Vorbereitung eines globalisierten Wirtschaftsplanes zum Haushaltsjahr 1996. Die Globalisierung bringt zwar keine zusätzliche Mark. Ein globalisierter Wirtschaftsplan schützt so wenig vor Sparprogrammen wie ein kameralistischer Haushalt. Einsparungen werden fast immer global verfügt. Der Einwand gegen die Globalisierung, "dadurch werde der staatliche Zugriff erleichtert", ist illusionär. Der Unterschied liegt darin, daß die Reaktionsmöglichkeiten der Universität auf die politischen Randbedingungen im globalisierten Wirtschaftssystem vielfältiger, beweglicher, flexibler sind und daß er eine Optimierung nach innen ermöglicht, die gerade in Zeiten größter Knappheit am wichtigsten ist. In der Vorbereitung auf dieses Projekt hat die Universität durch die Unternehmensberatung "The Boston Consulting Group" sehr hilfreiche Unterstützung erhalten. Dadurch ist es gelungen, eine Strukturierung des Umstellungsprozesses zu erarbeiten, die möglich macht, daß am 1. Januar 1996 drei Pilotfachbereiche gut vorbereitet mit einem vollständig globalisierten Wirtschaftssystem beginnen können.

    Ein weiterer wichtiger Strang inneruniversitärer Optimierung der Aufgabenerfüllung ist die systemische Evaluation ganzer Studiengänge. Parallel zu entsprechenden Beratungen im Verbund von fünf norddeutschen Universitäten wurde von der Behörde für Wissenschaft und Forschung angeregt, gemeinsam mit der Universität Kiel die Studiengänge Germanistik und Biologie zu evaluieren. Gegenüber anfänglicher Skepsis in der Universität und den Fachbereichen war es möglich, diese Initiative aufzugreifen, sie aber gleichzeitig in ein autonomes Evaluationssystem im norddeutschen Verbund einzufügen. So ist es gelungen, für das gesamte Evaluationsprojekt volle Autonomie zu erhalten. Die beiden Evaluationsverfahren haben in den betroffenen Fächern eine intensive Auseinandersetzung mit der Situation in Lehre und Studium bewirkt. Sie haben eine Fülle von Veränderungsnotwendigkeiten ergeben. Aufgrund von zwei Gesprächen der Universitätsleitung mit den Fachbereichen über Konsequenzen aus diesen Evaluationen ergibt sich, daß die Fachbereiche sehr konkret an der Umsetzung der Evaluationsergebnisse arbeiten. Sie können damit rechnen, daß die Unterstützung der Universität gewährt wird, wo sie erforderlich ist.

    Mit diesen Pilotevaluationen im Verbund norddeutscher Universitäten hat die Universität Hamburg eine richtungsweisende Initiative im deutschen Hochschulsystem entwickelt. Wie wichtig dies war, läßt sich daran ablesen, daß die Hochschulrektorenkonferenz auf ihrer letzten Plenarsitzung vom 3. Juli 1995 mit breiter Mehrheit die Empfehlung beschlossen hat, solche Studiengangsevaluationen bundesweit durchzuführen. Die Universität Hamburg ist schon einen Schritt weiter und hat für die Entwicklung von Evaluationsverfahren im deutschen Universitätssystem durch ihre Projekte den Weg bereitet.

    Neben der systemischen Evaluation ganzer Studiengänge und -fächer hat sich im Berichtsjahr in der Universität Hamburg auch die Evaluation in einzelnen Lehrveranstaltungen ausgebreitet. Sie ist in vielen Fachbereichen und Veranstaltungen inzwischen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Vor allem ist damit ein Tabu gebrochen und die Angst vor solchen Verfahren aufgelöst worden. Es ist wichtig, daß sich auch die Veranstaltungsevaluation zu einem selbstverständlichen, wenn auch nicht zwanghaft praktizierten Teil der Lehrkultur an deutschen Universitäten entwickelt.

    Im Berichtsjahr ist es gelungen, aus den im Vorjahr durchgeführten Studienreformtagungen weitere Konsequenzen zu ziehen. Zwischenprüfungen für Lehramtsstudiengänge und Zwischenprüfungen für Magisterstudiengänge sind in Arbeit und teilweise schon beschlossen. Diese Entwicklung steht kurz vor dem Abschluß. Es ist gelungen, Formen der Prüfung zu entwikeln, die mit den Studienkonzepten vereinbar sind. Insgesamt hat sich im Berichtsjahr die Diskussion über Studium und Lehre in den Fächern und Studiengängen ebenso wie der Wille zur konkreten Verbesserung sehr erfreulich entwickelt.

    Ein weiteres wichtiges Vorhaben im Berichtsjahr war ein auf Anregung der Universität von der Wissenschaftsbehörde in Auftrag gegebenes Gutachten zur Struktur der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge. Dieses Strukturgutachten ist im Einverständnis mit dem betroffenen Fachbereich und unter dessen konstruktiver Mitwirkung durchgeführt worden. Nach Rückmeldungen aus dem Fachbereich werden die Ergebnisse dieses Gutachtens als hilfreich angesehen. Sie geben gute Hinweise für Überlegungen zur weiteren Entwicklung der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge an der Universität Hamburg. Auch dieses Gutachten muß noch gründlich diskutiert und bewertet werden. In der Gesamttendenz ist es für die Universität wertvoll.

    Die Universität hat im Berichtsjahr einen Planungsansatz verfolgt, der sich von dem früherer Jahre deutlich unterscheidet. Die Initiative sollte zunächst einmal in den Fachbereichen und Einrichtungen liegen, ohne daß daraus der Verzicht auf zentrale Gestaltung abgeleitet worden wäre. Diese Umkehrung des Blickes geht von der Vermutung aus, daß zunächst einmal die Fachbereiche ihre eigenen Probleme selber am besten kennen und daß die Funktion zentraler Organe darin besteht, die so entwickelten Vorstellungen noch einmal auf ihre Verträglichkeit mit gesamtuniversitären Zielen zu überprüfen. Zu einem Orientierungsrahmen, der in den Fachbereichen zwar nicht in allen Punkten Konsens findet, aber im Prinzip von den Fachbereichen mitgetragen wird, wäre es ohne diese Umkehrung der Planungsperspektive nicht gekommen. Jeder zentralistische Versuch, die staatlichen Vorgaben in Planung umzusetzen, hätte in die Sackgasse geführt. Die Umkehrung des Planungskonzeptes der Universität hat sich in der Praxis bewährt.

    Die Universität steht gegenwärtig vor der schwierigen Aufgabe, unter den ungünstigsten überhaupt denkbaren Bedingungen ihre Entwicklung selbst zu gestalten. Diese Situation birgt die Gefahr der Resignation, weil manche Universitätsmitglieder in der Differenz zwischen dem überhaupt noch Gestaltbaren und dem ohne eigenes Engagement Denkbaren kein hinreichendes Motiv mehr sehen, das Anstrengungen rechtfertigt. Das Gegenteil ist richtig. Ob die Sparvorgaben von einem Staatskommissar aufgezwungen werden oder ob die Möglichkeit besteht, zwischen den besseren und schlechteren Alternativen zu wählen, ist bedeutsam. Eine wichtige Funktion dieser Politik ist, nicht nur umzusetzen, sondern die Kenntnis der unvermeidlichen Folgen zur Kritik an den für falsch gehaltenen Konzepten zu nutzen. Je konkreter die Universität bereit und in der Lage war, die Konsequenzen der Sparvorgaben zu konkretisieren, um so wirksamer war die Auseinandersetzung mit dieser Sparpolitik. Ob das ausreicht, ist eine andere Frage. Die Universität hat auch die Erfahrung gemacht, daß Argumente kein hinreichendes Mittel politischer Auseinandersetzung sind.

    Ein bedeutender Schritt wurde im Berichtsjahr in der Frauenförderung getan. Zum ersten Mal wurde ein Frauenförderplan für das Technische und Verwaltungspersonal erarbeitet. Trotz schrumpfender Haushalte ist es möglich gewesen, im Personalreferat eine Stelle für die Personalentwicklungsplanung mit Schwerpunkt Frauenförderung zu schaffen. Im wissenschaftlichen Bereich ist die Universität einen deutlichen Schritt weitergekommen in der Erhöhung des Anteils von Frauen auf den Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, aber auch bei der Erhöhung des Anteils von Frauen an Neuberufungen. In den letzten Jahren lag der Anteil von Frauen bei Neuberufungen auf Professorenstellen durchschnittlich bei 20 Prozent. Gemessen an dem Ausgangspunkt von drei bis fünf Prozent je nachdem ob man die Professuren nach C4 oder C3 zugrunde legt, ist dies eine bemerkenswerte Verbesserung. Die Zuversicht, daß Förderungskonzepte Sinn machen, entwickelt sich nicht, wenn nur die Begrenztheit der Erfolge und die Mißerfolge von Bemühungen wahrgenommen werden, sondern eher dann, wenn partielle Erfolge auch festgestellt werden. Der erreichte Teilerfolg in der Frauenförderung verdient durchaus Beachtung. Allerdings muß bewußt bleiben, daß die Bemühungen um Frauenförderung unter zunehmend schlechteren Bedingungen fortgesetzt werden müssen. Jede gestrichene Stelle ist eine Förderungsmöglichkeit weniger - übrigens auch ein Arbeitsplatz weniger.

    Die Hoffnung, die politischen Rahmenbedingungen könnten sich in absehbarer Zeit zum Besseren ändern, ist unrealistisch. Die Universität muß sich auf diese Bedingungen einstellen. Auf deren Veränderung hinzuwirken bleibt gemeinsame Aufgabe. An den Sparnotwendigkeiten im Hamburger Haushalt führt nichts vorbei. In der Art der Sparpolitik ist dennoch ein Umdenken erforderlich. Es ist falsch, in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit die Einsparung von öffentlichen Mitteln im Personalhaushalt auf die Streichung von Stellen zu konzentrieren und damit Arbeitsplätze zu vernichten und die Zahl der Arbeitslosen zu vergrößern.

    Zwar spricht nichts dagegen, Stellen in solchen Bereichen auch des öffentlichen Dienstes einzusparen, in denen sie nicht mehr in der vorhandenen Zahl erforderlich sind. Das allein wird aber die Probleme nicht lösen. Das eigentliche Umdenken muß dahin führen, nicht die individuelle Einkommensentwicklung an der Entwicklung der Produktivität und am Wachstum des Bruttoinlandsproduktes zu orientieren, während gleichzeitig die Zahl der Beschäftigten abnimmt. Eine Politik, die auch die Interessen der jungen Generation beachtet, kann nicht den Beschäftigten ungebrochene Einkommenszuwächse verbürgen und Neueinstellungen blockieren. Das bedeutet keineswegs, die Lasten unsozial und einseitig zu verteilen. Von den Gewerkschaften werden längst Konzepte vorgeschlagen, die durch eine Kombination von individueller Arbeitszeitflexibilität und Einkommensbegrenzung Beschäftigung sichern und zugleich die Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern.

    An solchen Konzepten zu arbeiten, ist auch Aufgabe der Gremien und der Mitglieder der Universität.

    Im Rahmen einer solchen Politik, die versucht, Prioritäten richtig zu setzen, muß die Universität weiterhin Priorität für Bildung und Wissenschaft in den öffentlichen Haushalten einfordern. Es kann nicht widerspruchslos hingenommen werden, daß in den letzten 15 Jahren der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt um ein Drittel gesunken ist. Alle Prognosen der Kultusministerkonferenz bestätigen, daß in den nächsten zehn Jahren die Studiennachfrage wieder um ein Drittel steigen wird. Gleichzeitig verringert die Wirtschaft Jahr für Jahr die Zahl der Ausbildungsplätze um 10 Prozent - seit 1988 um über 50 Prozent. Daraus erwächst eine Verantwortung auch der Universitäten, eine Umkehrung der Prioritäten zugunsten einer ausbildungs- und bildungsorientierten Politik einzufordern.

    Wenn in den letzten Jahren der Anteil der Bildungsausgaben um ein Drittel gesunken ist, dem ein prognostizierter Anstieg der Studiennachfrage im gleichen Umfang gegenübersteht, dann ist die notwendige Konsequenz, daß in den nächsten zehn Jahren der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttosozialprodukt mindestens um ein Drittel steigen muß. Das kann nicht von einem Tag auf den anderen geschehen, sondern nur durch konsequente Umverteilung und Neupriorisierng in den öffentlichen Haushalten. In diesem Zusammenhang muß auch die Steuerentlastungsdiskussion und die Diskussion um eine Neuregelung des Familienleistungsausgleichs mit Fragen der Bildungsfinanzierung verbunden werden. Unsere Gesellschaft muß anfangen, Bildung nicht nur aus laufenden Einnahmen zu finanzieren und damit stets konjunkturabhängig, sondern Vermögen für Bildung anzusparen. Es ist nicht einzusehen, daß der Staat Bausparverträge und vermögenswirksame Leistungen subventioniert, aber für das Ansparen von Bildungsguthaben keine Förderung oder Anreize vorsieht.

    Insbesondere die individuellen Bildungsausgaben können in Zukunft besser durch ein staatlich gefördertes Bildungssparen finanziert werden, das junge Menschen in die Lage versetzt, elternunabhängig ihre Bildungsentscheidung treffen zu können. Ein solches Konzept ist zukunftsorientierter als die Bildungsfinanzierung auf Kredit. Wenn der Bundesminister für Bildung und Forschung für die schwächste Gruppe der Studierenden eine Darlehensförderung mit acht bis neun Prozent verzinsen will, dann handelt es sich um das Gegenteil einer ausbildungsfördernden Regelung. Diesem Vorschlag müssen überzeugende Konzepte gegenübergestellt werden.

    Insgesamt erfordert die gegenwärtige Situation ein grundlegendes Umdenken. Dieses Umdenken wird auch in der Universität stattfinden müssen. Vieles, was bisher selbstverständlich war, wird durch veränderte Bedingungen in Frage gestellt werden. Solche Anstöße auch als positive Herausforderungen anzunehmen, ist Aufgabe gerade auch einer Universität.

    Im Verhältnis zur Stadt ist besonders wichtig, noch stärker bewußt zu machen, was die Universität für die Stadt bedeutet. Sie ist für Hamburg so wichtig wie der Hafen. Dieser Vergleich soll provozieren und zur Prüfung der Aussage herausfordern.

    Die Universität bietet unmittelbar über 10.000 Arbeitsplätze, von denen mehr als 5.000 nicht aus dem Haushalt der Stadt finanziert, sondern durch die Universität durch Drittmittel und die Einnahmen aus der Krankenversorgung zusätzlich verdient werden. Eine Milliarde des Bruttosozialprodukts Hamburgs beruht unmittelbar auf den Ausgaben der Beschäftigten der Universität Hamburg. Eine weitere Milliarde hängt unmittelbar zusammen mit den Ausgaben und Aufwendungen der Studierenden in dieser Stadt. Eine dritte Milliarde ergibt sich, wenn man alle Beschäftigungseffekte in Einrichtungen zusammenfaßt, die ohne die Universität nicht in Hamburg wären. Die Stadt hat daher etwas zu verlieren, wenn sie in der Universität zu stark spart. Möglicherweise kosten die Einsparungen in der Universität die Stadt mehr als sie einspart. So bewirkt zum Beispiel jede gestrichene Stelle in der Universität nicht nur den Fortfall einer Stelle und eines Arbeitsplatzes, sondern gleichzeitig den Fortfall von durchschnittlich zehn Studienplätzen. Diese Konsequenzen und Zusammenhänge müssen neben den wissenschaftlichen Leistungen der Universität stärker in das Bewußtsein der Stadt und ihrer Menschen eingehen.

    In diesem Sinne muß die Universität in der Stadt noch offensiver werben und überzeugen.

    75 JAHRE UNIVERSITÄT HAMBURG

    1.1 Veranstaltungen zum Universitätsjubiläum

    Am 10. Mai 1994 jährte sich die Gründung der Universität zum 75. Mal. Ohne die vielfältige ideelle und materielle Förderung in und gerade auch außerhalb der Universität hätten die Planungen nicht verwirklicht werden können. Unter dem Motto "Seit 75 Jahren in der Stadt" führte ein großformatiger farbiger Kalender mit beziehungsreichen Abbildungen und Informationen zur Universität in ihrer Stadt durch das Jahr. Die Universität produzierte ferner den künstlerisch gestalteten Kurzfilm "UNI '94", der in mehreren Hamburger Kinos zur Einstimmung der Bürgerinnen und Bürger kostenlos geschaltet wurde.

    Die Vorbereitungen zum Jubiläum konzentrierten sich dann auf die Veranstaltungswoche vom 9. bis 13. Mai 1994. Eine Gruppe von Studierenden des Instituts für Griechische und Lateinische Philologie, die Theatergruppe MIMOI, brachte zum Auftakt mit großem Erfolg den Dyskolos von Menander, einen Klassiker der Neuen Komödie, auf die Bühne des Auditorium maximum. Am 9. Mai 1994 veranstaltete die Universität ein internationales Gesprächs-Forum zum Thema "Der Weg ins Freie". Die offene Gesellschaft als Grundlage der Verständigung in Europa. Im Rahmen der Veranstaltung, mit der in Anknüpfung an das Wirken des Juristen Albrecht Mendelssohn Bartholdy der Dialog zwischen Wissenschaft und Politik verstärkt werden sollte, präsentierte die Universität erstmals eine Multivision über das Gemälde "Die Thermopylen" von Oksar Kokoschka, das seit 1963 seinen Platz im Hörsaal D des Philosophenturms hat.

    Zu dem breiten Spektrum der Einzelinitiativen und Veranstaltungen, die in der Programmbroschüre "75 Jahre Universität Hamburg 1919 - 1994. Themen, Termine, Veranstaltungen" zusammengefaßt sind, gehörten unter anderem: die Prämierung der Ergebnisse des Studierenden-Wettbewerbs unter dem Motto "Erlebnis Universität. Lernfabrik, Elfenbeinturm - oder was?"; der Auftakt der Filmreihen WELTBILDER - STADTBILDER im Metropolis-Kino, über die ein umfassendes Begleitheft Auskunft gibt, die "Wunschbilder" - eine Filmauswahl der Studierenden der Universität Hamburg anläßlich des FREI LUFT KINOS auf dem Rathausmarkt im "Hamburger Sommer 1994".

    Am 11. Mai 1994 hatte das studentisches Ereignis-Theater unter dem Titel "Ein Stück Kassandra" nach einer Erzählung von Christa Wolf auf dem Campus Premiere. Der 12. Mai 1994, der "Tag der offenen Tür", wurde eingeleitet mit einem Gottesdienst in der Hauptkirche St. Katharinen. Die zahlreichen, mit viel Engagement vorbereiteten Informations- und Mitwirkungsangebote der verschiedenen Fachbereiche, Institute und studentischen Initiativen an die Hamburgerinnen und Hamburger standen im Schatten der Absage der für den Abend geplanten Festveranstaltung der Unversität mit der Volkshochschule, die an die gemeinsame demokratische Gründung vor 75 Jahren unter dem Motto "Demokratie braucht Bildung" erinnern sollte. Polizeiliche Erkenntnisse, nach denen mehrere hundert Störer aus Protest gegen die vom Senat der Hansestadt kurz vor dem Universitätsjubiläum angekündigten einschneidenden Stellenstreichungen die Festveranstaltung in der Musikhalle, dem Gründungsort der Universität, sprengen würden, machten die Entscheidung aus Sicherheitsgründen unumgänglich.

    1.2 Publikationen

    Zum Jubiläum erschienen aus und für die Universität eine Reihe von Publikationen, die am 9. Mai 1994 vorgestellt wurden. Der von Rainer Ansorge in der Reihe "Hamburger Beiträge zur Wissenschaftsgeschichte" herausgegebe Band "Schlaglichter der Forschung. Zum 75. Jahrestag der Universität Hamburg 1994" umfaßt eine einmalige Anthologie bislang unveröffentlichter Originalbeiträge von international angesehenen Forscherinnen und Forschern aus allen Fachbereichen der Universität. In der selben Reihe erschienen: Stefan Wulf. Das Hamburger Tropeninstitut 1919 - 1945 sowie Joist Grolle, Bericht von einem schwierigen Leben: Walter Solmitz.

    Das Institut für Journalistik präsentierte eine Ausgabe der Projektzeitschrift "Journaille" zum Thema "Geburtstag. Was tun?". Die NDR-Redakteurin Silke Jendrowiak veröffentlichte im Hamburger Christians Verlag ein Buch zum Jubiläum unter dem Titel "DER FORSCHUNG. DER LEHRE. DER BILDUNG. Hamburg und seine Universität". Der Verein für Hamburgische Geschichte widmete der Universität einen Band seiner Reihe "Hamburgische Lebensbilder", in dem drei Wissenschaftler-Biographien skizziert werden: Ernst Cassirer, Bruno Snell und Siegfried Landshut.

    1.3 Errichtung und Schenkung der Bau-Skulptur

    Das Leitmotiv "Universität in der Stadt" findet eine besondere Konkretion im Bezirk Eimsbüttel, in dem wesentliche Teile der Universität beinhaltet sind, insbesondere das Hauptgebäude und der Campus Von-Melle-Park. Zum "Erlebnisraum Universität", der eine Idendität nach innen und nach außen fördern kann, zählen auch Architektur und Gestaltung von Plätzen. Die Idee zur Errichtung der Bau-Skulptur mitten im Zentrum des Von-Melle-Parks nahm diesen Aspekt auf und gab den maßgeblichen Anstoß zu einer schrittweisen Umgestaltung des Campus. Die Arbeitsgruppe "Von-Melle-Park", in der die Universität, Studierende, die Stadtplanungsabteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel, der Architekt, der Mäzen der Bau-Skulptur und weitere Personen ihre Gedanken austauschten und die Planungen voranbrachten, ermöglichte eine Zusammenarbeit, die dauerhafter Ausdruck der Öffnung der Universität auch in ihrem Stadtteil ist. Die wesentlichen Akzentsetzungen im Von-Melle-Park, die sich mit dem 75. Jubiläum verbinden, werden gleich in mehreren Elementen deutlich: in der Errichtung der Bau-Skulptur, in der Schaffung neuer Grünflächen vor dem Auditorium maximum, in der sich inzwischen fortsetzenden Baumbepflanzung, im Bau einer Terrasse vor dem Gebäude des Fachbereiches Erziehungswissenschaft und nicht zuletzt in der Teilsperrung der Schlüterstraße, durch die das Rechtshaus eine wahrnehmbare Anbindung an den Campus erhalten hat. Eine Podiumsdiskussion und mehrere Ausstellungen zum Thema "Universität im Stadtteil" boten Gelegenheit zur Meinungsbildung. Der umgestaltete Von-Melle-Park ist dabei, sich zu einem Ort der Begegnung auch für die Bewohner des Stadtteils zu entwickeln. Daß dieses gelingen konnte, verdankt die Universität der Förderung und des Engagements vieler, insbesondere dem Mäzen der Bau-Skulptur, Dr. Helmut Greve, dem Gartenbau-Unternehmen Horst Barghorn und der Unterstützung des Bezirksamtes Eimsbüttel.

    1.4 Schenkung der Flügelbauten

    Unabhängig von den Planungen der Universität zum 75jährigen Bestehen der Universität entwickelte sich das bedeutsamste Ereignis aus diesem Anlaß. Nach mehrmonatigen Vorarbeiten teilten die Eheleute Dr. Helmut und Hannelore Greve am 10. Mai 1994 im Rahmen einer Pressekonferenz im Rathaus ihre Absicht mit, der Universität zu ihrem 75jährigen Bestehen die seit Jahren beantragten "Flügelbauten" zu schenken.

    Dazu gab Dr. Greve folgende Erklärung ab:

    "Alle, die sich in Hamburg Kultur und Wissenschaft verpflichtet fühlen, die sich in der Universität der Forschung, der Lehre, der Bildung widmen, möchten meine Frau und ich damit zugleich ermutigen, mit Hoffnung und Zuversicht auf die Weiterentwicklung dieser Universität zu vertrauen".

