Liebe Kommilitonen, liebe Kommilitoninnen,
liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
Die aktuelle Krise der Zivilisation mit dem einerseits enormen Reichtum und andererseits der gleichzeitigen enormen Armut und Zerstörung in dieser Welt, stellt die Menschheit und damit uns gemeinsam vor die Entwicklungsfrage: Wie gelingen Frieden und Wohlfahrt aller?
Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der Vorbereitung dieses Dies Academicus gefragt, was ist eigentlich geschichtlich entwickelt an Maßstäben und Programmatik für die humane Entwicklung der Gesellschaft. Auf was können wir bezugnehmen und worauf können wir aufbauen für eine neue Sinngebung unserer gemeinsamen Tätigkeit?
Dafür haben wir uns den UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vorgenommen. Ihn zu lesen bringt Freude. In der Präambel des Pakts ist gefaßt, „daß nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann.“ Die weiteren 31 Artikel sind tatsächlich ein Genuß an Ambitionen für die humane, zivile und friedliche Entwicklung der Menschheit. Verdichtet wird dargelegt, welche Rechte in Bezug aufeinander sich „aus der dem Menschen innewohnenden Würde herleiten“.
Das Menschenrecht, das wir heute kennen, ist zusammengefaßt im Internationalen Menschenrechtskodex der Vereinten Nationen.
Schon bei der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 einigte sich die UN-Generalversammlung darauf, ein weitergehendes Vertragswerk entstehen zu lassen, das die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte der Weltbevölkerung erfassen sollte. 1950 begann die Menschenrechtskommission mit der entsprechenden Ausarbeitung und bereits 1955 lag ein Vorschlag vor, der bis 1966 diskutiert und dann verabschiedet wurde [1].
In der UN-Generalversammlung sind alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit einer Stimme vertreten. Jeder Staat ist also unabhängig von Bevölkerung, Größe oder Wirtschaftskraft gleichwertig. Wie können wir uns die Erarbeitung des UN-Sozialpakts vorstellen? Unter hohem personellem, persönlichem und inhaltlichem Einsatz wurde ein Dokument geschaffen, das die politische Programmatik für die Menschheit entfaltet und gleichzeitig wirkliche Kompromisse schließt, so daß es bis heute von 160 Staaten ratifiziert wurde.
Die Genese dieses Weltentwicklungsprogramms mitten im „Kalten Krieg“ beweist, daß nach zwei Weltkriegen und dem Einsatz der Atombombe universell und systemübergreifend die Einsicht gereift ist, dem Frieden durch internationale Kooperation zum Durchbruch zu verhelfen. Das macht Hoffnung.
Diese Ambition fußt auf der praktizierten Aufklärung von Generationen, schließt an ihre Kämpfe um eine Welt des Friedens, der Gerechtigkeit und der Freiheit an: Denn erst eine systemübergreifende Allianz der Humanität hatte den Faschismus bezwingen und den Weltkrieg beenden können.
Mit dieser Befreiung von 1945 trat die Menschheit in eine neue Etappe ihrer Entwicklung ein, in der auch die Überwindung kolonialer Abhängigkeit auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Der Menschenrechtskodex der Vereinten Nationen macht zum Programm: Weltzivilisation als gemeinsames Ziel.
Wie ist dieses Vorhaben im Pakt gefaßt? Exemplarisch an den Artikeln zu Arbeit, Bildung und Kultur wollen wir das verdeutlichen.
Der Artikel 6 des Pakts faßt das Recht auf Arbeit. „Die von einem Vertragsstaat zur vollen Verwirklichung dieses Rechts zu unternehmenden Schritte umfassen fachliche und berufliche Beratung und Ausbildungsprogramme sowie die Festlegung von Grundsätzen und Verfahren zur Erzielung einer stetigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung und einer produktiven Vollbeschäftigung unter Bedingungen, welche die politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten des einzelnen schützen.“ [2]
Der Artikel schließt durch Vollbeschäftigung die Erwerbslosigkeit aus, die aktuell ein politisch zu verantwortendes Problem real und ideologisch ist. Hartz IV, Arbeitsverdichtung sowie Konkurrenz unter den Erwerbsabhängigen, bedeuten Ausgrenzung aus der sozialen Teilhabe. Die unsichere soziale Perspektive, politisch geschaffen, soll den Druck erzeugen, sich für die Konkurrenz zu zurichten. Solche technokratische Lebensferne überwinden wir auch mit der aktuellen Studienreform in Bezugnahme auf den Pakt, weil die wissenschaftliche Tätigkeit auf solidarische Veränderung der Gesellschaft gerichtet wird.
