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dokumentiert
einmütiger Beschluß des Gewerkschaftstages der GEW Hamburg am 26. Mai 2014

GEW zur Novelle des Hochschulgesetzes

Die GEW Hamburg kritisiert die Entscheidung der SPD-Mehrheit im Wissenschaftsausschuss der Bürgerschaft, keine substantiellen Änderungen in den Gesetzesentwurf des Senates für eine Reform des Hamburgischen Hochschulrechtes aufzunehmen.

Es ist völlig unverständlich, dass die Mehrheit des Wissenschaftsausschusses weder die massive Kritik aus den Hochschulen noch aus den Gewerkschaften aufgreift und die Anregungen aus den Anhörungen ignoriert. Die Anhörungen des Wissenschaftsausschusses haben erhebliche Korrekturbedarfe deutlich gemacht.

Sowohl im Beteiligungsverfahren der Behörde als auch im parlamentarischen Verfahren wurde von zahlreichen Akteuren übereinstimmende Kritik am Gesetzesentwurf geäußert: So wurde die ausbleibende Demokratisierung der Hochschulen, die Verschärfung der Regelung zur Zwangsexmatrikulation, die halbherzige Stärkung der dritten Ebene sowie die fehlende Möglichkeit zur Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen genannt und eine Verbesserung des Entwurfes gefordert.

Wir erwarten Nachbesserungen durch die Fraktionen im Rahmen der zweiten Lesung. Die SPD sollte den zahlreichen Vorschlägen Rechnung tragen und sie in den Entwurf einfließen lassen. Dies gilt auch für die vorgesehene Änderung, nach der der Kanzler nun Dienstvorgesetzter für das Technische und Verwaltungspersonal (TVP) werden soll, wodurch dieses zu ‚Personal zweiter Klasse‘ degradiert würde, da ihr Vorgesetzter sich außerhalb der Legitimationskette der Gremien der Mitbestimmung bewegt. Die GEW fordert außerdem, den Masterabschluss zum Regelabschluss des Studiums zu machen. Insbesondere die Lehramtsstudierenden sind auf einen verlässlichen Übergang von Bachelor zum Master angewiesen.

http://www.fsrk.de/artikel_334.html [Stand 26. Mai 2014]


GEW zur Novelle des Hochschulgesetzes