    Im Rahmen der Pressekonferenz wurde ein Entwurf vorgestellt, der auf der Grundlage von Raumbedarfsprogrammen der Universität zwei seitliche Ergänzungsbauten zu dem von dem Kaufmann Edmund Siemers gestifteten Vorlesungsgebäude der Universität mit einer Hauptnutzfläche von 10.300 qm vorsah.

    Der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg bezeichnete die Stiftung als "das Geschenk eines generösen und der Stadt tief verbundenen Bürgers und seiner Frau an die Stadt, die Universität und die Studenten".

    Zur Bedeutung der Stiftung erklärte der Erste Bürgermeister:

    "Es ist eindrucksvoller Beweis für Großzügigkeit und Weitblick in einer Zeit, in der die Pflicht zur finanziellen Konsolidierung des Haushalts der Stadt der Verwirklichung lang gehegter Vorhaben enge Grenzen setzt. Ich freue mich, daß der noble Schritt des Ehepaars Greve es ermöglicht, hier die engen Grenzen der öffentlichen Finanzen zu sprengen.

    Die Hamburger Universität hat sich seit ihrer Gründung zu einer renommierten und weit über Hamburg hinaus anziehungskräftigen Hochschule entwickelt. Es ist unverkennbar, daß dies in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht ohne Probleme ist. In dieser Situation gewinnt die Entscheidung des Ehepaars Greve eine weit über die Tagespolitik hinausreichende gesellschaftliche Signalwirkung.

    Die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs dürfen stolz darauf sein, daß erfolgreiche Kaufleute und Unternehmer sich immer wieder für ihre Stadt und deren Wohlergehen und Zukunft engagiert haben und dies weiterhin tun. Die Reihe der Mäzene enthält viele Namen, die in der Hansestadt unvergessen bleiben. Mit der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Ehepaares Greve wird diese Reihe der Förderer und Initiatoren des wissenschaftlichen und kulturellen Lebens unserer Stadt um zwei weitere verdiente Persönlichkeiten bereichert".

    Für die Universität erklärte deren Präsident:

    "Die Flügelbauten sind die größte Stiftung für die Universität in ihrer Geschichte; es handelt sich um das schönste Geschenk, das zum Jubiläum vorstellbar ist.

    Die Flügelbauten vollenden den Aufbau der Universität mitten in der Stadt, am Orte, den Edmund Siemers einst zur Bedingung seiner Stiftung des Universitäts-Hauptgebäudes gemacht hatte. Die Flügelbauten geben der Universität ihr endgültiges städtebauliches Gesicht, ihre letzte städtebauliche Identität.

    Die Flügelbauten werden entscheidend zur Minderung der Raumnot der Universität, besonders in ihrem geisteswissenschaftlichen Bereich beitragen. Wir empfinden dieses Geschenk als Ermutigung und Unterstützung in einer der schwierigsten Zeiten, die die Universität in ihrer Geschichte durchläuft. Dr. Greve und Frau Greve reihen sich in die Kette der großen Förderer und Stifter der Universität ein: Werner von Melle, Edmund Siemers, Emil Krause, Helmut und Hannelore Greve."

    Mit dem Hinweis auf die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossenen Stellenstreichungen wurde ein Zusammentreffen angesprochen, der die inneruniversitäre Bekanntgabe der Stiftung in bestürzender Weise fehlschlagen ließ. Im unmittelbaren Anschluß an die Pressekonferenz zur Stiftung der Flügelbauten sollte die ebenfalls von Herrn Dr. Greve zum Universitätsjubiläum gestiftete Bauskulptur öffentlich übergeben werden. Um gegen die vom Senat beschlossenen Stellenstreichungen zu protestieren, verhinderte eine kleine Gruppe von Störern die Übergabe der Bauskulptur ebenso wie die Mitteilung der Flügelbautenstiftung.

    Während die Schenkung der Flügelbauten große öffentliche Beachtung und Anerkennung fand, stieß die von der großen Mehrheit der Universitätsmitglieder und der Studentenschaft abgelehnte Protestaktion auf völliges Unverständnis. Es ist der besonnen differenzierenden Reaktion der Eheleute Greve zu verdanken, daß der Universität nicht irreparabler Schaden entstanden ist.

    2. HANDLUNGSSCHWERPUNKTE VON BESONDEREM GEWICHT

    2.1 Fortgang der Struktur- und Entwicklungsplanung

    Nach Einleitung der 2. Phase der Struktur- und Entwicklungsplanung durch Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erarbeiteten die Fachbereiche und senatsunmittelbaren Einrichtungen der Universität ihre Struktur- und Fachentwicklungspläne. Sie waren Grundlage eines umfangreichen und ausführlichen Anhörungsverfahrens des Präsidenten unter Beteiligung des Planungsausschusses des Akademischen Senat. Inhalt der Beratungen war es, die Entwicklungsvorstellungen der wissenschaftlichen Einrichtungen zur zukünftigen Personalstruktur (hier besonders die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses), zur Fächerstruktur, zur Verknüpfung von Fach- und Personalstruktur, zu Verflechtungen zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen, zu möglichen Veränderungen der Organisationsstrukturen (z. B. Museen und Schausammlungen oder Bibliotheken) und zur Kapazität in Lehre, Forschung und wissenschaftlicher Weiterbildung (z. B: welche Auswirkungen haben Stellenumwandlungen auf die Lehrkapazität) auf ihre Verträglichkeit mit dem Struktur- und Entwicklungskonzept des Senats der FHH abzustimmen und im Fall vorliegender Abweichungen vom Struktur- und Entwicklungskonzept Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

    2.1.1 Anhörungen und Klausurtagungen zur Fachentwicklungsplanung

    Das Mammutprogramm, die Struktur- und Fachentwicklungspläne aller Fachbereiche und Senatsunmittelbaren Einrichtungen mit über 90 Fächern und über 100 Studiengängen mit den wissenschaftlichen Einrichtungen zu erörtern, erforderte den Zeitraum von 9 Monaten.

    Um nach den Anhörungen der ersten Hälfte der Fachbereiche eine Zwischenbilanz ziehen zu können, tagte der Planungsausschuß des Akademischen Senat am 14./15.02.1994 in Klausur mit dem Präsidenten der Universität und Mitgliedern der Präsidialverwaltung im Haus Rissen. Trotz drohender Einsparauflagen wurde beschlossen, die noch ausstehenden Anhörungen durchzuführen, um von allen Fächern und Fachbereichen der Universität vergleichbare Ergebnisse zu erreichen.

    Die abschließende zweite Klausurtagung des Planungsausschusses des Akademischen Senats fand am 11./12.07.1994 ebenfalls im Haus Rissen statt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Sparauflagen des Senats der FHH bereits bekannt.

    Als wichtigstes Ergebnis der 1. und 2. Zwischenbilanz der Anhörungen konnte festgehalten werden, daß die Universität einen Großteil der in der Rahmenkonzeption gesetzten Ziele hätte erreichen können, vor allem die deutliche Verbesserung der Personalstruktur durch Umwandlung von ca. 100 Professoren- und Altdozentenstellen in Nachwuchsstellen für wissenschaftliches Personal, wenn auch unter einer deutlichen kapazitären Einbuße von ca. 10 % bei den Studienplätzen für Studienanfänger. Die Einbeziehung von Stellen über das Jahr 2000 hinaus bleib jedoch erforderlich.

    Auch war von den Fachbereichen die Ablösung der über das Struktur- und Entwicklungskonzept vorfinanzierten Stellen für Nachwuchswissenschaftler sowie von Hochschulsonderprogrammstellen in die Planungen einbezogen worden.

    Durch die staatlichen Sparprogramme für die Jahre 1995 bis 1997 ist der möglichen Umsetzung des Struktur- und Entwicklungskonzeptes in der Universität jedoch der Boden entzogen worden, da als Folge mehr als die zur Umwandlung vorgesehenen Stellen eingespart werden müssen.

    Die ursprünglich zugesicherten Rahmenbedingungen - insbesondere die der Bestandssicherung - sind nicht mehr gegeben.

    2.1.2 Bericht zur Struktur- und Fachentwicklungsplanung

    Im Oktober 1994 hat der Präsident den "Bericht der Universität zur Struktur- und Entwicklungsplanung" vorgelegt. Mit diesem Bericht wurde der Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung über die zweijährige Arbeit der Universität an einem fachbezogenen Struktur- und Entwicklungskonzept zur Umsetzung der Rahmenkonzeption des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zur Struktur- und Entwicklungsplanung für den Hamburger Hochschulbereich (Phase 2) unterrichtet.

    Auf 42 Seiten dokumentiert die Universität Hamburg

    In dem Bericht sind die Bemühungen der Universität um das zentrale Ziel einer Verbesserung der Personalstruktur durch Schaffung von Nachwuchsstellen dargestellt.

    15 C1-Stellen und 5 C2-Stellen Hochschuldozent standen der Universität durch die Maßnahme "Auflösung des Pools 'Überbrückungsmaßnahmen für den Wissenschaftlichen Nachwuchs' - Neuordnung des 'Professoren auf Zeit-Pools'" zur Verfügung und wurden an Fachbereiche mit dringenden Bedarfen verteilt. Durch den "Fonds zur Neuschaffung von Nachwuchs- und Servicestellen" wurden 1993 und 1994 16,5 Stellen über den Haushalt vorfinanziert. Parallel dazu hat die Universität in Eigenleistung durch Umwandlung von freien C2- und Altdozentenstellen in Höhe der Hälfte der vorfinanzierten Summen Nachwuchsstellen geschaffen.

    Die Fachbereiche haben in ihren Struktur- und Entwicklungsplänen Stellen benannt, die sie zur Auslösung der 25 durch das Hochschulsonderprogramm II bereitgestellten Nachwuchsstellen verwenden wollen. Ebenso haben sie bis 2002 und zum Teil später frei werdende C2- und Altdozenten-Stellen zur Umwandlung in Nachwuchsstellen und dringend benötigte Service- und TVP-Stellen vorgeschlagen.

    Diese Stellen werden auf Grund der Sparbeschlüsse für die Haushalte 1995 bis 1997 zum größten Teil eingespart werden müssen. Ohne die Sparbeschlüsse hätte die Universität das Ziel, 100 Nachwuchsstellen einzurichten, etwa bis zum Jahr 2005 erreichen können.

    In dem Bericht sind auch die Vorbelastungen durch beschlossene Vorhaben, zum Beispiel die Refinanzierung von voraussichtlich 50 % der nach dem Hochschulsonderprogramm I zugewiesenen Stellen ab 1996 dokumentiert.

    Unter dem Themenkreis Innovationen ist eine umfangreiche Liste von Innovationsleistungen aufgeführt, die von den Fachbereichen und senatsunmittelbaren Einrichtungen permanent und unabhängig von einem zentralen Innovationspool erbracht werden.

    Wichtige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium und zur Studienzeitverkürzung waren die Tagungen zur Studienreform, die Einführung von Zwischenprüfungen in Magister- und Lehramtssstudiengängen, die Beteiligung der Universität Hamburg am Innovationsfonds zur Förderung der Lehre sowie mehrere eingeleitete oder durchgeführte Projekte zur Begutachtung oder Evaluation von Teilbereichen der Universität.

    Durch den Fortfall der Grundlagen der Struktur- und Entwicklungsplanung werden die wesentlichen Ziele der Rahmenkonzeption - Verbesserung der Ausstattung mit Mitteln für Forschung und Lehre, Verbesserung der Personalstruktur durch Erhöhung des Anteils von Stellen für den Wissenschaftlichen Nachwuchs, Erhalt der Ausbildungskapazität und Verbesserung der Studienbedingungen - n i c h t nur nicht erreicht. Die geplanten Stellenstreichungen werden vielmehr negative Auswirkungen haben, z. B. die Verschlechterung der Studienbedingungen, den Anstieg der Überlast, den Abbau von Studienplätzen sowie die regionale und lokale Unterversorgung mit Studienplätzen.

    2.1.3 Beginn einer strukturellen Planung der Stellenstreichungen

    Unter dem Einfluß der vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen Sparmaßnahmen 1995 - 1997 stellte die Universität die Arbeiten an ihrem Beitrag zur Struktur- und Entwicklungskonzeption II ein. Der Akademische Senat stellt fest, "daß eine sinnvolle Weiterarbeit im Rahmen der Phase II des STEKO für die Universität unmöglich gemacht worden ist, obwohl die Fachbereiche erneut und in bemerkenswerter Weise gezeigt haben, daß sie zu einer rationalen Struktur- und Entwicklungsplanung zugunsten der Verbesserung der Effizienz und Arbeitsfähigkeit der Universität in der Lage sind". In Anbetracht des Umstandes, daß nach den erbrachten Sparverpflichtungen für den Haushalt 1995 in Höhe von DM 7,1 Mill. für die Haushalte 1996 und 1997 Einsparungsverpflichtungen zumindest in gleicher Höhe, möglicherweise noch darüber hinausgehend zu befürchten waren, bat der Akademische Senat die Fachbereiche und Senatsunmittelbaren Einrichtungen der Universität zugleich um eine Darstellung ihrer Entwicklungsperspektiven unter den zu erwartenden restriktiven Bedingungen. Der Universitätspräsident richtete daraufhin mit Datum vom 05.08.1994 ein Schreiben an die Sprecher/in der Fachbereiche und Geschäftsführenden Direktoren der Senatsunmittelbaren Einrichtungen, in dem er um die Einleitung einer strukturellen Planung der Stellenstreichungen unter den nachfolgend kurz wiedergegebenen Annahmen bat. Die in diesem Schreiben zunächst festgelegte Frist bis zum 31.10.1994 wurde später auf den 30.11.1994 verlängert. Die wesentlichen Annahmen lauteten wie folgt:

    Bis Mitte Dezember 1994 gingen von den angeschriebenen Einrichtungen Antworten beim Planungsstab des Universitätspräsidenten ein. Die in den Antwortschreiben dargelegten Entwicklungsvorstellungen und Einsparvorschläge zeigten sich qualitativ als sehr heterogen und wiesen hinsichtlich der quantitativen Dimension der für möglich gehaltenen Stelleneinsparungen erhebliche Differenzen auf, die in ihrer Spannweite zwischen der Unmöglichkeit, überhaupt eine Stelle abzugeben und den im Präsidentenschreiben als Leitlinie vorgegebenen 5 % des Personalkostenvolumens lagen. Insgesamt wurde eine Summe von ca. DM 5,3 Mill. erreicht, von denen ca. DM 1,9 Mill. erst im Jahre 2000 oder später frei werden. Es ist erkennbar, daß selbst unter der Voraussetzung, daß eine Streckung der Sparleistungen politisch hätte erreicht werden können, der für den Zeitraum von 1996 bis 1999 ausgewiesene Betrag nicht ausgereicht hätte.

    Zum Zeitpunkt des Präsidentenschreibens bestand berechtigter Grund zu der Vermutung, daß die staatlichen Vorgaben für die von der Universität zu erbringenden Sparleistungen für die Haushaltsjahre 1996 und 1997 bis zum Ende des Jahres 1994 vorliegen würden. Dies war jedoch nicht der Fall. Die Universität befand sich damit in einem Stadium der Ungewißheit, das sich auf drei Aspekte bezog:

    Unter diesen Bedingungen konnte von den Fachbereichen und Senatsunmittelbaren Einrichtungen nur in eingeschränktem Umfang erwartet werden, daß sie über ihre Antworten zum Präsidentenschreiben hinaus weitere Sparanstrengungen vornehmen. Dies könnte abschließend erst dann geschehen, wenn der Universität die staatlichen Vorgaben sowohl hinsichtlich ihrer quantitativen Dimension als auch hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Zeitraumes bekannt sind.

    Zum Ende des Jahres 1994 kann festgestellt werden, daß die Universität ihre durch das Sparprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg erzwungene Planung der Stellenstreichungen eingeleitet hat. Im Gegensatz zur vorhergehenden Phase der "Struktur- und Entwicklungsplanung" standen dabei nicht mehr "Ausbau" oder "Konsolidierung", sondern die Vermeidung von strukturellen Schäden in Forschung und Lehre im Vordergrund. Es ist erkennbar, daß auch dieses bereits sehr bescheiden formulierte Ziel nur partiell erreicht werden kann. Eine genauere Einschätzung wird erst nach dem Auslaufen des Sparprogramms möglich sein.

    2.2 Vorbereitung der Einführung eines Globalhaushaltes in Zusammenarbeit mit Boston Consulting Group

    In der Diskussion, auf welche Weise die Verwaltung ihre Aufgaben am besten wahrnehmen kann, besteht grundsätzliches Einvernehmen, daß das jetzige System einer inputorientierten, tiefgegliederten und eher zentralen hierarchischen Verwaltungssteuerung dazu beiträgt, daß die Verwaltungen immer weniger in der Lage sind, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden bzw. sich veränderten Handlungsbedarfen rechtzeitig anzupassen. Dies gilt insbesondere unter den gegenwärtigen restriktiven finanziellen Rahmenbedingungen. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Inputsteuerung durch zentrale Zuteilung von Ressourcen-, Personal- und Sachmitteln. Wesentliche Folgen dieser Steuerung sind das Auseinanderfallen von Fach- und Ressourcenverantwortung, eine unzureichende Ressourcenplanung auf der die Fachaufgabe durchführende Ebene und mangelnde Anreize für wirtschaftliches und leistungsorientiertes Verhalten.

    Vor dem Hintergrund des oben dargestellten Defizits wird in der Hamburger Verwaltung eine neues Steuerungsmodell eingeführt, das dem Organisationsprinzip der Kongruenz von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung (AKV-Prinzip) entspricht. Dabei geht es entscheidend um die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung auf der die Fachaufgabe durchführenden Ebene, eine möglichst weitgehende Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen sowie mehr Eigenverantwortung und Kostenbewußtsein herbeizuführen sowie eine wirtschaftlichere Mittelverwendung zu fördern. Als wesentliche Element dieses Reformansatzes sind zu nennen:

    Mit dem Haushaltsjahr 1996 wird die Universität wie alle Hamburger Hochschulen - die Zustimmung der Bürgerschaft vorausgesetzt - einen Wirtschaftsplan erhalten, der inhaltlich einem Globalhaushalt entspricht. Im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg werden dann als Ausgaben nur noch Zuschüsse an den Wirtschaftsplan der jeweiligen Hochschule ausgewiesen, und zwar

    Den Hochschulen sollen auf diese Weise für ihre Aufgabenbereiche Budgets -das sind die o. g. Zuschüsse - zur selbständigen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, die im Hinblick auf die gegenwärtig verfügbare Datenbasis und dem derzeitigen qualitativen Aufgabenbestand aus dem Ergebnis des Haushaltsjahres 1994 abgeleitet werden. Diese Veranschlagungsform bietet im bestehenden Haushaltssystem weitgehende Flexibilisierungsmöglichkeiten und läßt die Nutzungen vorhandener EDV-Einrichtungen für die Mittelbewirtschaftung zu.

    Aus dem Grundprinzip der Budgetierung ergibt sich, daß die Universität ihr Budget flexibel einsetzen kann, d. h. daß die Ausgaben untereinander grundsätzlich deckungsfähig sind. Erwirtschaftete Überschüsse verbleiben grundsätzlich im Budget, auch über das Haushaltsjahr hinaus (Prinzip der Rücklagenbildung). Im Gegenzug sind Mehrbedarfe prinzipiell innerhalb des Budgets auszugleichen, auch hier über das Haushaltsjahr hinaus (Verlustvortrag/Vorgriff). Diese vorgenannten Grundsätze hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bereits in dem Entwurf eines haushaltsrechtlichen Vermerkes zur Verwendung des Budgets/der Zuschüsse festgelegt, der Bürgerschaft mit dem Haushalt 1996 zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

    Im Frühjahr 1994 vermittelte der Leiter des Planungsstabs der Universität Hamburg einen Kontakt zur Unternehmensberatungsfirma Boston Consulting Group, die ein Angebot unterbreitete, in Form eines Pro-Bono-Projektes der Universität beratend zu helfen, die absehbare Einführung eines Globalhaushaltes mit einem Wirtschaftsplan ab 1996 vorbereitend zu untersuchen und die "Aufbaumöglichkeiten eines entscheidungsorientierten Steuerungssystems" mit Hilfe ausgewählter Fachbereiche der Universität Hamburg näher zu untersuchen. Die vorbereitenden Gespräche mit Vertretern dieser international renommierten Beratungsfirma mit dem Universitätspräsidenten gestalteten sich derart interessant und erfolgversprechend, daß im Ergebnis das vorgenannte Projekt mit 3 Pilot-Fachbereichen (FB Philosophie und Sozialwissenschaften, FB Chemie, FB Informatik) für den Zeitraum Oktober bis Dezember 1994 vereinbart und durchgeführt werden konnte. Vorbereitend konnte auch die Unterstützung der Handelskammer Hamburg gewonnen werden, auf deren Vermittlung der langjährige Vorstandsvorsitzende der Firma Beyersdorf, Herr Wöbcke, für den Lenkungsausschuß des Projektes gewonnen werden konnte. Auch die Leitung der Behörde für Wissenschaft und Forschung hat das Projekt von Anfang an unterstützt. Die Projektleitung lag bei dem Leiter des Planungsstabs der Universität Hamburg, bei den Sprechern der 3 beteiligten Pilot-Fachbereiche und Vertretern der Unternehmensberatungsfirma BCG. Dank gebührt darüber hinaus weiteren Professoren (z. B. Professor Dr. Budäus von der Hochschule für Wirtschaft und Politik), die in einem Beirat das Projekt begleitet haben.

    In umfangreichen Interviews, Workshops und Sitzungen der Projektgremien auf zentraler und dezentraler Ebene konnten in kurzer Zeit zwei Zwischenberichte Ende Oktober und Ende November sowie ein Abschlußbericht Ende Dezember vorgelegt werden, die wertvolle Anregungen für die Aufbaumöglichkeiten eines entscheidungsorientierten Steuerungssystems an der Universität Hamburg und eine sachgerechte Umsetzung des Globalhaushaltes ab 1996 aufgezeigt haben.

    Neben der vom Universitätspräsidenten vorgenommenen Unterrichtung der zentralen Akademischen Gremien und der Personalräte zu Beginn und am Ende des Projektes ist insbesondere hervorzuheben, daß die beteiligten Fachbereiche auf allen Ebenen (von den Studierenden bis zu den Professoren) in dem dringenden Wunsch nach einer Veränderung des bisherigen kameralistischen Haushaltswesens übereinstimmten. Die mit Hilfe von BCG formulierten Erwartungen an die Umsetzung eines Globalhaushaltes sollen im Laufe des Jahres 1995 weiter ausgearbeitet werden (z. B. Entwicklung von Möglichkeiten der Kennzahlensteuerung und des Controlling), um angesichts knapper werdender Haushaltsmittel die vorhandenen Aufgaben möglichst effizient und mit hoher Qualität auch ab 1996 durch die Universität Hamburg wahrnehmen zu können.

    2.3 Sparmaßnahmen für das Haushaltsjahr 1995

    2.3.1 Stelleneinsparungen

    Der Universität wurde von staatlicher Seite zum 01.01.1995 eine Stellenstreichverpflichtung im Personalkostenwert von rund DM 7,0 Mio. auferlegt. Eine möglichst strukturschonende Auswahl der Streichstellen war nur durch intensiven Kontakt mit den Fachbereichen und senatsunmittelbaren Einrichtungen zu erreichen. Angesichts der Stellensituation der Universität war diese Aufgabe nur unter großen Schwierigkeiten zu bewältigen. Insgesamt wurden 62,5 Stellen gestrichen. Hierüber ist das Konzil im Einzelnen ausführlich in seiner 86. Sitzung am 18.01.1995 unterrichtet worden.