Das Ziel „Vollbeschäftigung“ ist darüber hinaus als „produktiv“ qualifiziert, was unter anderem die Arbeit in der Rüstungsindustrie ausschließt, da Krieg nicht produktiv ist. Und gleichzeitig wird Arbeit als sinngebende Betätigung definiert, was die Idee des demokratischen Wirtschaftens mit einschließt, da sinngebend ist, wenn wir verstehen, gestalten und entscheiden, was geschaffen wird.
Der Artikel 15 besagt zur Kultur folgendes: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an, am kulturellen Leben teilzunehmen [und] an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung teilzuhaben.“
Beeindruckend, daß allen Kultur und Wissenschaft in Einheit zugänglich gemacht werden soll. Weiter heißt es in diesem Artikel:
„Die Vertragsstaaten erkennen die Vorteile an, die sich aus der Förderung und Entwicklung internationaler Kontakte und Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet ergeben.“
Das Kooperationsgebot dient der Völkerverständigung im Gegensatz zur aktuell geschaffenen Konkurrenz um Drittmittel, Forschungsergebnisse und Patente. Das forschende Lernen, die gemeinsame Arbeit und die solidarische Kultur für eine zivile und friedliche Entwicklung hat hohe Aktualität. Alle Forschungsergebnisse, Heilungserfolge und Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Ebola-Epidemie würden zusammen sofort einen Gesundungsprozeß einleiten.
Der Artikel 13 hält das Recht auf Bildung eines jeden fest. Es heißt: „[Die Vertragsstaaten] stimmen überein, daß die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewußtseins ihrer Würde gerichtet sein (…) muß. Sie stimmen ferner überein, daß die Bildung es jedermann ermöglichen muß, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, daß sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muß.“
Die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewußtseins ihrer Würde realisieren wir, der Linie des Pakts folgend, in der Auffassung: Durch Arbeit, Bildung und Kultur ist der ganze Mensch. Diese Einheit der menschlichen Entfaltung wird in einer Gesellschaft realisiert, die befördert, daß sich alle lebenslang in dieser Weise sinnvoll betätigen können. Der Ausbau des Bildungs- und Weiterbildungssystems, Arbeitszeitverkürzung mit Lohnerhöhungen, soziale Gerechtigkeit und die Förderung von kritischer Kreativität sind positive Entwicklungsoptionen demokratischer Sozialstaatlichkeit, die auch international zivilisierend wirken. Studium und Arbeit sollen allen die Teilhabe daran ermöglichen. Das ist die nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft, die von Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern geprägt ist.
Der rote Faden des Pakts wird insbesondere im Artikel 11 deutlich: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten (…) erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.“
Erkannt ist hierin, die Verwirklichung des Friedens muß mit einem sozialen Entwicklungsgebot verbunden sein. Frieden ist kein Zustand, sondern ein permanenter Realisierungsprozeß. Denn Frieden schaffen hört nicht auf, wenn unmittelbar Kriege beendet sind.
Menschenrechte sind nicht bloße moralische Norm und schon gar nicht eine beliebig verhandelbare politische Vorgabe, sondern konkrete Produkte historischer Erfahrungen und Kämpfe. Frühe Fassungen finden sich in bürgerlichen Erklärungen z.B. der Englischen Revolution, spätere in der Bill of Rights der Vereinigten Staaten und den Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte aus der Französischen Revolution.
Schon der Erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verdeutlicht diesen Ursprung. Er ist eng an Verlautbarungen der Französischen Revolution orientiert: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Das Menschenrecht ist zu Völkerrecht geronnene Erkenntnis aus zahlreichen Emanzipationskämpfen auf dem Wege der Menschwerdung.
