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dokumentiert
Beschluß des Akademischen Senats vom 10.07.2014

Erste Stellungnahme des Akademischen Senats zum Entwurf der BWF für das Papier „Strategische Perspektiven für die hamburgischen Hochschulen bis 2020“

Erste Stellungnahme des Akademischen Senats zum Entwurf der BWF für das Papier „Strategische Perspektiven für die hamburgischen Hochschulen bis 2020“

I. Zum Verfahren: Frist deutlich verlängern

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat den Hamburger Hochschulen mit Anschreiben vom 16. Juni 2014 den Entwurf für ein Strategie-Papier mit der Bitte um Stellungnahmen bis Mitte August zugestellt.

Der Akademische Senat (AS) fordert die Behörde auf, den Zeitraum für Stellungnahmen deutlich zu verlängern und die Einreichfrist auf Ende Oktober zu verschieben.

Eine kurzbemessene Fristsetzung von wenigen Wochen wird den demokratischen hochschulinternen Entscheidungsprozessen nicht gerecht. Insbesondere sollte davon Abstand genommen werden, Stellungnahmen ausgerechnet in der Zeit zu erwarten, in der die Universität durch Prüfungen, Klausuren und Kongresse am meisten ausgelastet ist. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, wieso bei einer langfristigen Strategie bis 2020 ein solcher Zeitdruck gemacht wird. Die Behörde hat mehrere Jahre an diesem Papier gearbeitet, nun sollte den Hochschulen auch eine angemessene Gründlichkeit bei der Kenntnisnahme und Positionierung zugemessen werden. Die anstehenden Bürgerschaftswahlen sollten keine Rolle für einen knappen Zeitrahmen spielen.

Der AS hat eine vorbereitete erste Diskussion auf der heutigen Sitzung geführt und den Ausschuss für Planung und Haushalt mit dem Entwurf einer erweiterten Stellungnahme beauftragt. Diese wird dann voraussichtlich in zwei Lesungen im September und Oktober verabschiedet. Der AS geht von ähnlichen Prozessen auch bei anderen Gremien der Hochschulen aus und fordert die Behörde mit Nachdruck auf, Fristsetzung und Zeitplanung entsprechend zu korrigieren.

II. Erste kritische Einschätzung: [Tragische Perspektive]

Die Universität ist der Auffassung, dass der staatlichen Hochschulplanung eine Detailsteuerung der Binnenverhältnisse in den Hochschulen nicht zusteht. Es sind die Hochschulen, die über Organisation, Finanzen, Personal und akademische Angelegenheiten autonom entscheiden müssen. Über Schwerpunktbildung in der Entwicklung von Forschung und Lehre entscheidet die Universität gemäß Art.5 Abs. 3 GG selbst. Gegen diese Grundsätze verstößt das Papier. Deshalb opponiert die Universität gegen diese Tendenz des Strategiepapiers. Die Universität hat nach diesen Grundsätzen bereits seit Jahren die Perspektivplanung vorgenommen, wie z.B. in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan, im Leitbild, im Konzept der nachhaltigen Universität, im Zukunftskonzept der Universitätsverwaltung, in der Internationalisierungsstrategie uvm. In diesem Zusammenhang ist die Interpretation der in der Präambel genannten Begriffe Autonomie und partnerschaftliches Verhältnis, die in diesem Papier zum Ausdruck kommt, erschreckend.

Vor diesem Hintergrund hat die erste Diskussion des Papiers folgende Kritikpunkte ergeben:

  • Erneut sollen den Hochschulen zusätzliche Aufgaben zugewiesen werden, während die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel „planungssicher“ stetig geringer werden. Das ist inakzeptabel und das Gegenteil einer qualitativ positiven Entwicklung. Die Anforderung, eine bedarfsdeckende öffentliche Finanzierung durch gesteigerte Drittmitteleinwerbung zu kompensieren, ist zum einen nicht richtig und zum anderen unter diesen Bedingungen kaum möglich. Im Übrigen ist die Verwendung von Drittmitteln anstelle der Grundausstattung verboten. Insbesondere verwundert es, dass die frei werdenden Mittel nach Übernahme des Bafögs durch den Bund keine Erwähnung finden. Hinsichtlich des dringend notwendigen Ausbaus der baulichen Infrastruktur fehlen konkrete Festlegungen zu einer zeitnahen Realisierung und insbesondere zum Campus am Von-Melle-Park.
  • Die Festlegung von Entwicklungsvorhaben allein anhand von Wirtschaftsclustern und Fachkräftebedarf („Erwerbspersonenpotential“) hält der Akademische Senat für einseitig und falsch. Die problemorientierte Verantwortung für die Entwicklung einer humanen, demokratischen, sozial gerechten und zivilen Gesellschaft (Leitbild Uni HH), die sich an den Grundsätzen der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit orientiert, ist ein entscheidender Maßstab für die strategische Entwicklung der Hochschulen. Dieser Maßstab findet in dem Papier keinen Niederschlag.
  • Schon mehrfach wurde aus den Hochschulen verschiedene Kritik am Einsatz von Kontrollinstrumenten wie Kennziffern, ZLV und LOMI geäußert. Diese Kritik reicht von der Position, diese Verfahren können nur dann gerechtfertigt sein, wenn gleichzeitig eine weitgehende Autonomie der Hochschulen realisiert wird, wovon angesichts der in Hamburg praktizierten Fachaufsicht und der damit verbundenen Detailsteuerung keine Rede sein kann, über die Haltung, hier wird ein unbegründetes Misstrauen gegenüber den Mitgliedern der Hochschule zum Ausdruck gebracht, bis zur Einschätzung, diese Instrumente können den Aufgaben einer Wissenschaftseinrichtung nicht gerecht werden. Die nun angekündigte Einführung neuer und Ausweitung bestehender Kontrollinstrumente ist daher unangebracht.
  • Die beabsichtigte Reduzierung von Studienplätzen erscheint zwar logisch ob der geplanten steten Kürzung der finanziellen Mittel, ist jedoch angesichts steigender Abiturquoten und eines erweiterten gesellschaftlichen „Akademisierungs“-Erfordernisses strategisch grundfalsch.
http://www.fsrk.de/artikel_340.html [Stand 10. Juli 2014]


Erste Stellungnahme des Akademischen Senats zum BWF-Papier