    2.3.2 Appell des Akademischen Senats "An die in der Stadtverantwortung Tragenden"

    Am 3. Februar richteten die Mitglieder des Akademischen Senats unter der Überschrift "Der Forschung, der Lehre, der Bildung einen an rund 300 "Ver-antwortliche in der Stadt Hamburg" persönlich adressierten Appell. Die Mitglieder des Gremiums standen unter dem Eindruck der Nachricht, daß die von der Universität im Berichtsjahr 1994 durch Freihalten von Stellen im Personalbereich zu erbringende Sparrate auf DM 18,0 Mio. angehoben worden war (vgl. Ziffer 8.4). In dem einstimmig verabschiedeten Appell wurde zunächst an die Leistungen der Universität Hamburg erinnert, wie sie sich beispielsweise an den überdurchschnittlich hohen Absolventenzahlen oder an der Spitzenposition bei den eingeworbenen Drittmitteln ablesen lassen. Mit einer Reihe von Zahlenangaben wurde dann auf den Umstand verwiesen, daß demgegenüber die finanzielle Ausstattung der Universität hinter den Durchschnittswerten in der Bundesrepublik deutlich zurückbleibt. "Die Universität Hamburg bildet also die Studierenden am 'billigsten' aus", schrieben die Autoren des Appells. "Das darf aber nicht dazu führen, daß wir sie auch am schlechtesten ausbilden." Nach Ansicht des Akademischen Senats hatten "die seit über zehn Jahren ununterbrochenen Sparverpflichtungen" in ihrer ständigen Steigerung nunmehr die Gefahr von Qualitätsverlusten ganz akut werden lassen: Um die diesjährige Sparquote im Zuge der Stellenbewirtschaftung zu erbringen, müßte z. B. in naturwissenschaftlichen Studiengängen das Angebot an Praktika reduziert werden, oder für vakante Professuren ließe sich keine Vertretung mehr, sondern allenfalls Lehraufträge finanzieren. Der "Appell an die Verantwortlichen in der Stadt Hamburg" schloß mit der Bitte an die Adressaten, sich für die Belange der Universität in der Stadt einzusetzen: "Das Gemeinwohl fordert kluge politische Entscheidungen. Eine über Jahre andauernde und überzogene Bewirtschaftung ist keine Entscheidung. Wir appellieren an Sie: Suchen Sie der Stadt Bestes."

    2.4 Evaluation von Lehre und Studium

    Die im Jahresbericht 1993 angekündigten Vorhaben im Bereich der Evaluation von Studium und Lehre wurden 1994 weitgehend verwirklicht:

    Am 6. April 1994 schlossen die Rektorin, Rektoren und Präsidenten der Universitäten Oldenburg, Bremen, Rostock und Hamburg eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Evaluation von Studium und Lehre. Die Universität Kiel schloß sich der Vereinbarung im Laufe des Sommersemesters an. Die Vereinbarung wurde auf drei Jahre getroffen. Der Verbund norddeutscher Hochschulen ist damit der erste in der Bundesrepublik Deutschland, der Evaluationen von Studium und Lehre in autonomer Verantwortung der Hochschulen durchführt. Das Vorhaben hat innerhalb der Hochschulpolitik, aber auch öffentlich Aufmerksamkeit gefunden. Der Präsident der Universität Hamburg wurde zum Sprecher des Verbundes gewählt und referierte innerhalb der Hochschulrektorenkonferenz, des Wissenschaftsrats sowie des Centrums für Hochschulentwicklung über das Verfahren.

    In allen fünf Hochschulen wurden in Anlehnung an das niederländische Verfahren der Evaluation von Studium und Lehre, das die Selbstreflexion von Stärken und Schwächen eines Studienfaches mit einer externen Begutachtung verbindet, die Fächer "Germanistik" und "Biologie" evaluiert. Die Evaluationen zielen auf eine Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre in der Verantwortung der Fachbereiche. Dabei werden folgende Prinzipien zugrundegelegt:

    In Kiel und Hamburg begannen die auf Vorschlag der Behörde und des IZHD eingeleiteten und von der Behörde finanziell unterstützten Evalutationen im Februar/März 1994. Sie wurden auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Behörde in Hamburg bzw. dem Ministerium in Kiel und den beiden Universitäten durchgeführt. Die Verhandlungen zwischen den Universitätsleitungen und der Behörde bzw. dem Ministerium bezogen sich wesentlich auf die Frage, inwieweit die Fächer unabhängig und selbständig die Inhalte der Evaluationen bearbeiten könnten. Behörde bzw. Ministerium sicherten die inhaltliche Unabhängigkeit zu. Die vier Projekte wurden vom Hochschulinformationssystem (HIS) als Geschäftsstelle betreut und von Fachvertretern begutachtet, die auf der Grundlage von Vorschlägen der Fächer durch die Behörde in Hamburg bzw. das Ministerium in Kiel bestellt worden waren. Neben dem Honorar für die Gutachter erhielt jedes Fach finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung der Selbstbeschreibungen. Eine Beteiligung von Studierenden in der Gutachterkommission war nicht vorgesehen.

    Die drei anderen Hochschulen begannen mit den Evaluationen im Sommersemester 1994, die Funktion der Geschäftsstelle übernahm eine Arbeitsgruppe aus Referenten und Referentinnen der beteiligten Hochschulen, die Gutachtenden wurden auf gemeinsamen Vorschlag der Fächer durch den Sprecher des Verbundes bestellt. Sie arbeiten analog den Begutachtungsverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft honorarfrei. Studierende beteiligten sich nicht nur in den Arbeitsgruppen, die die Selbstbeschreibung der Fächer verfaßten, sondern schickten auch je einen Vertreter in die Gutachterkommission.

    Alle neun beteiligten Fächer (die Germanistik in Rostock hat sich wegen der Aufbausituation lediglich beobachtend beteiligt) haben im Laufe des Jahres 1994 ihre Selbstbeschreibungen erstellt. Der Bericht des Faches Germanistik der Universität Hamburg, der mit nachhaltiger Unterstützung durch das IZHD der Universität Hamburg erarbeitet wurde, hat besondere Beachtung gefunden. In Hamburg und Kiel fanden die externen Begutachtungen im Juni/Juli 1994 (je zwei Tage pro Fach und Hochschule) statt, die Gutachten wurden im November erstellt, die vier Fächer in Hamburg und Kiel haben dazu bis Ende Januar 1995 Stellung genommen. Ein Bericht zum Verfahren und zu den wichtigsten Ergebnissen der Evaluationen in Kiel und Hamburg wurde im April 1995 veröffentlicht.

    In den anderen Universitäten hat die Begutachtung Ende November, Anfang Dezember 1994 stattgefunden. Die Gutachter haben ein vorläufiges Gutachten zu einer auswertenden Konferenz im Februar 1995 vorgelegt, auf der Fachvertreterinnen bzw. Fachvertreter, Gutachtende und Studierende aller neun Projekte die Möglichkeit hatten, die Gutachten zu diskutieren. Ferner berieten sie, welche Konsequenzen sie aus den Evaluationsprojekten für die zukünftige Gestaltung von Studium und Lehre ziehen wollen und welche Verbesserungen sie für die nächsten Evaluationsprojekte im Verbund norddeutscher Hochschulen vorschlagen.

    Für eine abschließende Beurteilung, ob Evaluation von Studium und Lehre nach den gewährten Grundsätzen die erforderliche Verbesserung von Studium und Lehre bewirken, ist es zu früh. Eines ist jedoch schon festzustellen: solche Evaluationsverfahren können einen intensiven Diskurs über Lehre und Studium nicht nur innerhalb des Lehrkörpers, sondern auch zwischen Lehrenden und Studierenden einleiten, aus dem Anregungen für vielfältige studienreformerische Maßnahmen resultieren können. Der ausgelöste Diskussionsprozeß fordert die Umsetzung der Evaluationsergebnisse mit dem Ziel, die Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium einzuleiten und abzusichern.

    2.5 Begutachtung der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge an den Hamburger Hochschulen

    Ziel dieses von der Behörde für Wissenschaft und Forschung in Auftrag gegebenen Gutachtens ist die Koordination der verschiedenen wirtschaftswissenschaftlichen Studienangebote an den Hamburger Hochschulen, deren Angebotsqualität und Synergieeffekte gesichert werden sollen. Es war als Bestandteil der Struktur- und Entwicklungsplanung für den Hamburger Hochschulbereich (StEKo Phase II) gedacht.

    Die fünf externen, im Einvernehmen mit den Hochschulen bestellten Gutachter besuchten die Universität Hamburg im Juni 1994, im November 1994 fand ein zweites Gespräch zwischen den Gutachtern und der Universität Hamburg in den Räumen der Geschäftsstelle des Projekts, dem Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung in Hannover, statt. Darüber hinaus wurden auf zwei Sitzungen des Projektbeirats, dem von seiten der Universität neben dem Präsidenten zwei Fachvertretern aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften angehörten, die als Entwürfe vorgelegten vorläufigen Thesen des Gutachtergremiums erörtert. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens werden eingehende Beratungen zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung und der Universität Hamburg stattfinden.

    3. STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN UND VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG

    3.1 Wechsel im Amt des Vizepräsidenten

    Nachdem das Konzil im Juni 1993 entschieden hatte, für die Amtszeit vom 1. April 1994 bis zum 30. März 1996 nur eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten zu bestimmen, wählte es auf seiner 84. Sitzung am 26. Januar 1994 Herrn Professor Dr. Arnold Sywottek in dieses Amt. Gemäß der Absprache mit dem Präsidenten vom 26.09.1994 betreut er folgende Aufgabenfelder:

    1. Forschungsangelegenheiten
    2. Internationale Angelegenheiten
    3. Bibliotheksangelegenheiten
    4. Weiterbildungsangelegenheiten
    5. Umstrukturierung der Gewerbelehrerausbildung
    6. Angelegenheiten, die die Beziehungen zur TU Hamburg-Harburg betreffen.

    3.2 Gedenken an Professor Karl Schiller

    Am 26. Dezember 1994 starb im 84. Lebensjahr Bundesminister a. D. Dr. rer. pol. Dr. h. c. Karl Schiller, Ordentlicher Professor für Volkswirtschaftslehre der Universität Hamburg, ihr Rektor in den Amtsjahren 1956 bis 58 und seit 1983 ihr Ehrensenator. Mit ihm verlor die Universität eine ihrer herausragenden Persönlichkeiten, deren wissenschaftlicher und politischer Lebensleistung sie in Dankbarkeit und Wertschätzung gedenkt.

    Als ein in Fachkreisen früh anerkannter junger Gelehrter übernahm Karl Schiller 1947 den Hamburger Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und wurde Direktor des Instituts für Außenhandel und Überseewirtschaft. Die Berufung zum Wirtschaftssenator der Freien und Hansestadt Hamburg (1948 bis 1951) unterbrach seine bis 1960 und dann noch einmal vom April bis November 1966 reichende aktive Zeit als Hochschullehrer unserer Universität. Seine wissenschaftlichen Interessen und die von ihm angeregten Schülerarbeiten hatten damals einen ihrer Schwerpunkte in der wirtschaftspolitischen Problematik der Entwicklungsländer, die er auch zum Gegenstand besonderer Vorlesungen machte. Ab 1991 vertauschte Prof. Schiller die Position an der Universität auf Dauer mit politischen Ämtern; nach seinem Rücktritt 1992 als Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen konzentrierte er sich auf publizistische und beratende Aufgaben. Vor allem in Anerkennung dessen, was er als Rektor für die Entwicklung der Universität Hamburg getan hat, verlieh der Akademische Senat ihm 1983 die Würde eines Ehrensenators der Universität. Prof. Karl Schiller war zweimal nacheinander, für die Amtsjahre 1956/57 und 1957/58, zum Rektor gewählt worden. Dem von der wirtschaftlichen Praxis so sehr angezogenen akademischen Lehrer, der auch im Rektoramt seine Überzeugungs- und Tatkraft wirkungsvoll einzusetzen wußte, gelang es, die Voraussetzungen für den Ausbau der Universität auf ihrem neuen Campus-Gelände Von-Melle-Park zu schaffen: Während seines Rektorats entstand in der Universität der "Bauliche Entwicklungsplan 1958-1964" mit einem Gesamtvolumen von 160 Millionen Mark, der auch von der Finanzbehörde als Planungsgrundlage Anerkennung fand. Ein die Ansätze des Vorjahres verdoppelndes Universitätsbauvolumen von 27 Millionen Mark, für den Haushalt 1958 bewilligte, ermöglichte dann den praktischen Beginn des Ausbaus der Universität, durch den ihr Standort mitten in der Stadt verankert und ihr äußeres Erscheinungsbild dauerhaft geprägt wurde.

    3.3 Verleihung der Goldenen Medaille an Professor Sinn

    Im Rahmen des zu seinen Ehren veranstalteten Festkolloquiums wurde Prof. Dr. Dr. E. h. Hansjörg Sinn vor vielen Gästen aus Hochschule, Wirtschaft und Politik am 4. November 1994 die Goldene Medaille für Verdienste um Forschung, Lehre und Bildung der Universität verliehen.

    Als Träger dieser Ehrung befindet sich Hansjörg Sinn in einer Reihe mit Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Peter Fischer-Appelt und Prof. Dr. Dr. h. c. Karl Heinz Hölzer, denen diese Auszeichnungen am Ende Ihrer Amtszeit 1991 bzw. 1992 verliehen wurde. Diesen Trägern der Goldenen Medaille ist gemeinsam, daß sie der Universität Hamburg nach der Hochschulreform 1969 prägende Impulse gegeben haben. In der Regel ist die Verleihung der Goldene Medaille Persönlichkeiten außerhalb der Universität, von ihr ernannten Ehrensenatoren und Leitern ausländischer Partnerhochschulen, vorbehalten.

    Die Ehrung von Hansjörg Sinn gilt einem herausragenden Wissenschaftler, dessen Tätigkeit nicht auf Wissenschaft beschränkt ist, dessen gesamtes Wirken und Engagement aber der Wissenschaft und der Universität dient. Hansjörg Sinn war und ist Mitglied zahlreicher wissenschaftlicher und hochschulpolitisch bedeutsamer Gremien und Gesellschaften. Er gehört nicht nur zu den führenden Wissenschaftlern und Lehrern auf dem Gebiet der technischen und makromolekularen Chemie, er hat als letzter Rektor dieser Universität, als ihr erster Vizepräsident sowie als Senator für Wissenschaft und Forschung die Hamburger Hochschullandschaft maßgeblich geprägt.

    Die ungewöhnliche Form der Ehrung durch die Verleihung der goldenen Medaille an einen Universitätsangehörigen gilt insbesondere seinem hochschulpolitischen Engagement, dem die Universität Hamburg sowie die Freie und Hansestadt Hamburg viel verdankt.

    3.4 Einführung des Semestertickets

    Nach einer über mehrere Semester geführten Diskussion in der Studentenschaft und nach eingehenden Beratungen mit Behördenvertretern sowie Vertretern des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), entschloß sich der Allgemeine Studentenausschuß der Universität gemeinsam mit der Fachhochschule und der Technischen Universität Hamburg-Harburg, ab Wintersemester 1994/95 ein für alle Studierenden dieser Hochschulen obligatorisches Semesterticket einzuführen. Zur Legitimation dieses nicht von allen Betroffenen begrüßten Vorhabens fand an der Universität Hamburg im Januar 1994 parallel zu den Studentenparlamentswahlen eine Befragung der Studierenden zum Semesterticket statt. Nachdem sich dabei rund Dreiviertel aller abstimmenden Studierenden für die Einführung ausgesprochen hatten, schloß der Allgemeine Studentenausschuß der Universität Hamburg am 19. April 1994 mit dem Hamburger Verkehrsverbund einen Grundlagenvertrag, dem eine Ergänzung des SS 131 Abs. 2 Nr. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der Beitragsordnung der Studentenschaft der Universität Hamburg folgte. Daraufhin versandte das Studentensekretariat der Universität Hamburg mit den Semesterunterlagen für das Sommersemester 1994 an alle Studierenden der Universität Hamburg einen neuen Beitragsbescheid des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Hamburg mit Wirkung zum Wintersemester 1994/95 über einen Betrag von nunmehr insgesamt 220,-- DM. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus unverändert 11,-- DM für die satzungsmäßigen Zwecke der studentischen Selbstverwaltung, 199,- DM für das halbjährige Semesterticket (also ungefähr 35,-- DM pro Monat) und 10,-- DM für den Härtefonds zum Semestertiket.

    Da alle Studierenden - wie bisher schon - pro Semester zusätzlich 40,-- DM an das Studentenwerk Hamburg zu zahlen hatten, betrug die Beitragsschuld für das Wintersemester 1994/95 pro Student insgesamt 260,-- DM.

    Gegen den Beitragsbescheid haben insgesamt 659 Studierende der Universität Hamburg Widerspruch eingelegt, der vom Allgemeinen Studentenausschuß der Universität Hamburg ausnahmslos zurückgewiesen wurde. Von diesen, im Widerspruchsverfahren unterlegenen Studierenden, entschlossen sich rund 50 zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg, die in einem Sammelverfahren im November 1994 verhandelt und abgewiesen wurde. Die schriftlichen Gründe liegen bisher nicht vor, doch läßt ein bereits abgeschlossenes Verfahren zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung erkennen, daß das Verwaltungsgericht Hamburg die Einführung eines für alle Studierenden obligatorischen Semestertickets mit dem Hamburgischen Hochschulgesetz für vereinbar hält, zumal die Einrichtung des Härtefonds in begründeten Ausnahmefällen eine Befreiung und eine Erstattung des Semesterticket-Anteils erlaubt.

    Während also die rechtlichen Grundlagen für ein Semesterticket in Hamburg der gerichtlichen Überprüfung standzuhalten scheinen, droht dem Semesterticket Gefahr wegen einer zu großen Zahl von Befreiungsanträgen an den Härtefonds. Im soeben abgeschlossenen Erstattungsverfahren zum Wintersemester 1994/95 entstand insbesondere durch erfolgreiche Antragsteller der Universität Hamburg ein Defizit von rund 250.000,-- DM, das durch Bürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeglichen werden mußte. Allerdings drängt die Behörde für Wissenschaft und Forschung darauf, Mittel und Wege zu finden, diese Unterfinanzierung für künftige Semester zu beseitigen. Die studentischen Gremien der beteiligten Hamburger Hochschulen müssen sich also entscheiden, ob sie die Härtefondsrichtlinien erheblich strenger auslegen wollen und/oder ob eine Erhöhung des Härtefondsbeitrags um beispielsweise 5,-- DM pro Semester möglich ist. Allerdings besteht auch die berechtigte Hoffnung, daß ab dem Sommersemester 1995 die Zahl der Antragsteller an den Härtefonds erheblich zurückgeht, weil ein Gewöhnungsprozeß an den erhöhten Semesterbeitrag eingetreten ist und sich darüber hinaus die Vorzüge des Semestertickets herumgesprochen haben.

    3.5 Bericht und Empfehlungen der Arbeitsgruppe Strahlentherapie

    Im August 1993 hatte der Akademische Senat eine Arbeitsgruppe eingesetzt und gebeten, zu Fragen der Definition und der Zulassung nicht erprobter Behandlungsmethoden, ihrer Evaluation und der Beratung von Patienten und Öffentlichkeit einen Bericht und Empfehlungen zu erarbeiten.

    Die Arbeitsgruppe konstituierte sich im September 1993 und tagte zwischen November 1993 und Februar 1994 siebenmal. Sie wertete schriftliche Materialien aus und hörte 16 Personen an. Am 9. Februar 1994 legte die Arbeitsgruppe einen Bericht und 17 Empfehlungen an den Fachbereich Medizin, den Präsidenten der Universität Hamburg, die Ethik-Kommission sowie die Ärztekammer Hamburg und die Behörde für Wissenschaft und Forschung vor.

    Der Akademische Senat nahm den Bericht der Arbeitsgruppe auf seiner Sitzung am 24. Februar 1994 zustimmend zur Kenntnis und begrüßte die Empfehlungen. Er bat den Fachbereich Medizin, die an ihn gerichteten Empfehlungen intensiv zu prüfen und bis zum Ende des Wintersemesters 1994/95 einen Bericht über den Stand der Umsetzung und die Erfahrungen mit den Empfehlungen zu geben.

    3.6 Organisationssatzung für das Zoologische Institut und Zoologische Museum

    Der Akademische Senat hat 1993 seine Absicht erklärt, die Stellung der naturwissenschaftlichen Sammlungen zu stärken, und in diesem Zusammenhang entsprechende organisatorische Regelungen empfohlen. Nach einem längeren institutsinternen Klärungsprozeß wurde eine Organisationssatzung für das Zoologische Institut und Zoologische Museum von den akademischen Gremien der Universität verabschiedet und von der Behörde für Wissenschaft und Forschung genehmigt. Die Organisationssatzung enthält u. a. Bestimmungen über den Geschäftsführenden Direktor, den Institutsrat und die Mitgliedschaft im Zoologischen Institut und Zoologischen Museum sowie über einen Museumsausschuß und einen Beauftragten für das Museum. Sie enthält damit zweckmäßige Verfahrensregeln zur Aufgabenwahrnehmung im Institutsteil und im Museumsteil des Zoologischen Instituts und Zoologischen Museums und leistet damit auch einen strukturellen Beitrag für diese wissenschaftliche Einrichtung.

    3.7 Verleihung der Befugnis an die Islamwissenschaftliche Akademie, die Bezeichnung einer wissenschaftlichen Einrichtung an der Universität Hamburg zu führen

    Auf Antrag des Akademischen Senats ist der Islamwissenschaftlichen Akademie (IWA) von der Behörde für Wissenschaft und Forschung die Befugnis verliehen worden, die Bezeichnung einer wissenschaftlichen Einrichtung an der Universität Hamburg zu führen. Die seit 1978 in Köln und künftig in Hamburg tätige IWA ist im internationalen Rahmen u. a. mit einem Schulbuchprojekt der UNESCO hervorgetreten und sieht ihre Aufgaben vor allem im interkulturellen Dialog. Sie verfolgt insbesondere den Zweck, die religiösen, geisteswissenschaftlichen und gesellschaftlichen Probleme, die sich in der Begegnung zwischen Orient und Okzident in der Geschichte sowie in der Gegenwart ergeben, wissenschaftlich zu erforschen. Es soll ein Forum für den wissenschaftlichen Dialog zwischen Islam, Christentum, Judentum und anderen Religionen gebildet werden. Die IWA will eine Begegnungsstätte schaffen, die es den verschiedenen Kulturen ermöglicht, aus ihrem jeweiligen Selbstverständnis auf akademischer Ebene das Gespräch zu führen und durch entsprechende Lehrveranstaltungen, Symposien, Konferenzen und Forschungsaufträge dem Verstehen von Völkern heterogener Weltanschauung eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zu verschaffen sowie Studien und Publikationen in gleicher Intention zu fördern. Dazu gehört auch die Ausbildung von Personen, die in der Lage sind, diese Vermittlungsfunktion in den Sektoren der Bildung und Erziehung sowie der Öffentlichkeitsarbeit zu übernehmen. Zwischen der Universität und der IWA ist eine enge Kooperation vereinbart worden. Entsprechend wird die Universität in den Organen der IWA vertreten sein.

    3.8 Wohnheimangelegenheiten

    In seiner Sitzung am 02.06.1994 hat der Akademische Senat über die Zukunft des Protektoren- und Prokuratorenprogramms beraten und einstimmig der überarbeiteten Fassung der "Richtlinien für Protektoren, Prokuratoren und Tutoren in Studentenwohnheimen ..." sowie dem Entwurf der "Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Wohnheimangelegenheiten" der Hamburger Hochschulen zugestimmt. Der Neuentwurf der Richtlinien und der Entwurf der Vereinbarung wurden sodann den beteiligten Hochschulen mit der Bitte um Zustimmung der Hochschulsenate übersandt und dem Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis gegeben. Die Neufassung der Richtlinien und der Entwurf der Vereinbarung sind das Ergebnis einer von den Präsidenten und der Präsidentin der Hamburger Hochschulen eingesetzten Arbeitsgruppe, die den Auftrag hatte, die anderen Hochschulen Hamburgs in das bisher von der Universität getragene Wohnheimprogramm noch weiter einzubeziehen und damit dem Programm eine breitere Grundlage zu geben. In der Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Wohnheimangelegenheiten ist die Einsetzung eines Gemeinsamen Ausschusses mit Entscheidungsbefugnis vorgesehen, in welchem Vertreter der beteiligten Hochschulen und der Hochschulgruppen zusammenwirken. Nachdem über die Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses längere Zeit Uneinigkeit zwischen der Universität und den anderen Hochschulen bestanden hatte, haben die Präsidenten und die Präsidentin der Hamburger Hochschulen Anfang des Berichtsjahres über diese Frage Einigkeit erzielt. Entsprechend der in Zukunft gewünschten breiten Trägerschaft für das Wohnheimprogramm wurden die Richtlinien überarbeitet. Dabei wurden auch die Ziele des Programms deutlicher herausgestellt, die mit den Veranstaltungen in den Wohnheimen verfolgt werden sollen. Beide Entwürfe sind vor der Beratung im Akademischen Senat einer Versammlung der Protektoren, Prokuratoren und Kuratoriumsvorsitzenden in den Studentenwohnheimen zur Diskussion vorgelegt worden. Bis zum Ende des Berichtsjahres haben die Hochschulsenate von fünf der beteiligten sechs Hochschulen positive Voten zum Neuentwurf der Richtlinien und zur Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Wohnheimangelegenheiten abgegeben. Bei Vorliegen der Erklärungen aller Hochschulen wird die Behörde gebeten werden, die Neufassung der Richtlinien in Kraft zu setzen und damit die Voraussetzungen für den Abschluß der Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen zu schaffen.

