Erste Stellungnahme des Akademischen Senats zum Entwurf der BWF für das Papier „Strategische Perspektiven für die hamburgischen Hochschulen bis 2020“
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat den Hamburger Hochschulen mit Anschreiben vom 16. Juni 2014 den Entwurf für ein Strategie-Papier mit der Bitte um Stellungnahmen bis Mitte August zugestellt.
Der Akademische Senat (AS) fordert die Behörde auf, den Zeitraum für Stellungnahmen deutlich zu verlängern und die Einreichfrist auf Ende Oktober zu verschieben.
Eine kurzbemessene Fristsetzung von wenigen Wochen wird den demokratischen hochschulinternen Entscheidungsprozessen nicht gerecht. Insbesondere sollte davon Abstand genommen werden, Stellungnahmen ausgerechnet in der Zeit zu erwarten, in der die Universität durch Prüfungen, Klausuren und Kongresse am meisten ausgelastet ist. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, wieso bei einer langfristigen Strategie bis 2020 ein solcher Zeitdruck gemacht wird. Die Behörde hat mehrere Jahre an diesem Papier gearbeitet, nun sollte den Hochschulen auch eine angemessene Gründlichkeit bei der Kenntnisnahme und Positionierung zugemessen werden. Die anstehenden Bürgerschaftswahlen sollten keine Rolle für einen knappen Zeitrahmen spielen.
Der AS hat eine vorbereitete erste Diskussion auf der heutigen Sitzung geführt und den Ausschuss für Planung und Haushalt mit dem Entwurf einer erweiterten Stellungnahme beauftragt. Diese wird dann voraussichtlich in zwei Lesungen im September und Oktober verabschiedet. Der AS geht von ähnlichen Prozessen auch bei anderen Gremien der Hochschulen aus und fordert die Behörde mit Nachdruck auf, Fristsetzung und Zeitplanung entsprechend zu korrigieren.
Die Universität ist der Auffassung, dass der staatlichen Hochschulplanung eine Detailsteuerung der Binnenverhältnisse in den Hochschulen nicht zusteht. Es sind die Hochschulen, die über Organisation, Finanzen, Personal und akademische Angelegenheiten autonom entscheiden müssen. Über Schwerpunktbildung in der Entwicklung von Forschung und Lehre entscheidet die Universität gemäß Art.5 Abs. 3 GG selbst. Gegen diese Grundsätze verstößt das Papier. Deshalb opponiert die Universität gegen diese Tendenz des Strategiepapiers. Die Universität hat nach diesen Grundsätzen bereits seit Jahren die Perspektivplanung vorgenommen, wie z.B. in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan, im Leitbild, im Konzept der nachhaltigen Universität, im Zukunftskonzept der Universitätsverwaltung, in der Internationalisierungsstrategie uvm. In diesem Zusammenhang ist die Interpretation der in der Präambel genannten Begriffe Autonomie und partnerschaftliches Verhältnis, die in diesem Papier zum Ausdruck kommt, erschreckend.
Vor diesem Hintergrund hat die erste Diskussion des Papiers folgende Kritikpunkte ergeben: