Die Fakultät für Betriebswirtschaft nimmt sehr erfreut die positive Wahrnehmung und Darstellung des von ihr auf Seiten der Universität Hamburg verantworteten Hochschulübergreifenden Studiengangs Wirtschaftsingenieur (HWI) in Abschnitt 5.1 auf Seite 37 zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund erscheint die Erwartung gerechtfertigt, dass die Studienplatzzahlen gemäß dem Bürgerschaftsersuchen vom 28.3.2007 mit der zugehörigen Senatsantwort vom 18.12.2007 in Verbindung mit dem Beschluss des Präsidiums der Universität Hamburg vom 22.4.2013 Bestand haben sollen. Ebenso begrüßt die Fakultät für Betriebswirtschaft die Bedarfs- und Nachfrageorientierung der Planungen, zu der es im Entwurf auf Seite 11 insbesondere heißt:
„Der Senat wird dafür Sorge tragen, dass … langfristig ein angemessenes Studienplatzangebot an den öffentlichen Hochschulen vorgehalten wird, das der sich fortlaufend ändernden Arbeitskräftenachfrage von Wirtschaft, Kultur, Forschung und Verwaltung gerecht wird.“
Vor diesem Hintergrund ist die Fakultät für Betriebswirtschaft umso besorgter über die Planungen für die aus dem Haushalt finanzierten Studienanfängerinnen- und Studienanfängerplätze im Fach BWL:
Unter diesen Umständen fordert die Fakultät für Betriebswirtschaft den Senat auf, die offensichtlichen Präferenzen der Studienplatzbewerber, insbesondere auch aus dem Hamburger Raum, sowie die Bedarfe der Hamburger Wirtschaft und Verwaltung im ureigenen Interesse nicht zu konterkarieren. Darüber hinaus wäre es im Interesse des Senats, sich dafür einzusetzen, die gegenwärtige Fehlallokation bei der Verteilung der Hochschulpaktmittel an der Universität Hamburg zulasten dieses Kernfachs zu beheben.
Neben diesem für die Fakultät wichtigsten Aspekt ist der Entwurf aber auch noch in vielerlei weiterer Hinsicht kritikwürdig: So werden in dem Papier etwa zahlreiche und sehr heterogene Aufgaben und Ziele für die Hochschulen festgeschrieben, z.B. Weiterbildung, Erhöhung der Bildungsdurchlässigkeit, Inklusion, Wissenstransfer in die Praxis, Forschungsexzellenz, Lehrexzellenz, Qualitätssicherung in der Lehre, Gender Mainstreaming, Öffnung für heterogene Studierendengruppen, Internationalisierung, MOOCs etc. All diese Ziele sind für sich genommen nachvollziehbar und durchaus förderungswürdig. Leider resultiert aus diesen zahlreichen Aufgaben bei feststehenden Budgets ein massiver Zielkonflikt. Dieser wird noch dadurch verschärft, dass für die aktuellen Aufgaben bereits mit einer realen Mittelkürzung geplant wird. Denn eine nominale Steigerung um 0,88 % bedeutet bei einer höheren Kostensteigerungsrate de facto eine Budgetkürzung. Von einem strategischen Leitlinienpapier hätte man erwarten dürfen, dass im Sinne politischer Steuerung Prioritäten gesetzt werden und die Trade Offs zwischen diesen Zielen klar benannt werden. Dies geschieht jedoch nicht, sondern das Papier bleibt hier stumm. Vor diesem Hintergrund steht die angestrebte Steuerung, in der real sinkende Budgets mit massiv wachsenden Aufgaben und immer engmaschigerem Controlling einhergehen, der gewünschten Stärkung der Selbstverantwortung der Hochschulen diametral entgegen.