    3.9 Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Hamburg und dem Verein zur Förderung des Sports an den Hamburger Hochschulen

    Der Verein zur Förderung des Sports an den Hamburger Hochschulen e.V. wurde 1988 von Mitgliedern der Gemeinsamen Kommission Breitensport gegründet, weil die staatlichen Zuschüsse für die Betriebseinheit Breitensport 1985 drastisch reduziert wurden und einzelne Veranstaltungen vom Breitensport nicht mehr durchgeführt werden konnten. Die Umstellung des Programms auf Entgeltfinanzierung konnte bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Veranstaltungen des Breitensports die staatlichen Kürzungen nicht auffangen. Diese Lücke ist durch eine enge Kooperation des Breitensports mit dem Förderverein geschlossen worden.

    Der Förderverein unterstützt den Breitensport nach Maßgabe von Beschlüssen der Gemeinsamen Kommission im wesentlichen bei der Durchführung von Veranstaltungen, Kursen, Sportfahrten und -reisen, wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie der Bereitstellung von sportwissenschaftlichen Praxisfeldern für Lehre und Forschung des Fachbereichs Sportwissenschaft. Des weiteren fördert er die Universität bei der Bereitstellung der personellen, finanziellen und materiellen Ausstattung in den Bereichen Sport, Bildung und Kultur.

    3.10 Explosion und Brand im Fachbereich Chemie

    In der Nacht vom 13. auf den 14. August 1994 ereignete sich im Institut für Organische Chemie eine Explosion. Ein Diplomand hatte mit der Anfertigung seiner Diplomarbeit begonnen. Ihm war der Abzug im Raum 425 im 4. Obergeschoß des Instituts für Organische Chemie als Arbeitsplatz zur Durchführung einer Synthesereaktion zugewiesen worden. Er sollte eine Substanz herstellen, deren Synthese bereits seit langem in der Literatur beschrieben war.

    Am 13.08.1994 begann er seine Arbeiten um ca. 15 Uhr. Die zu erledigenden Arbeitsschritte nahmen eine Zeit von 7 Stunden in Anspruch.

    In der Nacht wurden die Reaktionsprodukte aufgearbeitet und eine Lösung des herzustellenden Stoffes in Diethylether erhalten, die mit Magnesiumsulfat versetzt und in einem Glaskolben auf dem Magnetrührer gerührt wurde.

    Mit diesen Arbeiten war er bis gegen ca. 1 Uhr am 14.08.1994 beschäftigt. Er und ein Studienkollege, der sich aus Sicherheitsgründen ebenfalls anwesend war, verließen das Institut um 1.20 Uhr. Das Rühren der Lösung wurde unbeaufsichtigt fortgesetzt, da ein Zwischenfall nicht zu erwarten war. Die nachträgliche Überprüfung der Abzugsanlagen ergab, daß der Abzug in Raum 425 in Betrieb gewesen ist und eine Absaugleistung zeigte, die noch im Normbereich lag. Gegen 2 Uhr ereignete sich die Explosion.

    Der haustechnische Dienst des Fachbereichs alarmierte schnell und umsichtig die Feuerwehr und die Verantwortlichen des Fachbereichs. Die Feuerwehr traf bereits 5 Minuten nach der Alarmierung ein. Der Stellvertretende Fachbereichssprecher traf unverzüglich am Ort des Geschehens ein.

    Die Feuerwehr hatte einen kleineren Brand im Abzug des Labors zu löschen. Das geschah mit Kohlendioxid-Handlöschern.

    Die weitere Untersuchung des Vorgangs wurde von der Kriminaltechnik des Landeskriminalamts durchgeführt. Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wurde eröffnet und inzwischen eingestellt, da nicht zuletzt wegen der nicht festzustellenden Ursache der Explosion ein Verschulden nicht geklärt werden konnte.

    Die Explosion im Raum 425 hatte dazu geführt, daß die Tür des Raumes aus Schloß und Scharnieren herausgerissen und zerstört wurde, daß die Fenster in den Räumen 425, 428 und im Flur total zerstört wurden, ebenso das Oberlicht der Raumtür von Raum 425.

    Die Wandverkleidungen im Flur wurden an verschiedenen Stellen beschädigt. Der Sterilautoklav ("Durchreicheautoklav") zwischen Raum 425 und Raum 426 wurde beschädigt, an den Wänden des Raumes 425 sind geringe Schäden zu beseitigen. Der Lastenaufzug im Flurbereich wurde ebenso in Mitleidenschaft gezogen, wie die Decke in der Damentoilette. Die als Rauchabschlußtür dienende Glastür des Flurbereichs wurde aufgedrückt und dabei zerstört, dabei wurde auch die Abtrennung des Treppenraumes in Mitleidenschaft gezogen. Als weitere Schäden wurden solche an dem Fußboden des Flures, an der äußeren Sonnenschutzmontage im 3. und 4. Obergeschoß Südseite, an den Anlagen der Raumlufttechnik, der Elektro- und Sanitärinstallation registriert.

    Die Hamburger Feuerkasse ermittelte den Schaden auf 248.428,72 DM und leistete die Entschädigungszahlung.

    Die Reparaturarbeiten stehen vor dem Abschluß.

    Die Lehre im Fachbereich Chemie wurde durch diesen Unfall nicht beeinträchtigt. Ausgenommen davon ist die Anfertigung der Diplomarbeit durch den betroffenen Kandidaten, die sich um 2 Monate verzögern wird.

    Am 24. August 1994 ereignete sich im Tresorraum des Isotopenlabors des Instituts für Anorganische und Angewandte Chemie ein Schwelbrand. Der betroffene Raum im Tiefkeller des Institutsgebäudes wird als Lager und Abklingraum für radioaktive Stoffe genutzt. Er gehört zum Kontrollbereich des Isotopenlabors. Der Schwelbrand konnte aufgrund der starken Verqualmung des Raumes nicht mit Eigenmitteln gelöscht werden. Die in kürzester Zeit anrückende Feuerwehr mußte wegen der Lage und des Inventars zuerst davon ausgehen, daß möglicherweise strahlendes Material freigesetzt wurde. Entsprechende Messungen ergaben jedoch, daß dies nicht der Fall war. Der Schwelbrand konnte schnell und unproblematisch gelöscht werden.

    Als Ursache wurde ermittelt, daß eine metallorganische Uranverbindung in Verbindung mit Luft sich entzündet und dadurch den Brand in einem nur gering gefüllten Stahlfaß ausgelöst hatte. Bei dem betroffenen Uran handelte es sich entweder um Natur-Uran oder um solches, dem das von den radioaktiven Eigenschaften her problematische Uran-235 entzogen war ("abgereichertes Uran"). Andere radioaktive Substanzen, die in diesem Raum hinter Tresorwänden gesichert waren, wurden nicht in Mitleidenschaft gezogen. Die durch den Brand entstandenen Kosten wurden von der Hamburger Feuerkasse in Höhe von 15.359,80 DM erstattet. Die Schäden sind inzwischen beseitigt.

    Im Zusammenhang mit dem Schwelbrand wurden sicherheitstechnische und organisatorische Fehler erkannt und durch entsprechende Anweisungen und technische Nachrüstung behoben.

    Es wurde geregelt, daß

    4. LEHRE, STUDIUM UND WEITERBILDUNG

    4.1 Räumliche Verlagerung der Gewerbelehrerausbildung

    Die im Jahresbericht 1993 erwähnte Reorganisation der Gewerbe- und Techniklehrerausbildung hat u. a. zur Folge, daß auch das bisherige Wissenschaftliche sowie Technische und Verwaltungspersonal umziehen mußte. Bisher war das Personal im Haus Binderstr. 22 sowie im sogenannten Werkstattflügel des Fachbereiches Erziehungswissenschaft in Von-Melle-Park 8 untergebracht.

    Diejenigen Teile der Gewerbe- und Techniklehrerausbildung, die organisatorisch an die TU Hamburg-Harburg verlagert worden sind, konnten im wesentlichen in einem Gebäude untergebracht werden, das zwar nicht unmittelbar im Campus-Bereich der TU Hamburg-Harburg an der Denickestr. liegt, jedoch in zumutbarer Entfernung im Bereich des Harburger Hafens an der Blomstr. Der Umzug war im wesentlichen mit Beginn des Wintersemesters 1994/95 abgeschlossen.

    Die vorgesehene räumliche Verlagerung des übrigen Teils der Gewerbe- und Techniklehrerausbildung zum Fachbereich Chemie konnte dagegen nicht - wie vorgesehen - zügig abgewickelt werden. Zusammen mit weiteren Umbelegungen war und ist vorgesehen, daß das nunmehr dem Fachbereich Chemie zugeordnete (Rest-)Institut für Gewerblich-Technische Wissenschaften in der Sedanstr. 19 untergebracht werden soll. Dies ist auch deshalb funktional, weil im gleichen Gebäude das Institut für Berufs- und Wirtschaftspädagogik des Fachbereiches Erziehungswissenschaft untergebracht ist, das den pädagogischen Teil der Gewerbelehrerausbildung betreut. Schwierigkeiten sind aufgetaucht durch die Mittelknappheit hinsichtlich der erforderlichen Umbaukosten im Zuge der erwähnten Belegungsänderung (Verlagerung der Biologischen Pharmazie aus dem Gebäude Bundesstr. 43 in die Sedanstr.; Verlagerung des Instituts für Behindertenpädagogik des FB Erziehungswissenschaft aus der Sedanstr. 19 in das dann herzurichtende Gebäude Bundesstr. 43; "Zwischenlagerung" der Biologischen Pharmazie im Institut für Physikalische Chemie des FB Chemie in der Bundesstr. 45). Dank der Anstrengungen des FB Chemie konnten wenigstens einige Personalarbeitsräume für die wissenschaftlichen Mitglieder des Instituts für Gewerblich-Technische Wissenschaften im Chemiebereich zur Verfügung gestellt werden. Im Interesse einer dauerhaften Qualitätssicherung der Gewerbe- und Techniklehrerausbildung wird die Universität Hamburg sich bemühen, die erforderlichen Umzüge durchzuführen, die dafür erforderlichen Gelder baldmöglichst einzuwerben und die baulichen Maßnahmen zu verwirklichen.

    4.2 Umsetzung der Lehrverpflichtungsverordnung

    Nach langjährigen Verhandlungen in der Kultusministerkonferenz ist am 18. Januar 1994 die Verordnung über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen Lehrpersonals an der Universität Hamburg, der Fachhochschule Hamburg, der Hochschule für Wirtschaft und Politik und der Technischen Universität Hamburg-Harburg (Lehrverpflfichtungsverordnung - LVVO) verabschiedet worden, die mit Wirkung vom 01.03.1994 in Kraft getreten ist.

    Hierzu wurden von der Universitätsverwaltung Verfahrensregeln zur Gestaltung der Verwaltungsabläufe und des Antragsverfahrens erarrbeitet.

    Seit Einführung der LVVO wurden in acht Fachbereichen für etwa 30 Lehrveranstaltungen ein Beschluß des Fachbereichsrates herbeigeführt, auf der Grundlage von SS 4 Abs. 7 LVVO die Mindestteilnehmerzahl zu senken.

    Außerdem wurden 15 Anträge auf Reduzierung der Lehrverpflichtung nach SS 12 Abs. 3 zur Förderung von Lehre und Studium sowie einer nach SS 14 LVVO wegen der Wahrnehmung staatlicher Auftragsangelegenheiten gestellt.

    4.3 Zwischenprüfung für Lehrämter

    Der Akademische Senat hat am 25.08.19945 gemäß SS 55 des Hamburgischen Hochschulgesetzes eine Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung in den Lehramtsstudiengängen der Universität Hamburg beschlossen. Diese Ordnung regelt das Prüfungsverfahren, nicht jedoch die fachlichen Prüfungsanforderungen. Die Prüfungsanforderungen zu bestimmen, blieb Aufgabe der an der Lehrerausbildung beteiligten zwölf Fachbereiche. Der Akademische Senat forderte die Fachbereiche auf, im Wintersemester 1994/95 die Prüfungsanforderungen vorzulegen. Eine Abstimmung der vorgelegten Prüfungsanforderungen nach Art und Umfang für jeden der vier Lehramtsstudiengänge im Rahmen der übergreifenden Prüfungsordnung wird im Jahre 1995 Aufgabe des Akademischen Senats und seines Ausschusses für Lehre und Studium sein.

    4.4 Vergabe des Fischer-Appelt-Preises

    Der seit 1992 alljährlich ausgeschriebene Fischer-Appelt-Preis für hervorragende Leistungen in der akademischen Lehre wurde zum dritten Mal vergeben. Preisträgerin wurde Frau Dr. Monika Renneberg, Hochschulassistentin am Institut für Geschichte der Naturwissenschaften, Mathematik und Technik im Fachbereich Mathematik. Frau Dr. Renneberg hat nach Überzeugung des Preiskomitees mehrere Kriterien der Vergaberichtlinien erfüllt. Sie hat es sich in ihren Seminarveranstaltungen ebenso wie in langjähriger Studienberatungstätigkeit zur ständigen Aufgabe gemacht, die Studierenden weiter zu fördern. Darüber hinaus hat sie in wissenschaftlichen Seminaren nicht nur die Grenzen zwischen den naturwissenschaftlichen Teildisziplinen überschritten, sondern durch eine gemeinsame Lehrveranstaltung mit dem Kunstgeschichtlichen Seminar über Kunst und Naturwissenschaft um 1800 Neuland betreten. Die stark motivierende Wirkung ihrer Lehrveranstaltungen kam nicht zuletzt in der Tatsache zum Ausdruck, daß sich daraus Arbeitsgruppen von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern entwickelten.

    Neben dem Fischer-Appelt-Preis vergab der Präsident auf Empfehlung des Preiskomitees - wie schon 1992 - einen Sonderpreis, um ein besonderes, langjähriges Engagement in der akademischen Lehre außerhalb der Kriterien des Preises zu würdigen. Diesen Sonderpreis erhielten Herr Professor Dr. Dietrich Schwanitz vom Seminar für englische Sprache und Kultur im Fachbereich Sprachwissenschaften und die von ihm geleitete Theaterwerkstatt "University Players" für ihre langjährige, fruchtbare und stets wissenschaftlich fundierte Theaterarbeit an der Universität.

    4.5 Universitätstage (Schülerprogramm)

    Auf große Resonanz stießen erneut die diesjährigen "Universitätstage" (14. und 15. November), an denen die Universität den Oberstufen-Schülerinnen und -Schülern Gelegenheit gibt, sich über Studienmöglichkeiten, -bedingungen und -inhalte zu informieren und an einem "Schnupperstudium" teilzunehmen. Das Programmheft, das zuvor in einer Auflage von 32000 Exemplaren an die Gymnasien und Gesamtschulen in Hamburg und den angrenzenden Landkreisen Schleswig-Holsteins und Niedersachsens verteilt worden war, enthielt 165 Veranstaltungen. In zwei zentralen Informationsveranstaltungen wurden die Schülerinnen und Schüler durch den Vizepräsidenten begrüßt und mit den Aufgaben des Studentenwerks, den Angeboten des Zentrums für Studienberatung und der Tätigkeit des AStA bekanntgemacht. Über 80 Veranstaltungen in den Fachbereichen informierten über Fragen der Zulassung, des Studienverlaufes und mögliche Berufsperspektiven. 45 reguläre Lehrveranstaltungen wurden für ein "Schnupperstudium" geöffnet. Neun Veranstaltungen richteten sich exklusiv an Schülerinnen. In den naturwissenschaftlichen Einrichtungen fanden zwölf Führungen durch Arbeitsbereiche, Labore und wissenschaftliche Sammlungen statt.

    4.6 Tätigkeitsschwerpunkte des Zentrums für Studienberatung und Psychologische Beratung (ZSPB)

    Insgesamt nahmen 1994 wieder rund 33.000 Ratsuchende die verschiedenen Angebote des ZSPB in Anspruch. Damit zeichnet sich eine Stabilisierung der Nachfragezahlen auf hohem Niveau ab.

    A. Allgemeine Studienberatung

    Bundesweit sinken die Studienanfängerzahlen in Deutschland seit 1990. Allerdings ist mit einem erneuten Anstieg ab 1996 zu rechnen. Der Rückgang der deutschen Studienbewerber/innen an der Universität Hamburg, bzw. bei der ZVS mit dem Studienortwunsch Hamburg zog 1994 eine entsprechende Abschwächung im Bereich der Studienberatung nach sich. Da jedoch der zeitliche Umfang für die allgemeinen Sprechstunden und für telefonische Beratung beibehalten wurde, verringerte sich für das ZSPB der Angebotsaufwand nicht. In der Folge konnten jedoch die langen Wartezeiten für die Ratsuchenden sowohl in den allgemeinen Sprechstunden als auch für die telefonische Beratung verkürzt werden.


    offene

    Sprechstunde

    telefonische

    Beratung

    Beantwortung schriftlicher

    Anfragen

    Beratung in

    Kleingruppen

    Mittelwert

    1989 - 1993

    9.088
    11.996
    13.490
    1.426
    1994
    7.595
    10.291
    10.941
    1.195





    1994 zu MW

    1989 - 1993

    - 16,4 %
    - 14,5 %
    - 18,9 %
    - 16,2 %

    Neben dem traditionellen Angebot studiengangspezifischer und problemorientierter Beratung in kleinen Gruppen gehören inzwischen die Zentralen Informationsveranstaltungen zum Zulassungsverfahren der Universität Hamburg und der ZVS zu den regelmäßigen Angeboten für Studieninteressierte. An sieben Informationsveranstaltungen nahmen ca. 550 Ratsuchende teil.

    Weitere 413 Personen erhielten eine Einzelberatung. 199 Berufstätige nutzten im Rahmen des regelmäßigen Dienstleistungsabends unsere Abendsprechstunde.

    In Zusammenarbeit mit Prüfungsämtern und Prüfungsausschüssen wurden 27 gutachterliche Stellungnahmen abgegeben, die im Zuge der zunehmenden Einführung von Studienzeitbegrenzungen hinsichtlich der Ablegung von Prüfungen notwendig wurden.

    Das ZSPB leistet einen regelmäßigen Beitrag zur Konzeption und Organisation der zu Beginn jeden Semesters stattfindenden Semestereröffnungsveranstaltung.

    B. Psychologische Beratung und Therapie

    Dieses Angebot richtet sich an die Studierenden der Hamburger Hochschulen (außer Fachhochschule). 1994 ist eine besonders starke Zunahme der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Dieser Zuwachs gilt sowohl für die Anzahl der Neuanmeldungen als auch für die Gesamtzahl der in psychologischer Beratung/Psychotherapie befindlichen Studierenden. Die Zunahme befindet sich im oberen Bereich der über die Jahre beobachteten Schwankungsbreite der Nachfrage.


    Neuanmeldungen

    Kl. in Beratung/

    Psychotherapie

    Mittelwert 1989 - 1993
    325
    466
    1994
    378
    500



    1994 zu MW

    1989 - 1993

    + 14,0 %
    + 6,8 %

    Zwei Drittel der abgeschlossenen psychologischen Beratungen umfaßten bis zu sechs Gespräche, nach denen entweder ein für die Ratsuchenden befriedigender Abschluß gefunden worden war oder eine individuell geeignete Hilfe außerhalb des ZSPB vermittelt werden konnte.

    In 36 Fällen mußte von Studierenden der psychologische Notdienst des ZSPB in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dieses Notdienstes steht tagsüber ein/e Mitarbeiter/in für Ratsuchende zur Verfügung, die sich in einer akuten Krisensituation befinden.

    Traditionell wird der Tätigkeitsschwerpunkt Psychologische Beratung/Psychotherapie wissenschaftlich begleitet. Einige Ergebnisse wurden veröffentlicht (s. 4.8).

    C. Themenzentrierte Seminar- und Workshopangebote

    Sowohl die semesterweise wiederkehrenden, als auch neu eingeführte themenzentrierte Gruppenangebote werden immer stärker nachgefragt. Die Veranstaltungen - im wesentlich thematisch die gleichen wie im Vorjahr - finden als Kompaktseminare während einer Woche oder an Wochenenden statt oder sind zeitlich verteilt über eine begrenzte Zahl von Wochen.

    Insgesamt nahmen 180 Studierende aus allen Fachbereichen an 15 Gruppen teil. Dabei konnte leider nur etwas mehr als der Hälfte der Interessenten/innen ein Platz in einer der Gruppen angeboten werden.

    Wie in den Vorjahren sind unter den Teilnehmenden ältere Studierende (älter als 28) und Studierende im höheren Fachsemester (9. Fachsemester und mehr) verhältnismäßig häufig vertreten. Weibliche Studierende sind deutlich überrepräsentiert. Entsprechend den Folgerungen aus einer früheren Studie über die unterschiedliche Ansprechbarkeit von Studierenden verschiedener Fachbereiche scheinen bestimmte Gruppenangebote im besonderen jene Ratsuchenden zu erreichen, die bisher am ZSPB unterrepräsentiert waren.

    Ca. 80 % der Teilnehmenden wurden über Plakate und Handzettel erreicht und hatten vorher keinen Kontakt zum ZSPB.

    Einzelne Gruppenangebote werden wissenschaftlich begleitet, Ergebnisse wurden veröffentlicht.

    D. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte und aktuelle Entwicklungen

    a) Hochschulzugang für Berufstätige gem. SS 31 HmbHG

    Die Einführung der Möglichkeit eines Studiums ohne Abitur stößt weiterhin auf starkes Interesse. So war im vergangenen Jahr eine unvermindert starke Nachfrage zu verzeichnen. 698 Interessierte wurden informiert und beraten, ohne daß die der Hochschule bei Einführung des Verfahrens bereits im Jahre 1993 in Aussicht gestellte personelle Verstärkung zur Verfügung gestellt wurde.

    b) Frauen an der Universität

    Die Kooperation mit der Arbeitsstelle Frauenförderung sowie mit der Koordinationsstelle Frauenforschung/Frauenstudien wurde verstärkt. Über die Einwerbung von Lehrauftragsmitteln konnte ein zusätzliches themenzentriertes Gruppenangebot für Studentinnen (Schreibblockaden in wissenschaftlichen Abschlußarbeiten) realisiert werden. Es besteht eine Zusammenarbeit mit dem "Expertinnen-Beratungsnetz" außerhalb der Universität mit dem Ziel zukünftiger, gemeinsamer Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen.

    c) Behinderte Studieninteressierte und Studierende

    Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen, mit der Beratung von behinderten Studieninteressierten und Studierenden befaßten Einrichtungen, der Behindertenbeauftragten des Akademischen Senats, der Sozialberatung des Studentenwerks, der Interessengemeinschaft behinderter Studierender und dem ZSPB konnte weiter ausgebaut werden. Regelmäßige Koordinationstreffen finden statt.

    Der Akademische Senat setzte eine Kommission für Angelegenheiten behinderter Studierender ein. In ihr sind Mitglieder der Universität als auch Vertreter nichtuniversitärer Einrichtungen beteiligt. Das ZSPB ist in der Kommission vertreten.

