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dokumentiert
Medienmitteilung des DGB Hamburg vom 19.06.2014

Demokratie sieht anders aus DGB
Hamburg fordert weitere Verbesserungen im Hochschulgesetz

Der notwendige Bruch mit dem Gesetz des FDP-Schill-CDU-Senates von 2003 bleibt aus

Eine Re-Demokratisierung der Hochschulen finde nicht statt, kritisiert der DGB Hamburg den gestern in der Bürgerschaft debattierten Entwurf des neuen Hochschulgesetzes. „Der konsequente Bruch mit dem Gesetz des CDU-FDP-Schill-Senates von 2003 bleibt leider aus“, sagt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Hamburg. Die SPD-Fraktion habe keine Änderungen mehr hinsichtlich der Gremienstrukturen der Hochschulen vorgenommen. Dabei besteht insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungsmöglichkeiten der demokratisch legitimierten Selbstverwaltungsorgane wie Hochschulsenate und Fakultätsräte weiterhin Verbesserungsbedarf. Der DGB Hamburg plädiert ausdrücklich dafür, die Letztentscheidungsrechte etwa über Wirtschaftspläne, Personal- und Stellenpläne an die Hochschulsenate zu übertragen und parallel die Selbstverwaltungsorgane in den Fakultäten und Instituten zu stärken. So könne eine umfassende Demokratisierung der Hochschulen vollzogen werden.

„Wir sehen den Entwurf als halbherziges Zwischenergebnis und setzen uns weiter dafür ein, dass Hamburg bald ein modernes Hochschulgesetz bekommt“, so Karger. Bis zur abschließenden Lesung am 2. Juli sollte die Regierungsfraktion dringend weitere Verbesserungen in dem Entwurf vornehmen. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass mehrere wichtige Vorschläge aus den Hochschulen und den Gewerkschaften nicht aufgegriffen wurden“, so Karger.

Die Gewerkschaften hatten ihre Forderungen im parlamentarischen Verfahren und im Beteiligungsverfahren der Behörde eingebracht. Die Anhörungen des Wissenschaftsausschusses hätten erhebliche Korrekturbedarfe am Gesetzentwurf deutlich gemacht, etwa die ausbleibende Demokratisierung der Hochschulen sowie die geplante Verschärfung der Zwangsexmatrikulation.

An einigen Stellen folgten Senat und SPD-Fraktion den Forderungen der Gewerkschaften: So konnten sie Verbesserungen beim Hochschulzugang für Studienbewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung erwirken. Es soll feste Quoten für Studierende geben, die eine passende berufliche Vorqualifikation haben. Des Weiteren flossen die gewerkschaftlichen Forderungen nach einer besseren Regelung der Beschäftigungsbedingungen der künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter (§ 28) in den Entwurf ein.

Die Bürgerschaft will Anfang Juli die Neufassung des Hamburgischen Hochschulgesetzes beschließen. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Hamburgische Hochschulgesetz wegen fehlender Mitwirkungsrechte verfassungswidrig ist.

http://www.fsrk.de/artikel_339.html [Stand 19. Juni 2014]


Demokratie sieht anders aus DGB