Es ist einerseits historisch bedingt, andererseits Leitfaden für weiteren Fortschritt. Der Schweizer Soziologe Jean Ziegler bezeichnet es daher auch als den „tatsächlichen Horizont unserer Geschichte“, also als eben jene erreichbare Landmarke, die wir von unserem heutigen Standpunkt aus bereits sehen können, die aber nicht die letzte sein wird. Und er zitiert Boutros Boutros-Ghali (UN-Generalsekretär bis 1995) mit den Worten: „Als Bezugssystem konstituieren die Menschenrechte die gemeinsame Sprache der Menschheit, dank derer die Völker gleichzeitig die anderen verstehen und ihre eigene Geschichte schreiben können. […] Sie sind ihrem Wesen nach Gesetze in Bewegung. Damit will ich sagen: Sie sprechen unwandelbare Gebote aus und bringen zugleich einen Augenblick des geschichtlichen Bewußtseins zum Ausdruck. Sie sind also zugleich absolut und situationsbedingt.“ [3]
Obgleich das Menschenrecht historisch geworden ist, ist seine wesentliche humanistische Prämisse allgemeingültig: Der Mensch ist vernunftbegabt.
Die Vernunft ist die Befähigung, in der gesellschaftlichen Wirklichkeit, die Potentiale eines menschenwürdigen (gesellschaftlichen) Seins bzw. Werdens zu erkennen und auch zu verwirklichen.
Diese Prämisse beinhaltet drei entscheidende, weitere Erkenntnisse:
1) Es geht hier um eine objektive „Autonomie“ und zwar nicht um die eines egoistischen Einzelwesens, sondern um die potentielle gemeinsame Souveränität der Gattung Mensch. Vernünftig und damit frei ist der oder die Einzelne nur im Bewußtsein menschlicher Gesellung, weil Menschen nur als soziale Kulturwesen existieren können.
2) ist damit die Würde des Menschen nur im sozialen Zusammenwirken aller Gattungsangehörigen realisierbar. Menschenrechte sind folglich immer auch Mitmenschenrechte!
Und 3) hat diese „Autonomie“ überhaupt erst die Geschichte der Menschheit, also ihren bisherigen Fortschritt bei der rationalen Gestaltung der Natur und der Gesellschaft möglich gemacht.
Die Zwecksetzung des Menschenrechts auf Höhe unserer Zeit ist deshalb: Würde des Menschen durch (internationale) Solidarität.
Menschenrecht und seine Verwirklichung ist somit nie zu Ende, so wie es eben auch kein „Ende der Geschichte“ gibt, auch kein schnödes „Weiter so!“, nur weil ein paar bürgerliche Freiheiten und soziale Rechte auf dem Papier stehen.
Die Wirklichkeit widerspricht dem harmonischen Ideal der Weltgesellschaft, das uns durch den UN-Menschenrechtskodex vor Augen geführt wird, radikal.
Die meisten Politiker der industriellen Kernländer führen das Menschenrecht nur dann im Munde, wenn sie entweder damit politische Gegner diskreditiert wollen oder wenn es als Legitimationslüge für den militärischen Angriff auf Staaten herhalten soll, in denen ein Regimechange erzwungen werden soll.
Der Mensch, der den Irak verließ, weil eine „Coalition of the Willing“ das Land bombardierte, als es sein Öl nicht mehr in Dollars, sondern in Euro auf dem Weltmarkt verkaufen wollte, womit die marktbeherrschende Stellung amerikanischer Konzerne gefährdet gewesen wäre;
der Mensch, der nach Syrien ging, um dort Sicherheit, Arbeit und Hoffnung zu finden;
der Mensch, der in Syrien zur Ruhe kam, bevor der sogenannte Islamische Staat mit westlichen Waffen und Ölgeldern gepäppelt in der destabilisierten Region seinen Terror entfaltete;
der Mensch, der durch das kurdischen Grenzgebiet flieht, wo das Weltflüchtlingsprogramm Anfang Oktober aber seine Flüchtlingshilfe um 40 Prozent kürzen mußte, weil es an Geld fehlt;
der Mensch also, der deshalb über das Mittelmeer nach Griechenland reisen, wo er keinen Sozialstaat mehr vorfindet und weiter nach Norden getrieben wird;
der Mensch, der in Hamburg landet, wo Hunderttausende Quadratmeter Büroflächen zu Abschreibungszwecken leer stehen, aber es zu wenig vernünftigen Wohnraum gibt;
der Mensch, der hier solidarisch sein Menschenrecht auf Asyl durchsetzen will;
dieser Mensch verteidigt das Menschenrecht.