    In den Sprechstunden für Behinderte wurden 66 Personen beraten. Neben der schriftlichen, telefonischen und psychologischen Beratung wurden auch notwendige gutachterliche Stellungnahmen abgegeben.

    d) Zusammenarbeit mit den Fachbereichen

    Ein regelmäßiger Kontakt mit den Fachbereichen besteht gegenwärtig vor allem zu jenen Hochschullehrern/innen und Planern/innen, die sich nach einer entsprechenden Rückfrage am Bezug der Materialien zur Studienberatung (Beratungsordner) interessiert zeigten. Regelmäßig aktualisiert werden diese Materialien gegenwärtig rund 90 Fachberatern/innen vom ZSPB zur Verfügung gestellt.

    Das ZSPB ist in der fachbereichsübergreifenden "Projektgruppe Prüfungsorganisation" vertreten.

    Wiederholt wurde das ZSPB von den Fachbereichen in Bezug auf psychologische Hilfe bei Einzelfällen vor Ort in Anspruch genommen.

    Eine enge fachliche Zusammenarbeit besteht mit dem Fachbereich 16 (Psychologie). Am ZSPB leisten regelmäßig Studierende der Psychologie ihr Berufspraktikum ab. In Kooperation mit Hochschullehrern/innen des FB 16 werden Diplomarbeiten angeleitet und betreut. Bei der Durchführung gemeinsamer Lehraufträge wird die Arbeitsstelle für Frauenförderung und das ZSPB durch den FB 16 organisatorisch unterstützt.

    e) Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsämtern

    Zur Koordination der Beratung zum Studienausgang besteht eine ständige Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem IZHD und dem Hochschulkoordinator des Arbeitsamtes.

    Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen der Hochschulrektorenkonferenz und der Bundesanstalt für Arbeit findet ein regelmäßiger Austausch von Informationsmaterialien statt.

    Im Rahmen der Zusammenarbeit mit wechselnden Einrichtungen der Bundesanstalt für Arbeit wurde 1994 die Initiative "Gesprächskreis Schule und Hochschule" mit dem Arbeitsamt Lüneburg (Schulkreis Lüneburg und Uelzen) fortgeführt (s. 4.6).

    f) Zusammenarbeit mit Schulen

    Das Konzept von Gesprächskreisen "Schule und Hochschule" mit wechselnder Beteiligung wurde fortgesetzt.

    Ziel dieser Gesprächskreise ist es, die Studieninteressierten über die Lehrenden an Schulen frühzeitig mit den Beratungsangeboten des ZSPB vertraut zu machen und ihnen eine Nutzung im Rahmen der Universität anzubieten. Intensive Bemühungen mit den Hochschulkoordinatoren der Arbeitsämter im nördlichen Hamburger Umland, dem Schulministerium in Kiel sowie den Direktorenkonferenzen der angrenzenden Schleswig-Holsteiner Schulkreise haben bislang noch nicht zur Bildung weiterer Gesprächskreise geführt.

    Die Überlastung des ZSPB erlaubte darüber hinaus lediglich die Annahme von zwei Anfragen zur Studienberatung an Schulen (ca. 60 Teilnehmende).

    g) Kooperation

    In Erfüllung seiner Aufgaben ist das ZSPB als Einrichtung bzw. durch einzelne Mitglieder in verschiedenen überregionalen und internationalen Organisationen vertreten.

    Es bestehen vielfältige Kontakte und Kooperationen mit Beratungseinrichtungen anderer Hochschulen. Eine wechselseitige Teilnahme an den jeweiligen Hochschultagen unterstreicht vor allem die enge Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden.

    Eine Landesarbeitsgemeinschaft für Studienberatung wurde eingerichtet, an welcher neben dem ZSPB die Beratungseinrichtungen der Technischen Universität, der Hochschule für Wirtschaft und Politik, der Fachhochschule, der Hochschule der Bundeswehr und des Fernstudienzentrums der FU Hagen teilnehmen. Die Abstimmung zwischen den beteiligten Hochschulen, die gemeinsame Planung und Durchführung von Projekten, die Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Studienberatung bilden die Schwerpunkte dieses Zusammenschlusses.

    Es bestehen ständige Kontakte zu den kirchlichen Hochschulen.

    4.7 Situation der ausländischen Studenten

    Das Studium an der Universität Hamburg erfreut sich nach wie vor einer großen Nachfrage unter ausländischen Studienbewerbern. Die Gesamtzahl der hier eingeschriebenen ausländischen Studierenden betrug im Wintersemester 1994/95 3.307 einschließlich der Teilnehmer an Austauschprogrammen des DAAD, KAAD, der Fulbright-Kommission und anderer überregionaler Trägerorganisationen sowie der europäischen Mobilitätsprogramme wie ERASMUS, LINGUA u. dgl., die in der Regel nur für 1 - 2 Semester an der Universität Hamburg verweilen. Hinzu kommt eine wachsende Zahl von Studierenden vor allem nordamerikanischer, west- und osteuropäischer Partneruniversitäten.

    In diesem Zusammenhang ist das COPERNICUS-Programm besonders zu erwähnen, das von einem Hamburger Förderverein getragen wird und nunmehr seit einigen Jahren erfolgreich sich dafür einsetzt, Studierenden aus Ost- und Mitteleuropa schwerpunktmäßig in den Fächern Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaft sowie Philosophie und Sozialwissenschaften einen einsemestrigen Studienaufenthalt an der Universität zu ermöglichen.

    Zu der Gesamtzahl der ausländischen Studierenden gehören ferner die Bildungsinländer, deren Integration in das Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren für deutsche Studierende praktisch vollzogen ist. Allerdings gibt es für Nicht-EU-Bürger unter den Bildungsinländern immer noch Nachteile in der ausländerrechtlichen Behandlung vor allem im Falle eines mehr als sechsmonatigen Studienaufenthaltes im Ausland wie auch beim Auslands-BAFöG. Diese Ungleichbehandlung widerspricht dem Geist der gesellschaftlich notwendigen und in den übrigen Bereichen unseres Schul- und Hochschulsystems auch schon praktizierten Integration dieser überwiegend in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Menschen. Hier bedarf es einer raschen Abhilfe in Form der dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen, für die es im gesamteuropäischen Kontext durch entsprechende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu Klagen betroffener Bildungsinländer mittlerweile richtungsweisende Vorgaben gibt.

    Der vor einigen Jahren als Forum zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeitern der Akademischen Auslandsämter oder vergleichbarer Einrichtungen an den Hamburger Hochschulen entstandene "Arbeitskreis Ausländerstudium" hat sich inzwischen als feste Institution in der Hamburger Hochschullandschaft etabliert und sich in allen Fragen zur Situation der ausländischen Studierenden, die die Hamburger Hochschulen gemeinsam berühren, als fachlich kompetentes und nützliches Gremium verwiesen. So konnten in der letzten Zeit im Arbeitskreis zusammen mit studentischen Vertretern der Hochschulen, Vertretern des Hamburger Studienkollegs und der Studentengemeinden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Lage der ausländischen Studierenden erarbeitet und über die jeweiligen Hochschulleitungen den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

    4.8 Kulturwissenschaftliche Weiterbildung

    Universitäre Weiterbildung im Bereich der Kunst- und Kulturwissenschaften ist eher die Ausnahme als die Regel - zumal, wenn die Inhalte sich ausschließlich mit den verschiedenen Künsten im 20. Jahrhundert befassen. So stehen die von der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung initiierten weiterbildenden Studien "Neue Musik" und "Bildende Kunst nach 1945" immer noch recht einsam in d er deutschen universitären Weiterbildungslandschaft da.

    Die "Neue Musik" wurde gemeinsam mit dem Musikwissenschaftlichen Institut entwickelt und seit dem Sommersemester 1992 zweimal durchgeführt. Das berufsbegleitende Weiterbildende Studium ist zweisemestrig und wendet sich hauptsächlich an Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte im Kultur- und Medienbereich, aber auch an Musikerinnen und Musiker. Die Kunstmusik des 20. Jahrhunderts in ihren vielfältigen Erscheinungsformen und ihre Deutung mittels Vernetzung von Stilgeschichte, Werkanalyse, Zeitgeschichte und Rezeption steht im Zentrum der Arbeit. Akzeptanz und Kompetenz im Umgang mit und bei der Vermittlung der neuen Musik ist das Ziel.

    Besondere Höhepunkte stellen die Wochenendveranstaltungen mit Komponistinnen und Komponisten dar. So haben u. a. Györgi Ligeti, Manfred Stahnke und Babette Koblenz (Hamburg), Jakob Ullmann, Georg Katzer (Berlin) oder die renommierte Hamburger Interpretengruppe für Neue Musik "L'art pour l'art" workshops im Rahmen des Weiterbildenden Studiums geleitet. Auch die Hochschule für Musik und Theater Hamburg beteiligte sich an zurückliegenden Läufen des Studiums: Jeweils ein Wochenende gestalteten Studierende des Faches Komposition und gaben Einblick in ihre aktuelle kompositorische Arbeit.

    Für den ab Wintersemester 1995/96 geplanten dritten Lauf der "Neuen Musik" wird gegenwärtig die Konzeption überarbeitet. Themenschwerpunkt soll dann "Musiktheater im 20. Jahrhundert" sein. Eine Zusammenarbeit mit der Hamburgischen Staatsoper und dem hochschulübergreifenden Studiengang "Musiktheaterregie" ist vorgesehen und bereits eingeleitet.

    Zum Wintersemester 1993/94 startete erstmals das Weiterbildende Studium "Bildende Kunst ab 1945". Das zweisemestrige berufsbegleitende Angebot ist aus einer bereits zuvor bestehenden Zusammenarbeit zwischen dem Kunstgeschichtlichen Seminar und der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung hervorgegangen, in deren Rahmen kunsthistorische Weiterbildungsseminare und das Begleitseminar zu dem Funkkolleg "Moderne Kunst" durchgeführt worden waren.

    Bei dem Weiterbildenden Studium werden die Vielfalt der Erscheinungsformen heutiger Kunst, die für die Nachkriegszeit typische Überschreitung der Gattungen thematisiert und überschaubar gemacht. Im Zentrum des Studiums stehen Einzelwerkanalysen sowie Übersichtsdarstellungen und Werkerarbeitungen bedeutender Künstler. Daneben finden Museen- und Galeriebesuche, Besichtigungen im Außenraum sowie Gespräche mit Künstlern, Museumsleuten, Ausstellungsmachern und Galeristen statt. Im Zusammenhang damit wird die Rolle der Institutionen hinterfragt, die nachhaltig das allgemeine Bewußtsein davon, was als zeitgenössische Kunst zu gelten habe, prägen.

    Adressaten sind in erster Linie Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte im Medienbereich, in Kunstvereinen und Galerien. Hinzu kommen entsprechend vorgebildete Gasthörerinnen und Gasthörer. (Der Gasthöreranteil ist unter den Studierenden des Kunstgeschichtlichen Seminars traditionell hoch).

    4.9 Studienvorbereitung Mathematik

    Seit Oktober 1993 arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener deutscher Fernstudienzentren an einem vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie geförderten Projekt mit dem Nahmen "Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsmaßnahmen im Hochschulkooperationsverbund für Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende zur Studienorientierung und Studienvorbereitung" (kurz: GruZi II). Daran beteiligt sind die Studienzentren der Universitäten Hamburg, Karlsruhe, Koblenz, Oldenburg und Saarbrücken. Für die Koordination des Gesamtprojektes ist das Fernstudienzentrum Hamburg verantwortlich.

    Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende mit Hochschulreife empfinden ihre Dienstzeit häufig als verlorene Zeit im Hinblick auf ihre beruflichen Ziele. Hinzu kommt, daß sie in der Regel geistig zu wenig gefordert werden und das Abiturwissen im Laufe der Zeit verblaßt. Besonders am Anfang eines Studiums spielt in vielen Studienfächern die Mathematik eine große Rolle. Nicht selten wird sie zu einem nur schwer überwindbaren Hindernis. Eines der wichtigsten Projektziele ist es daher, studienvorbereitende Veranstaltungen zur anwendungsbezogenen Mathematik zu entwickeln und zu erproben. Dabei konnte man zum einen auf Materialien zurückgreifen, die in einem Vorgängerprojekt (GruZi I) erstellt wurden:

    Die vorhandenen Studienmaterialien wurden im Rahmen von GruZi II aktualisiert, ergänzt und in Kursen erprobt. Zum anderen ging es um eine Erweiterung des Materials für einen studienvorbereitenden Kurs

    Dieses vierte "Kleeblatt" wurde vom Fernstudienzentrum Hamburg erstellt. Die Materialien zur Mathematik sind Grundlage für jeweils dreißigstündige (gebührenpflichtige) Kurse, die in den Abendstunden im Fernstudienzentrum durchgeführt werden. Darüber hinaus steht den Grundwehr- und Zivildienstleistenden die Möglichkeit offen, Vorkurse und Brückenkurse in Form von Selbststudienmaterialien der FernUniversität Hagen zu bearbeiten. Schließlich wird der Erwerb erster anrechenbarer Studienleistungen denjenigen ermöglicht, die sich für eine fachbezogene Studienvorbereitung an der FernUniversität einschreiben.

    Teilnehmer der genannten Zielgruppen erhalten Kostenzuschüsse gemäß den Richtlinien des Berufsförderungsdienstes bzw. Bundesamtes für den Zivildienst.

    Während der Projektlaufzeit wurden im Fernstudienzentrum Hamburg insgesamt 8 Kurse zur Studienvorbereitung Mathematik mit insgesamt 94 Teilnehmern durchgeführt. Die größte Nachfrage fand die "Mathematik in den Wirtschaftswissenschaften" mit 4 Kursen und zusammen 54 Teilnehmenden, die geringste die "Einführung in die Statistik" mit 1 Kurs und 14 Teilnehmenden.

    Alle Kurse standen auch zukünftigen Fernstudierenden sowie Abiturientinnen und Abiturienten offen, die vor Beginn eines Studiums Mathematikdefizite aufarbeiten wollten bzw. sich in einem Studienfeld orientieren wollten. Es ist geplant, nach Abschluß der Projektlaufzeit (Ende April 1995) die studienvorbereitenden Mathematikkurse regelmäßig jeweils im Januar/Februar und August/September anzubieten.

    Aus dem Projekt ist auf Anregung des Bundesministeriums in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit und dem Transmedia-Verlag ein Selbsterkundungsheft für Schülerinnen und Schüler der 12. und 13. Klassen mit dem Titel "Studium und Mathematik" entstanden. Das Heft wird kostenlos an Schülerinnen und Schüler abgegeben und steht ab Ende März 1995 zur Verfügung.

    5. FORSCHUNG UND FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES

    5.1 Begutachtung der Sonderforschungsbereiche 318 und 327

    Zu Beginn des Jahres sind der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Anträge zur Anschlußförderung der Sonderforschungsbereiche 318 (Klimarelevante Prozesse) und 327 (Tide-Elbe) für den Zeitraum ab 01.01.1995 vorgelegt worden. Der SFB 318 hatte seinen Antrag auf eine zweijährige Auslauffinanzierung beschränkt, da er sein wissenschaftliches Ziel im Rahmen dieser Schwerpunktförderung als erreicht angesehen hat. Für die am SFB beteiligten Einrichtungen und Wissenschaftler habe sich darüber hinaus eine Reihe neuer Fragestellungen ergeben, die eine Verlagerung ihrer wissenschaftlichen Aktivitäten auf die Untersuchung von Austauschprozessen am Eisrand erfordert.

    Der Finanzierungsantrag des SFB 327 umfaßte demgegenüber eine volle Förderperiode von drei Jahren. Beide Anträge wurden im Frühjahr 1994 von der DFG begutachtet. Während das Begutachtungsverfahren für den SFB 318 erfreulich verlief, vermochte der SFB 327 nicht an die bisherigen Fördererfolge anzuknüpfen. Die DFG hat für diesen SFB eine Auslauffinanzierung von einem Jahr gewährt. Maßgebend für diese Entscheidung waren offenbar Zweifel daran, daß der SFB sein hochgestecktes und anspruchsvolles wissenschaftliches Ziel innerhalb des regulären Förderzeitraums würde erfüllen können.

    5.2 Begutachtung des Sonderforschungsbereiches 188

    Auch der seit 1989 geförderte SFB 188 (Reinigung kontaminierter Böden) mußte sich 1994 einer Begutachtung seines Finanzierungsantrages für die Bewilligungsperiode 1995 bis 1997 unterziehen. Der SFB ist an der TU Hamburg-Harburg angesiedelt; er hat von Anfang an eine Beteiligung von Wissenschaftlern aus verschiedenen Instituten der Universität vorgesehen, die im Verlaufe seiner wissenschaftlichen Entwicklung an Intensität und Umfang noch zugenommen hat: Vier der insgesamt achtzehn Teilprojekte entfallen auf die Universität. Diese werden von Wissenschaftlern des Instituts für Biochemie und Lebensmittelchemie, des Instituts für Anorganische und Angewandte Chemie, des Instituts für Organische Chemie, des Instituts für Bodenkunde und des Instituts für Biogeochemie und Meereschemie getragen.

    Der SFB hat im Rahmen der Begutachtung insgesamt eine sehr positive Würdigung erfahren. Dabei wurde die gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Universitäten besonders hervorgehoben. Die DFG hat eine Fortsetzung der Förderung für weitere drei Jahre gewährt, wobei die gegenüber dem Antrag vorgenommenen Reduzierungen sehr moderat ausgefallen sind.

    5.3 Graduiertenkollegs

    Fünf der seit dem 01. Oktober 1990 durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Graduiertenkollegs laufen aufgrund der 1993 bewilligten Verlängerung bis zum 30. September 1996.

    Es sind dies: "Griechische Textüberlieferung - Wissenschaftsgeschichte - Humanismusforschung und Neulatein" (Sprecher: Prof. Dr. Harlfinger, Fachbereich Geschichtswissenschaft), "Politische Ikonographie" (Sprecher: Prof. Dr. Warnke, Fachbereich Kulturgeschichte und Kulturkunde), "Theoretische Elementarteilchenphysik" (Sprecher: Prof. Dr. Nicolai, Fachbereich Physik), "Integrationsforschung" (Sprecher: Prof. Dr. Behrens, Fachbereich Rechtswissenschaft II) und "Kognitionswissenschaft" (Sprecher: Prof. Dr. Habel, Fachbereich Informatik).

    Das Graduiertenkolleg "Mehrsprachigkeit und Sprachkontakte" (Sprecher: Prof. Dr. Wolff, Fachbereich Orientalistik) ist Ende September 1994 beendet worden.

    Das seit dem 01. Oktober 1991 geförderte Graduiertenkolleg "Ästhetische Bildung" (Sprecher: Prof. Dr. Otto, Fachbereich Erziehungswissenschaft) ist 1994 um weitere drei Jahre (bis 30.09.1997) verlängert worden.

    Darüber hinaus hat die Universität Hamburg der DFG drei Anträge auf Förderung neuer Graduiertenkollegs zugeleitet: "Neurale Signaltransduktion und deren pathologische Störungen" (Sprecher: Prof. Dr. Schaller, Fachbereich Medizin), "Ehe und Ehelosigkeit in Alltags- und Geschlechtergeschichtlicher Perspektive" (Sprecher: Prof. Dr. Goetz, Fachbereich Geschichtswissenschaft), "Physik Nanostrukturierter Festkörper" (Sprecher: Prof. Dr. Heyszenau, Fachbereich Physik).

    Die Förderung von Graduiertenkollegs setzt eine finanzielle Beteiligung des Sitzlandes in Höhe von 35 % des Finanzbedarfes voraus. Da diese Mittel aufgrund der angespannten Haushaltslage zur Zeit nicht zur Verfügung stehen, erscheint der Beginn der beantragten Graduiertenkollegs auch im Falle einer Bewilligung durch die DFG ungewiß.

    5.4 Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Umweltforschung, insbesondere zur Biologischen Anstalt Helgoland sowie zur Meeres- und Klimaforschung in Hamburg

    Nachdem der Wissenschaftsrat im Jahre 1989 eine umfangreiche Stellungnahme zur Förderung der Meeresforschung in den norddeutschen Ländern abgegeben und dabei auch das Hamburger Konzept zur Errichtung eines Zentrums für Marine- und Atmosphärische Wissenschaften (ZMAW) in Hamburg positiv gewürdigt hatte, hat er sich anläßlich seiner Stellungnahme zur Umweltforschung im Frühjahr 1994 erneut zur Meeres- und Klimaforschung in Hamburg und Norddeutschland geäußert. In der Stellungnahme von 1989 hieß es dazu:

    "Mit dem geplanten Zentrum für Marine- und Atmosphärische Wissenschaften besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Chance, durch einen großen, auf interdisziplinäre Zusammenarbeit angelegten Verbund von Einrichtungen die internationale Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der Meeres- und Klimaforschung entscheidend zu stärken. Der Wissenschaftsrat begrüßt daher die Initiative der Freien und Hansestadt Hamburg,des BMFT, der Hamburger Universität, des Max-Planck-Instituts für Meteorologie, der Biologischen Anstalt Helgoland und des Deutschen Klimarechenzentrums, auf längere Sicht ein gemeinsames Zentrum für Marine- und Atmosphärische Wissenschaft zu errichten ..."

    Wenngleich auch die Stellungnahme von 1994 die an der Universität Hamburg und in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im norddeutschen Raum entwickelten wissenschaftlichen Aktivitäten auf dem Gebiet der umweltbezogenen Meeres- und Klimaforschung insgesamt sehr positiv beurteilt und entsprechende Entwicklungsempfehlungen abgegeben werden, gelangt der Wissenschaftsrat gegenüber den von der Universität Hamburg entwickelten Vorstellungen zur Errichtung eines Zentrums für Marine- und Atmosphärische Wissenschaften unter Beteiligung auch der Biologischen Anstalt Helgoland zu einer von seiner früheren Stellungnahme abweichenden Einschätzung. Nach seiner Auffassung habe die Begutachtung ergeben, daß sich die von der Universität Hamburg und den übrigen Einrichtungen in Norddeutschland unterbreiteten Vorschläge zur Neustrukturierung der BAH nicht uneingeschränkt umsetzen lassen würden. Abweichend von der im Jahre 1989 ausgesprochenen Empfehlung hat sich der Wissenschaftsrat nunmehr dafür ausgesprochen, die BAH als Ganzes nicht mit dem Hamburger Zentrum für Meeres- und Klimaforschung zu verbinden, sondern als selbständiges Institut mit zwei Forschungsstandorten auf Helgoland und Sylt weiterzuführen und zu stärken. Das solle entweder durch die Einrichtung eines Instituts der Blauen Liste geschehen oder, sofern dies nicht realisierbar sei, durch Fortführung als eigenständiges, zweites Institut in der Stiftung "Alfred-Wegener-Institut". Die Universität Hamburg und die Behörde für Wissenschaft und Forschung haben sich im Anschluß an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates intensiv um Lösungsansätze bemüht, die den mit dem Hamburger Konzept verfolgten Vorstellungen einer Kooperation und Integration von biologischen und physikalischen Disziplinen auf dem Gebiet der Meeres- und Klimaforschung angemessen Rechnung zu tragen vermögen. Eine endgültige Entscheidung hierüber steht noch aus.

    5.5 Forschungsschiff VALDIVIA

    Ende 1994 ist das Klassenzertifikat zum Einsatz des Forschungsschiffes VALDIVIA auf "Großer Fahrt" endgültig abgelaufen. Die Im SFB 318 geplanten Untersuchungen sowie die Durchführung einer Reihe drittmittelfinanzierter Forschungsprojekte (DFG, BMFT, EU) machten allerdings die Verfügbarkeit eines Forschungsschiffes auch über das Jahr 1994 hinaus notwendig. Auch die sich abzeichnenden neuen Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Meeres- und Klimaforschung, insbesondere Vorhaben zur Untersuchung von Austauschprozessen am Eisrand, sind auf den Einsatz eines Forschungsschiffes angewiesen. Die hierzu formulierten Anforderungen überstiegen jedoch das Leistungsprofil der VALDIVIA beträchtlich. Neben einer relativ preiswerten Überholung der VALDIVIA zwecks Verlängerung des Klassenzertifikats um weitere vier Jahre wurde daher auch die Möglichkeit geprüft, ein neues eisgängiges Forschungsschiff langfristig zu chartern. Im Verlauf der weiteren Überlegungen und Diskussionen stellte sich jedoch heraus, daß der mit einer Charter verbundene finanzielle Aufwand von der Universität nicht bzw. nur unter unvertretbarer Einschränkung anderer Wissenschaftsbereiche hätte geleistet werden können. Die Universität war andererseits der Auffassung, daß den kurz- und mittelfristigen wissenschaftlichen Anforderungen mit der VALDIVIA nach ihrer Instandsetzung ausreichend Rechnung getragen werden kann. Darüber hinaus steht ein angemessener Zeitraum zur Verfügung, um gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Meeres- und Klimaforschung im norddeutschen Raum ein Konzept für den Zugriff auf ein eisrandfähiges Forschungsschiff zu erarbeiten.

    5.6. Unbefristete Verträge für Drittmittler

    Seit Beginn seiner Amtszeit hat sich der Präsident der Universität bemüht, in Verhandlungen mit der Behörde für Wissenschaft und Forschung, dem Senatsamt für den Verwaltungsdienst und der Finanzbehörde eine haushaltsrechtliche Ermächtigung zum Abschluß von unbefristeten Verträgen mit aus Drittmitteln Beschäftigten zu erwirken. Er hat die Gefahren dargelegt, die der Universität drohen, wenn sie nicht in der Lage versetzt wird, Drittmittler in einer begrenzten Zahl von Ausnahmefällen auch über fünf Jahre hinausgehend unbefristet beschäftigen zu können. Diese liegen

    In Anerkennung der dargestellten Gründe haben die zuständigen Behörden einer Regelung zugestimmt, nach der mit Beschäftigten, die aus zeitlich befristet zugewiesenen Drittmitteln bezahlt werden, im Umfang bis zu 40 Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen unbefristete Verträge abgeschlossen werden können. Die unbefristet Beschäftigten werden bestimmten Projekten zugeordnet. Vor dem Abschluß der unbefristeten Verträge wird sichergestellt, daß die Betreffenden nicht nur überdurchschnittlich qualifiziert sind, sondern auch projektunabhängig in den wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachbereichen eingesetzt werden können und dazu bereit sind. Reichen die Drittmittel zur Finanzierung der Personalkosten dieser Mitarbeiter nicht mehr aus, sind diese Mitarbeiter auf freie Stellen der Universität zu übernehmen.

    Mit der oben dargestellten Regelung eröffnet sich für die Universität nicht nur die Möglichkeit, die soziale Lage von Drittmittlern zu verbessern, sondern sie kann als Institution zugleich die Forschungseffektivität entscheidend erhöhen.

    5.7. EU-Forschungsförderung

    Im Jahr 1994 wurden an der Universität Hamburg insgesamt 65 Forschungsprojekte durchgeführt, die überwiegend durch die Europäische Union finanziert wurden. Das Gesamtvolumen der finanziellen Zuwendung der EU für diese Projekte belief sich auf mehr als 9,5 Millionen ECU, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß die meisten Projekte eine mehrjährige Laufzeit haben und daher nicht die gesamte Summe im Berichtszeitraum zugewiesen wurde.

    Wie bereits in der Vergangenheit, lag der Schwerpunkt in den Bereichen Meereswissenschaften (MAST-Programm, 13 Projekte, Gesamtvolumen ca. 3,1 Mio. ECU), Umweltwissenschaften (ENVIRONMENT-Programm, 9 Projekte, Gesamtvolumen ca, 1,2 Mio. ECU) sowie im Bereich der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (HCM-Programm, 11 Projekte, Gesamtvolumen ca. 790.000 ECU).

    Bei den 65 Forschungsprojekten handelt es sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, jeweils um internationale (d. h. europäische) Verbundvorhaben, die jeweils von einer der beteiligten Einrichtungen koordiniert werden. 11 der 65 Projekte wurden von der Universität Hamburg koordiniert, während britische Einrichtungen in 20, französische in 9, niederländische in 8 und dänische sowie belgische Einrichtungen in jeweils 4 Fällen die Aufgabe der Koordinierung übernehmen.

    5.8. Mobilitätsprogramme der EU

    Für das Studienjahr 1994/95 wurden der Universität Hamburg insgesamt 47 Projekte (sogenannte HKP) mit Studentenaustausch innerhalb der Mobilitätsprogramme ERASMUS und LINGUA genehmigt. Hinzu kommen einige Projekte, die den Schwerpunkt auf die Mobilität von Lehrenden, die Ausarbeitung gemeinsamer Lehrpläne oder die Durchführung von Intensivprogrammen legen.

    Die meisten Fachbereiche sind in der Liste der 47 Studentenaustausch-Projekte vertreten: Der FB 02 (1 Projekt), der FB 17 (4 Projekte), der FB 03 (3 Projekte), der FB 05 (3 Projekte), der FB 06 (2 Projekte), der FB 07 (12 Projekte, davon 8 LINGUA), der FB 08 (8 Projekte), der FB 09 (3 Projekte, der FB 10 (2 Projekte), der FB 11 (1 Projekte), der FB 12 (2 Projekte), der FB 13 (3 Projekte), der FB 15 (2 Projekte) und der FB 18 (1 Projekte).

    Bei diesen Austauschmaßnahmen ist die "Austauschbilanz" insgesamt ausgeglichen: den 324 genehmigten "outgoing students" stehen 327 "incoming students" gegenüber. In einem durchschnittlichen HKP werden demnach ca. 6 bis 7 Studierende aus dem europäischen Ausland während des Studienjahrs in Hamburg aufgenommen und betreut. Gleichzeitig können in diesem "typischen" HKP ebenfalls ca. 6 bis 7 Studierende der Universität Hamburg mit finanzieller und organisatorischer Unterstützung durch ERASMUS für eine Dauer von 3 bis 12 Monaten an einer der europäischen Partnerhochschulen studieren.

    5.9. Frauenförderung im Rahmen des Hochschulsonderprogramms II

    Der Programmteil 3 des Hochschulsonderprogramms II dient explizit der individuellen Förderung von Wissenschaftlerinnen. Mit Hilfe von einjährigen Wiedereinstiegsstipendien soll es Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen ermöglicht werden, nach einer unterbrochenen beruflichen Entwicklung wieder einen Zugang zu Forschung und Lehre zu finden.

    Daß der Bedarf hierfür groß ist, machte auch im vergangenen Jahr die Zahl der Antragstellerinnen deutlich: um 14,5 zu vergebende Stipendien der Universität bewarben sich 60 Frauen. Von diesen 60 Stipendienanträgen waren neun Verlängerungsanträge um ein 1/2 Jahr, da das auf ein Jahre angelegte Stipendium in den seltensten Fällen ausreicht, um ein Forschungsprojekt erfolgreich zum Abschluß zu bringen.

    Hamburgweit wurden im 5. Vergabeverfahren 20 Stipendien vergeben. Bewerberinnen der Universität erhielten 14,5 der Stipendien (70,25 %). Vier Stipendien wurden nicht vergeben, da die Anträge entweder nicht qualifiziert genug waren oder die Antragstellerinnen nicht den Bedingungen des Programms entsprachen. Hier plant die hochschulübergreifende Vergabekommission, die vier Stipendien auf das kommende Jahr zu übertragen oder aber themenspezifische Begleitforschung zur Frauenförderung auszuschreiben und somit die Arbeit der Frauenbeauftragten der Hochschulen zu unterstützen.

    Erfreulich ist, daß im beschriebenen Vergabeverfahren ein Stipendium für eine Untersuchung zum Thema "Sexuelle Gewalt gegen Frauen an Hamburger Hochschulen" vergeben wurde und somit diese Thematik für die Hamburger Hochschulen untersucht wird und Handlungskonzepte entwickelt werden.

    Auffällig ist die zunehmende Zahl von Antragstellerinnen für das HSP II-Programm zum Wiedereinstieg von Frauen (60 Antragstellerinnen 1994 allein an der Universität im Vergleich zu 48 Antragstellerinnen 1993). Dies macht die oft geringen Chancen auf eine anderweitige wissenschaftliche Weiterqualifizierung für Frauen deutlich und zeigt die Notwendigkeit spezieller Frauenförderprogramme, auch wenn eine weitergehende Förderung als über die praktizierte Umsetzung des HSP II-3 in Hamburg wünschenswert wäre.

    5.10 Doktorandenförderung

    Nach dem Hamburgischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG) werden seit 1985 Stipendien an besonders qualifizierte Doktoranden und Doktorandinnen vergeben. Das Stipendium beträgt monatlich 1.200,00 DM, die Familienzulage 300,00 DM. Die Förderung soll spätestens ein Jahr nach Abschluß des Hochschulstudiums beginnen. Die Dauer der Förderung beträgt beim Grundstipendium bis zu zwei Jahren, beim Abschlußstipendium bis zu einem Jahr.

    Im Jahr 1994 wurden insgesamt 166 Förderanträge eingereicht, 122 Anträge auf ein Grundstipendium, 17 Anträge auf ein Abschlußstipendium und 27 Anträge auf eine Verlängerung des Grundstipendiums um ein zweites Jahr. Bewilligt wurden 87 Stipendien, und zwar 51 Grundstipendien, 9 Abschlußstipendien und 27 Verlängerungsanträge. 29 geförderte Dissertationen wurden abgeschlossen.

    Darüber hinaus wird ein Aby-Warburg-Stipendium in London gewährt mit monatlich 1.700,00 DM und ein Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München mit monatlich 1.300,00 DM.

    Der Druck von 19 Dissertationen wurde durch einen rückzahlbaren Druckkostenzuschuß gefördert.

    5.11 Postdoktorandenförderung

    Im Rahmen des Postdoktorandenprogramms der DFG werden promovierte junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen gefördert, die sich durch die Qualität ihrer Promotion als besonders befähigt ausgewiesen haben. Die Förderung soll es ihnen ermöglichen, in der Regel unmittelbar nach der Promotion bis zu zwei Jahren ein Forschungsprojekt zu bearbeiten und sich dadurch für eine künftige Tätigkeit auch außerhalb der Hochschule weiterzuqualifizieren. Das Stipendium beträgt monatlich 2.440,00 DM. Habilitanden werden in diesem Programm nicht gefördert.

    Im Jahr 1994 wurden zwölf Erstanträge und vier Verlängerungsanträge von der DFG bewilligt. Die Stipendien wurden in acht Fällen für USA-Forschungsaufenthalte vergeben, je zwei für Kanada und Südamerika, je eins für Australien und Neuseeland, außerdem für innereuropäische Länder. Die Titel der Projekte werden im Jahresbericht der DFG veröffentlicht.

    5.12 Wissens- und Technologietransfer

    5.12.1 Mittelkürzung für Messebeteiligung

    Die Kürzung der Mittel für die Messebeteiligungen der Hamburger Hochschulen traf 1994 bereits den geplanten Hochschul-Gemeinschaftsstand auf der Hamburger Messe "Schiff, Maschine, Meerestechnik" (SMM). Daß die einzige Hamburger Fachmesse von Bedeutung von dieser Sparmaßnahme betroffen war, ist eher zufällig, jedoch umso bedauerlicher, weil so den Hamburger Hochschulen die alle 2 Jahre bestehende Möglichkeit, sich vor Ort präsentieren zu können, genommen wurde. Negativ wirkte sich diese Maßnahme insbesondere für das Institut für Schiffbau aus, da es auf die Vorstellung innovativer und praxisnaher Forschungs- und Entwicklungsergebnisse bzw. Dienstleistungen gegenüber einem internationalen Publikum aber auch gegenüber der Hamburger Unternehmerschaft verzichten mußte.

    5.12.2 Seminartätigkeit

    Der Schwerpunkt der an der AWiTT im Auftrag von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern organisierten Technologietransferseminare lag auf den Bemühungen, das am Fachbereich Informatik vor ca. einem Jahre gegründete Softwaretechnik-Center bekannt zu machen. Ziel war die möglichst umfassende Verbreitung der Forschungsansätze und Dienstleistungsangebote des von den Professoren Floyd und Züllinghoven ins Leben gerufenen Centers an interessierte Hamburger Unternehmen wie Software- und Systemhäuser, Datenverarbeitungsunternehmen und -organisationen, Unternehmensberatungsfirmen, Ingenieurbüros und Firmen mit eigener Softwareentwicklung. Nach einer Auftakt- und Vorstellungsveranstaltung in der Handelskammer folgten im Herbst die ersten Seminare, die zukünftig in regelmäßiger Folge angeboten werden. Die Universität erweitert damit ihr Dienstleistungsangebot an die Hamburger Wirtschaft auf einem Gebiet, das bisher kaum im Rahmen offizieller Transferaktivitäten vertreten war.

    5.12.3 Veröffentlichungen

    Die Awitt ist seit Jahren maßgeblich an den Veröffentlichungen des Arbeitskreises Technologieförderung in Hamburg beteiligt. Die jährlich herausgegebene Broschüre "Hamburg - Forschung für die Wirtschaft" enthält Technologieangebote aus vier Hamburger Hochschulen, den Großforschungseinrichtungen DESY und GKSS sowie zwei privaten Forschungseinrichtungen. Unter Federführung der AWiTT und in Zusammenarbeit mit einem norddeutschen Unternehmen wird z. Z. die Veröffentlichung der Broschüre als "Elektronisches Buch", d. h. als Diskettenversion vorbereitet. Auf ihr sind Informationen über fast 400 praxisrelevante Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Verfahrensentwicklungen und Dienstleistungsangebote, teilweise mit Photos und graphischen Darstellungen, sowie zwei umfangreiche Register gespeichert. Mit der Herausgabe der Diskette wird das Ziel verfolgt, möglichst viele Unternehmen im Hamburger Raum über das an den Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorhandene und transferfähige Know-how zu informieren.

    5.13 Liquidation der BTZ-GmbH

    Der Jahresbericht 1993 (S. 64) legte dar, daß das UKE eine Auffanglösung für die liquidierte BTZ-GmbH anstrebe. Mit Wirkung vom 01. Mai 1994 hat das UKE das Zyklotron mit der dazugehörigen Konfiguration, den zur Nutzung erforderlichen Räumen und dem notwendigen technischen Personal übernommen und organisatorisch der Abteilung für Nuklearmedizin der Radiologischen Klinik zugeordnet. Zugleich hat das UKE einen Radiochemiker eingestellt, so daß es in der Lage ist, die Radiopharmaka für die Anwendung der PET-Methode für eigene Zwecke herzustellen. Das UKE strebt an, den norddeutschen Raum mit Radionukliden und -pharmaka zu versorgen, um den Betrieb des Zyklotrons wirtschaftlich zu gestalten. Es wird die hierfür erforderlichen Genehmigungen einholen. Mit diesem Auffangkonzept ist es gelungen, die Anwendung der PET-Methode in der Medizin für Hamburg und den gesamten norddeutschen Raum sicherzustellen. Zugleich kann der Forderung des Wissenschaftsrates entsprochen werden, die PET-Methode für die klinische Forschung einzusetzen.

    6. INTERNATIONALE HOCHSCHULBEZIEHUNGEN

    6.1 Reise des Universitätspräsidenten nach Osaka

    In der Zeit vom 5. bis 9. März besuchte der Präsident die Osaka-City-University. Zu Beginn seines Aufenthalts in Osaka wurde der Präsident vom Stellvertretenden Bürgermeister der Stadt empfangen. Der Empfang wurde protokollarisch sehr aufwendig gestaltet und sollte offenbar das Interesse der Stadt Osaka an der Zusammenarbeit der Universitäten demonstrieren. Der Präsident übergab einen Brief des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt und betonte die Bedeutung der Universitäten für die Entwicklung der beiden Städte. Dieser Akzent wurde vom Stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Osaka sehr direkt und zustimmend aufgenommen.

    Bei dem Gespräch mit dem Präsidenten der Osaka-City-Universitäty, Prof. Yamamoto, hob dieser seinen Besuch an der Universität Hamburg und den Gegenbesuch des Präsidenten als besonders bedeutsam für die Festigung und Entwicklung der Zusammenarbeit hervor.

    Präsident Yamamoto stellte das Interesse der Osaka-City-University an einer weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit in den Zusammenhang einer Politik Japans, die "Internationalisierung" des Landes zu fördern. Insofern sieht er gute Voraussetzungen gegeben. Den Besuch an der Universität Hamburg und die bisherige Zusammenarbeit bewertet er sehr positiv. Der Präsident bestätigte diese Bewertung und hob das Interesse der Universität hervor, neben dem Austausch von Wissenschaftlern auch den Austausch von Studierenden und Doktoranden zu fördern.

    Als Themen für die Zusammenarbeit zwischen der Osaka-City-University und der Universität Hamburg sind von besonderem Interesse:

    Eine Intensivierung bzw. ein kontinuierlicher Ausbau des Studentenaustausches wird von der Osaka-City-University für erstrebenswert gehalten. Voraussetzung sind japanische Sprachkenntnisse, da die Osaka-City-University keine Anfängerkurse anbieten kann.

    6.2 Besuch des Rektors der Karls-Universität Prag

    Der Besuch des Rektors der Karls-Universität Prag konnte im November 1994 verwirklicht werden. Der Rektor, der vom Prorektor für Internationale Angelegenheiten begleitet wurde, informierte sich in Hamburg über den Stand der Zusammenarbeit, aktuelle Probleme und Möglichkeiten einer Ausweitung des Austauschs. In diesem Zusammenhang wurde von Hamburger Seite auf die Arbeitsmöglichkeiten für Prager Absolventen in den Graduiertenkollegs und im Europa-Kolleg hingewiesen.

    Der Präsident bestätigte, daß die Kooperation mit der Karls-Universität zu den wichtigen der Universität Hamburg gehört. Er habe dies auch durch einen Besuch in Prag besonders zu Beginn der Amtszeit unterstrichen.

    6.3 Verlängerung der Arbeitsabkommen mit der Karls-Universität Prag und der Elte Budapest

    Diese Abkommen wurden im Sommersemester '94 für die Jahre 1995-1997 unterzeichnet.

    6.4 Vorbereitung neuer Kooperationen

    Der Anregung Hamburger Wissenschaftler folgend, eine Partnerschaft mit der McGill-University zu begründen, haben Ende November der Vorsitzende des Ausschusses für Internationale Hochschulbeziehungen und der für die Hochschulpartnerschaften zuständige Referent erste Gespräche mit Vertretern dieser Hochschule in Montreal geführt. Auf Hamburger Seite besteht ein besonderes Kooperationsinteresse in Journalistik, Rechtswissenschaft, Geowissenschaften und Anglistik. Besonders in den beiden erstgenannten Disziplinen gibt es bereits enge Arbeitskontakte.

    Auf Anregung der Stadt - Hamburg ist im Sommer '94 eine Städtepartnerschaft mit Chicago eingegangen - wurde auch die Möglichkeit ausgelotet, Partnerschaften mit Hochschulen in Chicago zu begründen, obgleich der Ausschuß für Internationale Hochschulbeziehungen in dieser Angelegenheit deutliche Zurückhaltung gezeigt hat.

    Angesprochen wurde die University of Chicago, University of Illinois at Chicago, die Loyola University und die Northwestern University. Auch auf amerikanischer Seite konnte bisher kein vorrangiges Interesse an Partnerschaften mit Hamburg festgestellt werden.

    6.5 Zusammenarbeit mit Hochschulen in Entwicklungsländern

    Ein Überblick über die Zusammenarbeit zwischen der Universität Hamburg und Hochschulen in Entwicklungsländern ist im Jahresbericht 1992 gegeben worden. Auf der Grundlage der dort dargestellten Leitlinien und Gegebenheiten ist die Zusammenarbeit fortgesetzt und ausgebaut worden.

    Neue Vereinbarungen über Kooperation in bestimmten Fachgebieten sind mit zwei südostasiatischen Hochschulen abgeschlossen worden. In dem einen Fall sind die Fachbereiche Medizin (zunächst nur für die Augenheilkunde) und Orientalistik (für die Malaiologie) gemeinsam an einer Vereinbarung mit der Universitas Sam Ratulangi (UNSRAT) in Manado/Nord-Sulawesi/Indonesien beteiligt, die im Juni 1994 in Hamburg unterzeichnet wurde; die Zusammenarbeit war durch einzelne Arbeitsbesuche sowie Studien- und Fortbildungsvorhaben in den letzten Jahren bereits eingeleitet worden. Zum anderen ist wenig später eine Vereinbarung mit der Thammasat-Universität in Bangkok/Thailand unterzeichnet worden, die bisher ausschließlich den Fachbereich Orientalistik betrifft; ihr Anlaß bestand in der Entsendung Hamburger Studenten an die Thammasat-Universität. Beide Vereinbarungen wurden vom Präsidenten der Universität Hamburg gegengezeichnet.

    Die seit über zehn Jahren bestehenden, umfassenden Partnerschaftsverträge mit der Autonomen Universität von Nuevo León (UANL/Monterrey) und der Universität Guadalajara in Mexiko wurden durch ein neues Protokoll (UANL, Geltungsdauer 1992-1995) bzw. Arbeitsprogramm (Guadalajara, 1994-1998) verlängert. Mit der UANL wurde die Zusammenarbeit in der Umweltchemie durch eine Boden- und Wasseruntersuchung in der Region Monterrey konkretisiert; in dem Fachgebiet Ophthalmologie/Medizinische Optik wurde mit der Ausarbeitung eines größeren Drittmittelantrages für ein multilaterales Projekt im Rahmen eines Programms der Europäischen Gemeinschaften für Lateinamerika begonnen. Mit der Universität Guadalajara wurde auf dem Gebiet der Forst- und Holzwirtschaft - insbesondere in der Holzchemie und der Holzbiologie - die Fortbildungs- und Beratungstätigkeit der Hamburger Wissenschaftler und die Kooperation in einschlägigen Forschungsprojekten fortgesetzt. Auf deutscher Seite konnten hierfür weiterhin Mittel des BMFT und des DAAD in Anspruch genommen werden. Der Leiter des mexikanischen Partnerinstituts in Guadalajara stattete der Universität Hamburg einen Arbeitsbesuch ab. - Von der Universität Khartum kamen auf der Basis der vertraglichen Beziehungen ein Agrarwissenschaftler (zu Redaktionsbesprechungen über eine Projektpublikation) und ein Mediziner (zu Klinik-Hospitationen) nach Hamburg.

    Im Verhältnis zur Nationalen Autonomen Universität von Nicaragua (UNAN) in León/Nicaragua trat eine Vertiefung der Beziehungen auf den meisten vereinbarten Fachgebieten ein. In der Medizin konnte zum Jahresbeginn der dreijährige Magister-Aufbaustudiengang in Biomedizin an der UNAN León begonnen werden, nachdem zuvor eine entsprechende Mittelbewilligung der Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung erlangt und die Frage der Mittelverwaltung geklärt worden war. In der Hispanistik fand zum vereinbarten Themenbereich "modernismo" erstmals eine Kurzzeitdozentur des Hamburger Professors in León statt, dem ein Arbeits- und Vortragsbesuch der nicaraguanischen Kollegin in Hamburg sowie eine Bücherspende für das Fachgebiet an der UNAN León folgten. Das erziehungswissenschaftliche, auf didaktische Konzepte in den naturwissenschaftlichen Fächern bezogene Projekt wurde durch mehrere Workshops der Hamburger Seite, an denen teilweise Kolleginnen aus León teilnahmen, sowie durch die Lieferung von Labormaterial und Literatur nach León vorangebracht. Der Deutsch-Unterricht in León wurde in halbjährlichem Wechsel mit der Universität Salzburg, die mit der UNAN León ebenfalls eine Partnerschaft unterhält, durch Studierende des Faches Deutsch als Fremdsprache im Rahmen von Auslandspraktika angeboten. Für die Finanzierung der Vorhaben wurden neben dem schon erwähnten Beitrag der Jung-Stiftung auf Hamburger Seite Mittel des DAAD, Haushalts- und Stiftungsmittel der Universität, Mittel der Städtepartnerschaft Hamburg-León sowie private Spenden in Anspruch genommen.