Er tut dies gegen eine profitgetriebene globale Finanz- und Rüstungswirtschaft, die – hochorganisiert – nichts anderes als Elend und Perspektivlosigkeit schafft. Eine Strategie für eine dauerhafte globale Prosperität haben diese internationalen Konzerne nicht. Sie fallen – getrieben von den Börsenkursen – über Länder, Menschen und auch übereinander her.
Mit dem Menschenrecht aber ist eine Zielsetzung formuliert, die eine Strategie für eine humane Entwicklung im Weltmaßstab ermöglicht.
Die Menschenrechte sind daher auch aktuell ein verbindender positiver Bezugspunkt für menschenfreundliche Aktivität rund um den Globus: Beim Kampf Argentiniens um eine Befreiung aus dem Schuldendienst, in den Bewegungen Lateinamerikas für sozialen und demokratischen Fortschritt, auch in dem Erhebungen für „Freiheit, Würde und Brot“, die als „Arabischer Frühling“ aufgebrochen sind. Sie sind es bei Massenprotesten für Arbeit, Bildung und Kultur in den Ländern Südeuropas.
Und auch für uns sind sie Programm, wenn es in den Heißen Herbst geht.
All diese Aufbrüchen und Umbrüchen haben gemeinsam, daß der Hunger der Menschheit auf ein Leben in Frieden, Würde und Solidarität ungestillt ist.
Die Geschichte ist offen.
Es ist gerade studentische Bewegung, die in jüngster Zeit Menschenrechte und ihre Verwirklichung auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Als 2004 in Hamburg Studiengebühren nach über 30 Jahren wieder eingeführt wurden, hat sich die Studierendenbewegung positiv auf den UN-Sozialpakt bezogen. Gebührenfreiheit, das war bald Leitgedanke der bundesweiten Kampagne, ist ein Grundrecht. Es entspricht dem Entwicklungsauftrag des UN-Sozialpakts und Rückschritte gerade auf diesem Terrain der Bildung und Wissenschaft, die so eindeutig der Völkerverständigung und dem Frieden dienen sollen, sind nicht vorgesehen. Die Unentgeltlichkeit der Bildung ist ein Gebot des Pakts. Es ist mit einem Aktionsplan für die Staaten verbunden, die bei der Unterzeichnung noch keine Unentgeltlichkeit realisiert hatten. Die BRD wurde auch von der UN-Menschenrechtskommission deshalb heftig gerügt.
Der positive Bezug auf das Menschenrecht erleichterte, durch Kritik der Ökonomisierung des Bildungswesen und der Kapitalisierung der Menschen, und mit der Perspektive demokratischer Bildung auf antifaschistischer Grundlage, ein breites gesellschaftliches Bündnis zu entwickeln. Das hat nach 7 Jahren die Gebührenfreiheit bundesweit wieder durchgesetzt.
Das mit frischer Überzeugung wieder erstrittene Recht ist ein gefestigtes Recht.
Die jüngsten Verlautbarungen des Präsidenten der HochschulRektorenKonferenz, der die Gebühren wieder einführen will, erscheinen dadurch ziemlich kläglich.
An diesem Beispiel wird deutlich, daß die Verwirklichung des UN-Sozialpakts von solidarischer Bewegung abhängt. Die Verwirklichung der überstaatlichen Verträge muß in der Auseinandersetzungen der Bevölkerung mit den Herrschenden erstritten werden.
Wir spielen am Maßstab des Menschenrechts solange keine „nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft“, solange wir unser Interesse an den internationalen Mitmenschen und an der Welt für die Jagd nach Leistungspunkten und Zertifikaten verdrängen oder privatisieren müssen.
Studienreform muß die Kluft zwischen dem Hochschulalltag und dem globalen und persönlichen Humanisierungs-Hunger schließen. Studienreform, Bildung und Wissenschaft können durch Aufklärung dazu beitragen, aus der Möglichkeit einer menschenwürdigen internationalen Gemeinschaft Wirklichkeit werden zu lassen.
Hören wir also genau diese Signale der Studierendenbewegung und des Erfolgs der Gebührenfreiheit:
Die Internationale erkämpft das Menschenrecht.
[1] Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit ihrer Resolution 2200 A (XXI) vom 16. Dezember 1966 verabschiedet.
[2] Alle Hervorhebungen hinzugefügt.
[3] Jean Ziegler: Der Hass auf den Westen, München 2009, S. 105 f.