    7. BAULICHE ENTWICKLUNG

    7.1 Entwicklung eines Raumprogramms für die Flügelbauten

    Nach der Entscheidung der Universität über die Nutzer der Flügelbauten (Fachbereich Orientalistik, Fachbereich Jura II, Kunstgeschichtliches Seminar) wurde von Universitätsverwaltung und Nutzern ein Raumprogramm entwikelt, das

    Das so erarbeitete Raumprogramm mit 4.389 qm Hauptnutzfläche für die Orientalistik, 3.213 qm HNF für Jura II und 1.822 qm HNF für die Kunstgeschichte wurde vom Senatsamt für den Verwaltungsdienst am 15.11.1994 ohne Abstriche genehmigt.

    7.2 Übergabe und Belegung des Leichtgebäudes Grindelhof

    Nach vielen Anlaufschwierigkeiten (z. B. nachbarrechtliche Klage, notwendige Verstärkung des Fundaments) konnte das Leichtgebäude am 20.09.1994 den Nutzern übergeben werden. Die rund 1.700 qm Hauptnutzfläche verteilen sich auf: 5 Seminarräume Koreanistik, ERASMUS-Programm des FB 17, Referat für Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Koordinationsstelle für Frauenstudien/Frauenforschung, Institut 4 des FB 06, Graduiertenkolleg "Ästhetische Bildung", FB Sprachwissenschaften, Krisen- und Suchtberatung, Zentrum für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser. Die Baukosten betrugen 4.750.000 DM, für die Einrichtung wurden 400.000 DM ausgegeben. Hauptziel der Belegungsplanung war die Bereitstellung von Arbeitsräumen für Personal aus den Hochschulsonderprogrammen I und II.

    7.3 Baubeginn Zentrum für Mikrostrukturforschung

    Im November 1994 konnte der Umbau von Flächen im Physikbereich an der Jungiusstraße für die Errichtung eines Zentrums für Mikrostrukturforschung an der Universität Hamburg begonnen werden.

    Durch entsprechende Beschlüsse von Senat und Bürgerschaft im Herbst 1994 wurden 11,5 Mio. DM Baukosten, 4,0 Mio. DM Baunebenkosten und 9,3 Mio. DM Einrichtungskosten bereitgestellt und damit der Umbau durch die Fa. Siemens gesichert.

    Nach dem Terminplan werden die Arbeiten im November 1995 abgeschlossen sein; die bereits vor mehreren Jahren berufenen Professoren des Instituts für Angewandte Physik können dann endlich über diese zukunftsweisende Forschungseinrichtung verfügen.

    7.4 Stand der Planung eines ZMAW

    Die Planungen für das Projekt, mit dem fünf Universitätsinstitute sowie die externen Einrichtungen des Deutschen Klima-Rechenzentrums (DKRZ) und des Max-Planck-Instituts (MPG) für Meteorologie zusammengeführt werden sollen, gehen bereits auf das Jahr 1984 zurück. Nach ursprünglich kalkulierten 75,5 Mio. DM für den Neubau des Zentrums in Hamburg-Bahrenfeld war der in den Finanzplan aufgenommene Gesamtbetrag des Projekts 1991 auf insgesamt 121,1 Mio. DM aufgestockt worden. Anfang 1993 wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt, wobei auf der Basis aktueller Kostenrichtwerte abzüglich zu erwartender Baukostenzuschüsse des DKRZ und der MPG nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 183,4 Mio. DM zu erwarten wären. Eine zeitnahe Realisierung des Projekts erfordert eine erhebliche Aufstockung des Finanzvolumens für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau durch den Bund oder eine Vorfinanzierung des Landes sowie die Inkaufnahme mehrerer Bauabschnitte.

    Die Preisträger des Architektenwettbewerbs erhielten deshalb im Herbst 1994 einen Auftrag für ein Gutachten über die baufachlichen Möglichkeiten der Realisierung des ZMAW in mehreren Bauabschnitten.

    Als Nutzer eines 1. Bauabschnitts sind vorgesehen das Institut für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft und das Institut für Biogeochemie und Meereschemie (geschätzte Kosten des 1. Bauabschnitts: 78 Mio. DM).

    7.5 Stand der Sicherheitssanierung

    1994 wurden die folgenden Leistungen zur Sicherheitssanierung erbracht:

    Für verschiedene Fachbereiche bzw. Institute der Universität wurden auf Antrag der jeweiligen Betriebs- und Sicherheitsdirektorien (BSD) Sachmittel zur Verfügung gestellt:

    Fachbereich Chemie: 76.670,00 DM

    Fachbereich Biologie:

    Institut für Angewandte Botanik (IAngeBot) 25.700,00 DM

    Institut für Allgemeine Botanik (IAllgeBot) 44.380,00 DM

    Zoologisches Institut und Museum (ZIM) 120.600,00 DM

    Institut für Hydrobiologie und Fischerei-

    wissenschaft (ZMK) 117.100,00 DM

    Institut für Humanbiologie 3.500,00 DM

    Fachbereich Physik: 9.180,50 DM

    Zentrale, allgemeine Verwaltung 2.325,00 DM

    Zentrale Mittel f. d. Einsatz durch das

    Sicherheitsreferat 81.685,00 DM

    gesamt: 381.140,50 DM

    Mit diesen Beträgen sollten lange bestehende Sicherheitsmängel vor allem in den naturwissenschaftlichen Fachbereichen beseitigt werden. Sie dienen nicht zur Deckung des laufenden Sicherheitsbedarfs bzw. Ersatzbedarfs, der in den Haushaltsanmeldungen und der Abwicklung der Haushalte der Fachbereiche bzw. Institute verstärkt und angemessen berücksichtigt werden muß. Gleiches gilt für Investitionsmittel zur Sicherheitssanierung. Diese können auch nicht für Zwecke der laufenden Bauunterhaltung usw. eingesetzt werden.

    1994 wurden die folgenden Investitionsmittel zur Sicherheitssanierung seitens der Behörde für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt und ausgegeben:

    Fachbereich Chemie: 244.000,00 DM

    Fachbereich Biologie:

    ZIM 80.000,00 DM

    IAllgeBot 39.000,00 DM

    Institut für Humanbiologie 12.500,00 DM

    Fachbereich Geowissenschaften:

    Mineralogisches Institut 38.000,00 DM

    Fachbereich Physik:

    Institut für Angewandte Physik 10.000,00 DM

    Der Stau beim Abfluß der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel zur Sicherheitssanierung ist einerseits durch die Notwendigkeit umfangreicher und im bisherigen Verfahren zeitraubender Planungen hervorgerufen, andererseits handelt es sich bei den Projekten meistens um bezuschussungspflichtige Maßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, was zusätzliche zeitliche Abhängigkeiten zur Folge hat.

    1994 konnte ein großer Teil dieser Vorarbeiten soweit abgeschlossen werden, daß in 1995 eine Vielzahl von Projekten durchgeführt bzw. begonnen werden kann:

    Fachbereich Physik:

    Fachbereich Chemie:

    Fachbereich Biologie:

    Die Mittel für die Installation von 2 Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten und 2 Sicherheitswerkbänken (insgesamt 57.000,00 DM) stehen bereit.

    Für die Beseitigung mehrfach von den Aufsichtsbehörden beanstandeter Sicherheitsmängel im IAngeBot hat das BSD des Fachbereichs eine ganze Reihe von Maßnahmen beantragt. In der Mitteldisposition der BWF stehen für 1995 zu diesem Zweck 100.000,00 DM zur Verfügung.

    Fachbereich Geowissenschaften:

    8. ENTWICKLUNG DES HAUSHALTES UND DES IUK-ANGEBOTES SOWIE DER ARBEIT DER INNENREVISION

    8.1 Sachmittelausstattung

    Der Haushaltsplan 1994 wurde erst am 29.04.1994 beschlossen. Er stellt sich in den wichtigsten Ansätzen wie folgt dar:

    Titelgruppe Ansatz 1994 Ansatz 1993 Differenz %
    Z 63 "Ausgaben für des Rechenzentrum" 3.250.000 3.631.000 ./. 10,50

    Z 71 "Ausgaben für Lehre und Forschung" 27.114.000 26.704.000 + 1,53

    Z 74 "Partnerschaften mit auswärtigen Hochschulen" 130.000 130.000 0,00

    Sowohl in der Titelgruppe Z 63 als auch in der Titelgruppe Z 71 setzten sich bei einigen Titeln die in 1993 begonnenen Bewirtschaftungsmaßnahmen fort, die in der Kürzung der Ansätze ihren Niederschlag fanden. Während das Regionale Rechenzentrum bei den Geräten, bei den Verbrauchsmitteln und bei der Software Reduzierungen hinnehmen mußte, wurden die Mittel für Lehre und Forschung um 1,53 % angehoben, diese Anhebungen aber durch zweckgebundene Vorgaben wie Ausgleich der Stundensatzerhöhungen für studentische Hilfskräfte oder Finanzierung von Modellversuchen festgelegt. Für den Kostensteigerungsausgleich war kein Spielraum gegeben.

    Der Kontenrahmen für Sachausgaben unterliegt laufenden Veränderungen, so daß hier weiterhin der Vergleich der jeweiligen Ist-Ausgaben angebracht ist:

    Ist-Ausgaben 1993 DM: 59.036.000 Ist-Ausgaben 1994 DM: 59.571.000 Differenz %: + 0,90

    Die Ausgabenerhöhungen resultieren aus den allgemeinen Kostensteigerungen für Energie, Reinigung, Wartung, Reparaturen und aus der Erhöhung der Post- und Fernmeldegebühren.

    Die Forschungsförderung durch Dritte ist gegenüber 1993 in der Ausgabenleistung um 5,5 % zurückgegangen; sie liegt nunmehr bei 86 Mio. DM, von denen

    50 Mio. DM auf die Förderung durch den Bund,

    23 Mio. DM auf die Förderung durch die DFG,

    7 Mio. DM auf die Förderung durch die EG,

    4 Mio. DM auf die Förderung durch die FHH und

    2 Mio. DM auf die Förderung durch sonstige Dritte

    entfallen.

    Restebildungen sind auch 1994 kaum noch festzustellen. Vielmehr mußten durch Inanspruchnahme ausgebrachter Verpflichtungsermächtigungen die Baransätze überschritten werden.

    Letztmalig in 1994 wurden Mittel für Studienzeit-verkürzende Ausgaben in der Lehre zur Verfügung gestellt. Die Innovations-Projekte erstreckten sich über fast alle Fachbereiche. Es wurden insgesamt 38 Projekte mit einem Finanzierungsvolumen von 561.373 DM bewilligt. Davon wurden 448.654 DM verausgabt, so daß erst in 1995 ein Teil der studienzeit-verkürzenden Programme zum Abschluß kommen wird.

    8.2 Entwicklung des Stellenplans

    Aufgrund der Rahmenkonzeption der Struktur- und Entwicklungsplanung für den Hamburger Hochschulbereich sind aus dem Nachwuchsförderungsfonds 1994 drei Stellen Wissenschaftlicher Angestellter IIa BAT nach SS 24 Abs. 3 und eine Stelle Wissenschaftlicher Assistent C1 neugeschaffen worden. Als Eigenbeitrag der Universität wurden zwei Stellen Wissenschaftlicher Assistent C1 und eine 0,5 Stelle Wissenschaftlicher Angestellter IIa nach SS 24 Abs. 3 neugeschaffen gegen Wegfall von zwei Stellen Professor C2. Die restlichen Mittel aus dem Nachwuchsförderungsfonds sind für die Erfüllung der Sparverpflichtungen zum 01.01.1995 eingesetzt worden.

    8.3 Investitionsentwicklung

    Im Haushaltsplan 1994 standen Investitionsmittel für Baumaßnahmen und Einrichtungen in Höhe von 22,9 Mio. DM Baransatz und 15,7 Mio. DM Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung.

    Die Investitionsmittel waren u. a. vorgesehen für die Bezahlung der neuen Gebäude in Bahrenfeld und am Grindelhof, für die Herrichtung von Flächen für die Mikrostrukturforschung, für Arbeiten im Fachbereich Chemie, für die Bezahlung des Grunderwerbs Vogt-Kölln-Straße 30 sowie für verschiedene Einrichtungen von Gebäuden. Vom hochschulübergreifenden Haushaltstitel für wissenschaftliche Großgeräte über 150.000 DM wurden der Universität für 1994 1,9 Mio. DM zugewiesen. Neben der Bezahlung von Restrechnungen aus dem Jahr 1993 wurden folgende Großgeräte finanziert:

    Rasterelektronenmikroskop Allgemeine Botanik DM 210.000,-

    Ultrazentrifuge Allgemeine Botanik DM 156.000,-

    Autoanalyser Hydrobiologie DM 181.000,-

    GSR-Gerät Anorganische Chemie DM 501.000,-

    CTD-System Meereskunde DM 400.000,-

    Laser-Velocimeter Schiffbau DM 218.000,-

    Auch 1994 machte die Mitfinanzierung der Investitionsvorhaben durch den Bund Schwierigkeiten.

    Die vom Bund in Kategorie I des Rahmenplanes zum Hochschulbauförderungsgesetz aufgenommenen Vorhaben (Kategorie I = In den Rahmenplan aufgenommen, zur Mitfinanzierung durch den Bund freigegeben) konnten wegen Fehlens entsprechender Bundesmittel in Höhe von 50 % der Kategorie I nur zu 74 % begonnen werden.

    Dieses führte u. a. zur Verschiebung des Beginns der Sanierung der Physikalischen Chemie auf 1996 und zum späteren Bau von Sicherheitsmaßnahmen in der Chemie und der Physik.

    Bei den wissenschaftlichen Geräten bis zu 150.000 DM stand ein Ansatz von 2.500.000 DM und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.000.000 DM zur Verfügung. Da die Universität im Jahre 1993 sowohl den Ansatz als auch die ausgebrachte VE anhand der Prioritätenlisten der Fachbereiche in die Mittelverteilung genommen hat, ist es zum Jahresschluß zu Haushaltsüberschreitungen gekommen, die in Vorgriffe umgewandelt wurden und somit fast den gesamten Ansatz für das Jahr 1994 aufzehrten. Da ferner Berufungszusagen erfüllt werden mußten, ist es in 1994 zu keiner Bewilligung von Geräteanmeldungen gekommen.

    8.4 Freihalteverpflichtung

    Für 1994 wurde der Universität auferlegt, Stellen im Umfange von ca. 18 Millionen DM freizuhalten. Dieses Ziel konnte nur durch eine restriktive Bewirtschaftungspraxis erreicht werden, indem insbesondere Vertretungsprofessuren nur in Ausnahmefällen vergeben wurden, 1/3 der freien und freiwerdenden Stellen WA IIa nach SS 24 Abs. 3 nicht nachbesetzt werden konnten und Stellen des Technischen und Verwaltungspersonals drei Monate freigehalten wurden.

    Ungelöst blieb das Problem, daß die zeitweise nicht besetzbaren Stellen bei der Kapazitätsberechnung als vorhandene Kapazitäten behandelt werden. Das führt zu einer zusätzlichen Überlast und verschlechtert die Studienbedingungen.

    8.5 Umsetzung der Hochschulsonderprogramme I und II

    Das Hochschulsonderprogramm I wurde 1994 mit einem Sachmittelanteil von 1,85 Mio. DM fortgesetzt und führte zu einer Förderung der Lehre in den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften und Informatik, des Lehrexports an die Technische Universität Hamburg-Harburg (für die Fächer Mathematik, Physik und Chemie) und im Studiengang Biochemie/Molekularbiologie der Fachbereiche Chemie, Biologie und Medizin.

    Das Hochschulsonderprogramm II, das die Finanzierung der Schwerpunkte "Europäische Dimension", "Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaftlerinnen", "Landesspezifische Maßnahmen", "Vorgezogene Berufungen" und "Mikrostrukturforschung" vorsieht und das sich auf einen großen Teil der Fachbereiche erstreckt, wurde in 1994 mit einem Sachmittelanteil von 2,6 Mio. DM ausgestattet. Da das Programm vornehmlich die Finanzierung von Stellen vorsieht, wurden diese Mittel aus vakanten Stellen zur Verfügung gestellt. Damit konnten einmalige Ausstattungsbedarfe, Stipendienzahlungen, Lehraufträge und der laufende Sachmittelbedarf für die genannten Schwerpunkte erfüllt werden.

    8.6 Fortschreibung der Bedarfsabschätzung für eine angemessene DV-Ausstattung

    Der von der DFG-Kommission für Rechenanlagen veröffentlichte Nachtrag zu ihrem grundlegenden Planungspapier "Zur Ausstattung der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland mit Datenverarbeitungskapazität für die Jahre 1991 bis 1995", der nunmehr einheitliche Vorgaben für eine quantitative Abschätzung erlaubt, wurde von der Universität zum Anlaß genommen, ihre Planungen von 1993 auf dieser Grundlage fortzuschreiben. Nach entsprechender Vorarbeit im Senatsausschuß für Datenverarbeitung verabschiedete der Akademische Senat am 20. April 1994 die "Fortschreibung der Bedarfsabschätzung für eine angemessene DV-Ausstattung an der Universität Hamburg (Fassung vom 28.03.1994)". Mit dieser Unterlage begründet die Universität für die Jahre 1994 bis 1995 bei Berücksichtigung vorhandener Ausstattungen einen IuK-Investitionsbedarf unter Einrechnung der für Drittmittelvorhaben vorzuhaltenden Grundversorgung in Höhe von rund 70 Mio. DM; dieser Mittelbedarf umfaßt allerdings nicht die IuK-Ausstattungen der Bibliotheken und Verwaltungsstellen, bei denen während des Planungszeitraumes noch von externer Finanzierung durch zentrale Einrichtungen der Stadt ausgegangen werden konnte.

    Festzustellen ist, daß das übliche jährliche Volumen des von der Behörde für Wissenschaft und Forschung für den Hochschulbereich eingerichteten IuK-Globaltitels eine Realisierung dieser Planung nur mit gravierenden Einschränkungen zulassen würde. Während des Berichtszeitraums ist es noch nicht gelungen, mit der Behörde verläßliche Eckdaten für die künftig mögliche IuK-Ausstattung festzulegen.

    8.7 Weiterer Ausbau des wissenschaftlichen Netzes

    Die Heranführung weiterer von der Universität genutzter Gebäude an das universitäre Datennetz konnte im Rahmen vorhandener Restmittel vorangetrieben werden. So konnte die Anbindung des für die Wirtschaftswissenschaften zusätzlich angemieteten Gebäudes Max-Brauer-Allee 60 in Altona zügig realisiert und die Verbindung zum Botanik-Komplex in Klein-Flottbek mittels einer Schaltung über das DESY-Gelände in Bahrenfeld wesentlich verbessert werden.

    Netzausbau auf dem Gebiet der Ausstattung mit Endgeräten (PCs, Workstations und Drucker) konnte durch einen geringen neuen Ansatz (507.000 DM) für dezentrale Maßnahmen aus dem IuK-Globaltitel und durch übertragene Reste (rd. 500.000 DM) gefördert werden, die aus der Rechenzentrums-Nachfolgeausstattung noch verfügbar waren und für diese Zwecke eingesetzt werden konnten.

    8.8 Bibliotheksautomation

    Der Mitte des Jahres 1993 gestellte HBFG-Antrag, mit dem die Bundes-Mitfinanzierung der IuK-Ausstattung der universitären Bibliotheken (zunächst: Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Erziehungswissenschaft) einschließlich ihrer Heranführung an den hamburgischen bzw. (seit 1992) norddeutschen Bibliotheksverbund gesichert werden sollte, mußte Anfang des Berichtszeitraums zurückgezogen werden. Die Entscheidung der norddeutschen Länder, sich an einer einheitlichen zentralen Lösung in Göttingen - mittels des niederländischen PICA-Systems - zu beteiligen, machte eine Neukonzipierung der universitären Planung für den Bibliothekssektor. Die nötige neue Fassung des HBFG-Antrages konnte im Juni 1994 auf den Weg gegeben werden. Das Berichtsjahr schloß mit einer umfangreichen Stellungnahme der Universität zu mehreren Fragen des von der DFG-Kommission für Rechenanlagen eingesetzten Gutachters.

    8.9 Automation von Auftragsangelegenheiten

    Nach einem bereits 1992 von der Universität gestellten Antrag sagte die Stadt Mitte des Berichtsjahres zu, ebenso wie bei allen anderen Verwaltungen die Automation der Mittelbewirtschaftung (die Automation der Stellenverwaltung ist hierin integriert) zu finanzieren (städtische Projekte MBV/PROKUAR und PROSTEP); die Finanzierungszusage für die Automation der Personalverwaltung (städtisches Projekt PROPERS) lag bereits vor. Im September 1994 entschied die Behörde für Wissenschaft und Forschung, daß ein zusammengefaßter HBFG-Antrag zu stellen sei.

    Vor dem Hintergrund der für 1996 beabsichtigten Globalisierung des universitären Haushaltes muß erreicht werden, daß für die genannten drei Bereiche, die der Universität als Auftragsangelegenheiten übertragen sind, angemessene IuK-Unterstützung eingeführt wird, und zwar so rechtzeitig, daß Installationen, Schulungen und fachliche Vorbereitungen noch 1995 abgeschlossen werden können. Nach einer Abstimmung mit der BWF am 31.10.1994 wurde der HBFG-Antrag an den Bund gegeben; dem Antrag liegt ein Netzkonzept mit mehreren Abteilungsrechnern (SINIX-Betriebssystem) und mehr als 200 Endgeräten zugrunde. Er umfaßt ein mitfinanzierungsfähiges Mittelvolumen von etwa 1 Mio. DM. Durch einen "Paradigmenwechsel" ergab sich am Ende des Berichtszeitraums die Notwendigkeit, das Technik-Konzept, insbesondere hinsichtlich der Wahl der Endgeräte zu überarbeiten.

    8.10 Die Arbeit der Innenrevision

    Die Arbeit der Innenrevision war neben den planmäßigen und Routineprüfungen wesentlich durch Sonderprüfungen bestimmt, die sich aus der aktuellen Situation heraus ergaben und die Arbeitskapazität der Innenrevision in erheblichem Umfang banden.

    Die Prüfverfahren "Anzeige von Drittmittelvorhaben", Drittmittel-Sonderkontenverfahren" und "Mineralogisches Museum" waren Anlaß für zum z. T. umfangreiche Verfahresänderungen. Mit Hilfe der Erkenntnisse aus dem Prüfverfahren "Abrechnung der Betriebskosten bei Vermietungen" wurde die Einnahmesituation verbessert, die Forderungen der Innenrevision aus dem Prüfverfahren "Valdivia Personalkosten" konnten von der Universität bei der Neufassung des Bereederungsvertrages durchgesetzt werden.

    9. PERSONALPLANUNG UND -ENTWICKLUNG

    9.1 Frauenförderung

    9.1.1 Frauenförderung im Bereich des Wissenschaftlichen Personals

    Frauenförderung allgemein, insbesondere Frauenförderung im Bereich des Wissenschaftlichen Personals, ist von Sparmaßnahmen immer besonders betroffen. Eine "Richtlinie zur Erhöhung des Anteils von Frauen am Wissenschaftlichen Personal der Universität Hamburg" wird dann zur Farce, wenn Stelleneinsparungen keine Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen zulassen. Eine prozentuale Erhöhung des Frauenanteils kann dann nur dadurch erreicht werden, daß die Zahl der Stellen insgesamt weniger, die Zahl der Frauen aber gleich bleibt. Ein solches Zahlenspiel würde jedoch Frauenförderung nur vortäuschen. Zudem ist Realität, daß auch Frauen emeritieren, eine Berufung an eine andere Universität erhalten und annehmen oder ihre befristete Anstellung beenden müssen.

    So können Stelleneinsparungen nicht nur einen Stillstand der Frauenförderung, sondern auch einen Rückschritt für die Frauenförderung bedeuten. An der Universität Hamburg kann festgestellt werden, daß auf der Stufe des wissenschaftlichen Nachwuchses die an der Universität entwickelten Instrumente zur Frauenförderung erfolgreich sind. Frauenförderung führt aber dann in eine Sackgasse, wenn für qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen die Chancen, eine Professur zu erhalten, zunehmend geringer werden.

    Die im Juni 1994 von der BWF vorgelegte Liste für die im Stellenplan 1995 zu streichenden Stellen umfaßte 52 Professuren, von denen mindestens sieben konkret die Chance enthielten, mit einer Frau besetzt zu werden. Nur durch massive Intervention der Universitätsleitung, der Frauenbeauftragten des Akademischen Senats und der Frauenbeauftragten und Sprecher der Fachbereiche konnte die Streichung dieser Stellen überwiegend verhindert werden. Wäre dies nicht geschehen, wären zwei Jahre intensive und konstruktive Arbeit für die Frauenförderung an der Universität vergeblich gewesen.

    Daß die Arbeit für die Frauenförderung an der Universität Hamburg intensiv und konstruktiv betrieben wird, zeigen deutlich die Zahlen für 1994:

    Der Frauenanteil an den Professuren der Universität Hamburg ist Jahr 1994 gestiegen. War 1993 noch zu beklagen, daß die Zahl der Professorinnen von 46 auf 43 gesunken war (6,5 % der Gesamtprofessuren), so gibt es inzwischen 50 Professorinnen (lt. Personalverwaltungsstatistik von 12/94) an der Universität Hamburg (das sind 7,5 %).

    Auffällig ist, daß besonders der Fachbereich Erziehungswissenschaft seinen Frauenanteil auf den Professuren von 11 auf 16 gesteigert hat; erfreulich ist auch, daß der Fachbereich Evangelische Theologie, der Ende 1993 noch keine Professorin hatte, seit 1994 gleich zwei Professorinnen im Lehrkörper hat. Auch im Fachbereich Biologie gibt es inzwischen drei statt wie 1993 nur eine Professorin. Zurückgegangen ist allerdings der Professorinnenanteil in den Sprachwissenschaften (von 11 auf 8 Professorinnen), in der Geschichtswissenschaft (von 2 auf 1) und in der Orientalistik (von 3 auf 2).

    Im Zeitraum 10/1993 bis 9/1994 wurden 26 Berufungsverfahren für C4-Professuren (davon sechs am Fachbereich Medizin) und 21 Berufungsverfahren für C3-Professuren (davon 11 am Fachbereich Medizin) durchgeführt und zum Abschluß gebracht.

    Bei den C4-Professuren fanden sich vier Frauen auf dem ersten Listenplatz (= 15,4 %). Sechs Frauen fanden sich bei den C3-Professuren auf dem ersten Listenplatz (= 28,6 %). Bei 47 Verfahren insgesamt konnte also in 10 Fällen eine Frau auf den ersten Listenplatz plaziert werden, das sind 21,3 %.

    In den 17 Berufungsverfahren am Fachbereich Medizin gingen leider nur 10 Bewerbungen von Frauen ein (= 4,8 %) im Vergleich zu 197 Bewerbungen von Männern. Leider konnte keine dieser Bewerberinnen für listenfähig befunden werden, so daß im Zeitraum 10/93 bis 9/94 nur Männer auf Professuren am Fachbereich Medizin berufen wurden. Der Fachbereich wird hier zusätzliche Anstrengungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen auf Qualifizierungsstellen unternehmen müssen, um in Zukunft durch höhere Bewerberinnenzahlen auch Frauen berufen zu können.

    An den Fachbereichen Physik (2 Verfahren) und Jura II (2 Verfahren) finden sich ebenfalls keine Frauen auf einer Berufungsliste; allerdings gab es auch in drei der vier Verfahren keine Bewerbungen von Frauen.

    In allen anderen Fachbereichen, wo sich Frauen auf die ausgeschriebenen Professuren beworben haben, fanden sich Frauen auf Listenplätzen, davon - wie oben schon erwähnt - in 10 Fällen auf Platz 1 der Berufungsliste.

    In insgesamt 21 der 47 Berufungsverfahren sind Frauen auf der Berufungsliste (Platz 1 - 3) plaziert (= 44,7 %).

    Diese erfreuliche Tendenz zeigt zum einen, daß die Frauenförderung von den Fachbereichen zunehmend ernst genommen wird und läßt zum anderen hoffen, daß der Frauenanteil an den Professuren auch in Zukunft an der Universität Hamburg steigen wird, wenn nicht die Sparbeschlüsse des Hamburger Senats den gesetzlichen Auftrag der Frauenförderung untergraben.

    Die politische Bereitschaft dafür, Frauenförderung als ein wesentliches Element für eine konstruktive Hochschulreform zu begreifen, muß auch in Zukunft weiter erhöht werden.

    9.1.2 Frauenförderung im Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals, Frauenförderplan

    Nach SS 4 Abs. 2 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes ist jede Dienststelle verpflichtet, einen Frauenförderplan zu erstellen.

    Die im August 1993 vom Präsidenten eingesetzte Arbeitsgruppe, in der der Referatsgruppenleiter Personal- und Wirtschaftsverwaltung, die Mitarbeiterin der Arbeitsstelle Frauenförderung, die Frauenbeauftragte der Dienststelle und ihre Stellvertreterin sowie die Frauenbeauftragte des Personalrates für das Technische und Verwaltungspersonal mitarbeiten, legte im Februar 1994 den Entwurf eines Frauenförderplans für die Dienststelle im Februar 1994 vor.

    Nach dessen Beratung im Ausschuß für Frauenförderung wurde der Frauenförderplan und am 02.06.1994 vom Akademischen Senat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Präsident hat als Leiter der Dienststelle den Frauenförderplan am 03.06.1994 in Kraft gesetzt.

    Der Diskussionsprozeß, der die Entwicklung des Frauenförderplans begleitet hat, läßt auf eine konstruktive und engagierte Umsetzung des Frauenförderplans hoffen.

    Erfreulich ist vor allem, daß die Frauenförderung an der Universität Hamburg auch im Bereich des Technischen und Verwaltungspersonals einen Schritt nach vorne hat tun können.

    Die Universität hat außerdem erreicht, daß für den konzeptionellen Aufbau von Personalentwicklung und Frauenförderung im Bereich des Technischen und Verwaltungspersonals für das Personalreferat seit dem 01.10.1994 eine Stelle zur Verfügung steht.

    Die vom Präsidenten eingesetzte Arbeitsgruppe hat nunmehr begonnen, die Umsetzung des Frauenförderplans zu betreiben. Sie kam überein, zunächst Schwerpunkte festzulegen und deren Umsetzung unter Einbeziehung von interessierten Frauen aus den verschiedenen Berufsgruppen durch geeignete Maßnahmen voranzutreiben.

    9.2 Einführung von Mitarbeiterbesprechungen

    Die Durchführung von regelmäßigen Mitarbeitergesprächen ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Personalführung. Daher wurden im Einvernehmen mit dem Personalrat für das Technische und Verwaltungspersonal Mitte 1994 Richtlinien für die Durchführung von Mitarbeiterbesprechungen erlassen, die eine vergleichbare Handhabung gewährleisten sollen.

    Ein wesentliches Ziel dieser Mitarbeiterbesprechungen ist neben der Information insbesondere der wechselseitige Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus sollten auch die Arbeitsverteilung und auftretende Probleme zu den Gesprächsthemen einer Mitarbeiterbesprechung gehören mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu verbessern und zu erreichen, daß die Beschäftigten ihre Kompetenzen einbringen können.

    Diese Mitarbeiterbesprechungen sollen störungsfrei in regelmäßigen Zeitabständen stattfinden, wobei der zeitliche Abstand zwischen den Gesprächsterminen von den jeweils Beteiligten bestimmt wird. Der Beginn ist so zu legen, daß möglichst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden. Das kann in Bereichen mit Teilzeitkräften, die nur vormittags tätig sind, durchaus dazu führen, daß diese Mitarbeiterbesprechungen auch in Einrichtungen mit Publikumsverkehr in die Vormittagsstunden fallen.

    Diese Richtlinien gelten zunächst für eine Erprobungsphase von einem Jahr nur für die Präsidialverwaltung. Danach wird eine Bewertung mit dem Ziel, die Mitarbeiterbesprechung auch in den Fachbereichen einzuführen.

    9.3 Erste Erfahrungen der Krisen- und Suchtberatung

    Rückblickend auf zwei Jahre Beratungstätigkeit lassen sich - mit aller gebotenen Vorsicht - einige Erfahrungen zusammenfassen und Entwicklungen benennen. Dennoch muß auf die Problematik des Aufgabengebietes hingewiesen werden. Wer hier spektakuläre Veränderungen erwartet, wird sich enttäuscht sehen.

    Die Umbenennung in "Krisen- und Suchtberatungsstelle" hat die Hemmschwelle zu einem ersten Gesprächskontakt herabgesetzt. Das wird durch entsprechende Äußerungen Direktbetroffener deutlich, wesentlicher noch durch die Praxis, zunächst eine Krisensituation vorzuschieben, um vorsichtig die Beratungssituation zu testen. Ein persönlicher Mißbrauch der Beratungsstelle konnte bisher nicht festgestellt werden. - Die Kontakte und Gespräche beinhalteten:

    Die Häufigkeitsverteilung ist in dieser Reihenfolge nach unten abnehmend. Eine Verschiebung oder Erweiterung der Problemfelder konnte bis Ende 1994 nicht festgestellt werden.

    Die Beratungsstelle wurde von Personen aller Beschäftigungsgruppen aufgesucht oder zunächst telefonisch angerufen. Anlaß dazu waren meist Informationsbedürfnisse, unterschiedlichste Reaktionen auf das Kontakt- und Informationsblatt - SB -: "nebenbei", eigene Standortbestimmung sowie Probleme in den genannten Gefährdungsbereichen. Eine herausragende Gruppe bildete dabei die Kollegengemeinschaft betroffener Arbeitsbereiche. Im Vordergrund dieser Beratungsgespräche stand die Frage nach einem sinnvollen Umgang mit suchtgefährdeten Personen. In der Begleitung dieser Personen mußte jedoch festgestellt werden, daß Einsicht und Verständnis für die Problematik nicht schon konsequente Handlungsfähigkeit bedeuten. Besonders hemmend erwiesen sich Abhängigkeitsverhältnisse im Arbeitsbereich, unzureichende Offenheit im kollegialen Miteinander, unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und egoistische Nutzung der Situation.

    Alkoholgefährdete Personen zeigten meist ein spezifisches Verhalten: Personen mit häufigem, scheinbar unauffälligen Alkoholgenuß setzten sich meist wenig mit dieser Problematik auseinander, kamen aber wegen anderer Schwierigkeiten. Akut Gefährdete fanden immer Mittel und Wege, einer Beratungssituation auszuweichen oder sie schnellstmöglich wieder abzubrechen. Anders die rückfälligen Betroffenen. Sie waren meist nach kurzer innerer Auseinandersetzung daran interessiert, aus diesem Teufelskreis wieder herauszukommen. - Die Bezeichnung "rückfällige Betroffene" wird hier im Sinne einer vorangegangenen therapeutischen Maßnahme benutzt.

    Im Februar 1994 wurden eine "Vorläufige Interventionskette und Hilfsangebote ..." von der Dienststelle an alle Beschäftigten der Universität Hamburg verteilt. Diese Handlungsanleitung hat bewußt darauf verzichtet, die Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle, der Beschäftigungsstelle, den Personalräten und der Beratungsstelle näher zu regeln. Für die Kommunikation der Beratungsstelle mit diesen potentiellen Ansprechpartnern gab es keine Schwierigkeiten. Das notwendige Gebot der absoluten Verschwiegenheit, auch der Anonymität der Betroffenen läßt keinen Zweifel am Standpunkt der Beratungsstelle. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person werden diese Kontakte hergestellt. - Kontaktaufnahme der Personalräte und einiger Beschäftigungsstellen zur Beratungsstelle erfolgten auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, Unsicherheiten und Diskontinuität erschwerten bzw. verhinderten jedoch noch problemorientierte Lösungen. - Die Kontaktaufnahme der Beschäftigungsstelle nach Ablauf bestimmter Vorlaufprozesse bedeutet, daß bereits eine "interne Öffentlichkeit" besteht. Hier wäre im Rahmen der Hilfsangebote für die betroffene Person eine vertrauensvolle Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit der Dienststelle mit der Krisen- und Suchtberatungsstelle sinnvoll.

    9.4 Mittel für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen

    Der Universität (ohne UKE) standen im Jahr 1994 insgesamt 62.000,00 DM für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Davon entfielen aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften nahezu 46.000,00 DM auf die gewerbliche Ausbildung. Mit diesem Betrag waren die entsprechenden Lehrgänge der Auszubildenden in Höhe von 35.500,00 DM sowie Gebühren bei den Kammern und Innungen in Höhe von ca. 10.400,00 DM zu begleichen.

    Für den übrigen Fortbildungs- und Schulungsbedarf standen somit lediglich noch 16.100,00 DM zur Verfügung, die für Veranstaltungen im Rahmen der Suchtberatung, IuK-Anwendung, des Personalvertretungsgesetzes sowie der Arbeitssicherheit verwendet wurden.

    Da mit einer Erhöhung der Mittel kaum zu rechnen ist, dürften auch weiterhin die angestrebten Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Frauenförderung und Personalentwicklungsplanung in absehbarer Zeit schwer zu verwirklichen sein. Daher soll verstärkt versucht werden, mit vorhandenen Ressourcen in der Universität Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zentral angebotenen Veranstaltungen teilnehmen zu lassen.

    10. VERWALTUNGSBERICHT DES UKE

    10.1 Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstruktur

    Im Jahre 1993 haben Bürgerschaft und Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenwirken mit der Universität die Leitung des kaufmännisch-technischen Bereichs im Universitäts-Krankenhaus neu geordnet und mit einem Kaufmännischen Direktor (mit Sitz im Direktorium) sowie je einem Manager für die Bereiche Betrieb/Technik sowie Administration neu besetzt. Die Bürgerschaft verband hiermit die Erwartung, daß der Senat im Rahmen der Reorganisation sowohl die administrativen und betrieblich-technischen Funktionsmängel im UKE aufarbeite als auch die Leistungsfähigkeit und den Zuschnitt des medizinischen (ärztlicher Dienst und Pflegedienst in der Krankenversorgung) und des wissenschaftlichen Betriebs (Wahrnehmung der Lehrverpflichtung) auf ihre Effizienz bzw. Angemessenheit hin überprüfe und sichere sowie die Ergebnisse zu diesem Zweck eingeholter Gutachten und erfolgter Abstimmungen mit den Krankenkassen und dem Haushaltsausschuß vorstelle." Das Management hat Anfang 1994 ein Sollkonzept für die Reform der Organisations- und Führungsstrukturen im Universitäts-Krankenhaus Eppendorf vorgelegt. Es sieht in einem Vier-Stufen-Plan ein umfangreiches Organisations-, Personal- und DV-Entwicklungsprogramm vor. Im Rahmen des Organisationsentwicklungsprozesses soll geprüft werden, ob die staatlichen Auftragsangelegenheiten (Krankenversorgung, Fort- und Weiterbildung von Ärzten) rechtlich verselbständigt werden sollen. Das Management ist der Auffassung, daß nur durch eine Herauslösung der Krankenversorgung aus Verwaltungs- und Behördenstrukturen die Wettbewerbsfähigkeit des Klinikums gesichert werden kann. Ähnliche Überlegungen hat auch eine von der Kultusministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Hochschulmedizin entwickelt. Der Universitätspräsident hat dies zum Anlaß genommen, Ende 1994 eine interdisziplinär besetzte Expertengruppe mit dem Auftrag einzuberufen, eine Stellungnahme der Universität zur Struktur der Hochschulmedizin in Hamburg zu erarbeiten.

    10.2 Wirtschaftsplan

    Das Budget 1994 wurde zum zweiten Mal auf der gesetzlichen Grundlage des zum 01.01.1993 in Kraft getretenen Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG 1993) verhandelt. Nachdem im Vorjahr wegen der langwierigen Verhandlungen mit den Krankenkassen der Pflegesatz erst zum 01.09. in Kraft treten konnte, wurde für das Budget 1994 rechtzeitig verhandelt, so daß der 1993 verhandelte sehr hohe allgemeine Pflegesatz von fast 1.200,00 DM zum 01.03.1994 wieder auf eine normale Größenordnung von 685,57 DM abgesenkt werden konnte.

    Nach SS 4 der Bundespflegesatzverordnung sind die Budgets der Krankenhäuser bis Ende 1995 gedeckelt. Ausgehend von dem Budget des Jahres 1992 werden für den Zeitraum der Deckelung die Budgets nur noch um die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied aller Krankenkassen erhöht. Abweichungen von dieser Regelung sind nur durch die Pflege-Personalregelung, die Psychiatrie-Personalverordnung und im Zuge von Änderungen im Leistungsangebot des jeweiligen Krankenhauses möglich. Deshalb konnte in den Pflegesatzverhandlungen für 1994 nur über zusätzliche Bedarfe aus der

    verhandelt werden.

    Die Entwicklung des medizinischen Bedarfes stellt sich für 1994 wie folgt dar:

    Medizinischer Bedarf

    1991
    1992
    1993
    1994
    in Mio. DM
    117,7
    137,8
    158,4
    157,0

    Der veranschlagte Minderbedarf von rd. 1,4 Mio. DM gegenüber 1993 resultiert im wesentlichen aus dem Rückgang der Sachkosten bei den Lebertransplantationen.

    10.3 Stellenausstattung

    Neue Stellen

    Im Rahmen des mit den Kostenträgern vereinbarten Budgets konnten zur Erfüllung der Aufgaben in der Krankenversorgung folgende neue Stellen geschaffen werden:

    a) Für den Pflegedienst wurden im Rahmen der Umsetzung der Pflegepersonalrichtlinien 44,5 Stellen neu geschaffen.

    b) Im Bereich der Psychiatrie wurde die 3. Rate der Personalverordnung Psychiatrie realisiert. Damit wurden für die Erwachsenen-Psychiatrie 12 und für die Kinder- und Jugend-Psychiatrie 4,5 neue Stellen - verteilt auf die Berufsgruppen Arzt, Psychologe, Pflegekraft, Ergo-/Bewegungstherapeut und Sozialpädagoge/-arbeiter - eingerichtet.

    Mit den neu eingerichteten Stellen sollen im Pflegedienst neue Pflegekonzepte verwirklicht und bestehende Defizite bei der Stellenausstattung beseitigt werden.

    Mit den neuen Stellen für die Psychiatrie sollen die Anpassung an Versorgungsstandards, der Aufbau fehlender Arbeitseinheiten, die Entwicklung und Stärkung spezialisierter Angebote sowie eine Verbesserung der psychiatrischen Pflege erreicht werden.

    c) Weitere neue Stellen konnten in begrenztem Umfang aus Mehreinnahmen der Sonderentgelte finanziert werden.

    Neue Stellen für Forschung und Lehre konnten bedingt durch die Sparbeschlüsse des Senats über den Stellenplan nicht geschaffen werden.

    Für den Bereich der zentralen Dienste wurden neue Stellen in geringem Umfange nur durch Eigenfinanzierung eingerichtet.

    10.4 Drittmittel

    Einnahmen in TDM

    Bund: 6.850

    EG: 100

    SFG 232: 2.433

    DFG-Sachbeihilfen: 13.197 27.483

    10.5 Investitionen

    Der Anstieg der investiven Mittel im Finanzplan des Wirtschaftsplanes 1994 auf 30,4 Mio. DM (1993: 27,5 Mio. DM) ist auf den Beginn der Finanzierung des Neubaus des Zentrums für Molekulare Neurobiologie zurückzuführen. Weitere neue Vorhaben konnten im Jahr 1994 nicht in den Finanzplan eingestellt werden, so daß lediglich die Finanzierungsraten der begonnenen und fortzuführenden Vorhaben sowie die Mittel der Globaltitel in dem Finanzrahmen enthalten sind.

    Die lange Zeit unklare Rahmenplangestaltung mit der Bundesfinanzierung nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) war Anlaß zur Verzögerung von Bauvorhaben.

    Die Raten zur Finanzierung des Umbaus und der Erweiterung des Operationsbereichs der Hautklinik sowie des Operationsbereichs der Zahn-, Mund- und Kieferklinik sind auf das Jahr 1995 verschoben worden. In der Finanzierung von medizinischen Großgeräten sind Mittelkürzungen vorgenommen worden. Lediglich die Finanzierung des Umbaus und der Herrichtung des Pavillons 56 für die Kinderklinik konnte gesichert werden. Darüber hinaus gelang es, den spendenfinanzierten Ausbau der Kinderonkologie über eine Vorfinanzierung des Bundesanteils (Freihalteerklärung des Bundes) durch Hamburg für das Jahr 1994 zu sichern.

    Die Mittel für den Ersatz von medizinischen und wissenschaftlichen Geräten reichen nach wie vor nicht aus. Lediglich bei dem Titel für Kleingeräte konnte eine Aufstockung des Mittelansatzes erreicht werden. Dringliche Ersatzbeschaffungen bei den größeren Geräten und Anlagen mußten durch Rücklagenfinanzierung und durch Zurückstellung anderer Investitionsmaßnahmen finanziert werden.

    10.6 Bauten

    Mit dem Neubau des Zentrums für Molekulare Neurobiologie konnte planmäßig mit dem Abbruch des auf dem Baugelände an der Martinistraße 85 befindlichen Jugendheimes im Februar 1994 begonnen werden. Die Grundsteinlegung zu diesem Gebäude fand am 30.06.1994 statt. Am 20.10.1994 wurde bereits Richtfest gefeiert. Mit der Fertigstellung des Neubaus ist 1996 zu rechnen.

    Für die Unterbringung der Lehranstalt für Krankengymnastik, der Innerbetrieblichen Fortbildung und eines Forschungsprojekts der Abteilung Medizinische Psychologie der Medizinischen Klinik, die derzeit provisorisch - nach Rückgabe des Churschmann-Gymnasiums an die Schulbehörde - untergebracht sind, konnte eine mietvertragliche Regelung für ein noch zu bauendes Gebäude gefunden werden. Ein Investor wird an der Kollaustraße ab Frühjahr 1995 ein Gebäude errichten, in dem das UKE rd. 2.600 qm Nutzfläche erhalten wird. Mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes wird Anfang 1996 gerechnet.

    Unter finanzieller Beteiligung der Firma Philips ist für das Physiologische Institut ein Biomagnetometer bereitgestellt worden. Für den Einbau des Gerätes sind bauliche Veränderungen im Bestand des Instituts von rd. 0,9 Mio. DM durchzuführen gewesen.

    Für die Kinderchirurgische Abteilung der Chirurgischen Klinik ist mit finanzieller Unterstützung der Werner-Otto-Stiftung ein Forschungsgebäude in der Zeit von Mai 1994 bis November 1994 erstellt und übergeben worden. Der Forschungsbetrieb konnte am 05.12.1994 in den neuen Räumen aufgenommen werden. Das Gebäude ist 170 qm groß und hat rd. 1,1 Mio. DM gekostet.

    Die Herrichtung des Pavillons 41 für die Schmerztherapie der Anästhesiologischen Abteilung der Chirurgischen Klinik konnte mit viel Mühe und finanzieller Hilfe der Hamburgischen Krebsgesellschaft am 25.07.1994 begonnen werden. Es entsteht auf rd. 690 qm Grundfläche eine Behandlungseinheit mit 10 Patientenzimmern und den entsprechenden Funktions- und Behandlungsbereichen. Die Kosten für dieses Vorhaben betragen 2,7 Mio. DM. Mit der Fertigstellung wird im Februar 1995 gerechnet.

    Für die Kinderklinik konnte am 18.09.1994 mit dem Umbau und der Herrichtung des Pavillons 56 begonnen werden. Mit diesem Vorhaben werden anforderungsgerechte Räume für eine Kinderkrankenstation, die Anbindung an die Intensivstation und das Hauptgebäude sowie der Einbau eines Aufzuges realisiert. Die Baukosten betragen rd. 8,0 Mio. DM. Weiterhin ist am 01.09.1994 für die Kinderonkologie der Kinderklinik mit dem Erweiterungsbau begonnen worden. In diesem Rahmen entsteht mit Spendenmitteln ein Gebäude zur Schaffung fehlender Funktionsräume für die Onkologische Abteilung. Als 1. Teilmaßnahme entsteht eine Gymnastikhalle zur Freimachung des Baugeländes für den Anbau. Mit dieser Baumaßnahme werden rd. 1.400 qm Nutzfläche mit Kosten von 6,8 Mio. DM geschaffen.


    Der Planungsstab der Universität Hamburg, 25. Februar 1997. Impressum.

    Universität - Präsidialverwaltung
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