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dokumentiert

Stellungnahme des Fakultätsrates MIN zum Hochschulgesetzentwurf anlässlich der „Vereinbarung zwischen der Fakultät MIN und dem Präsidium für das Jahr 2014“

Schon in den bisherigen Stellungnahmen hat sich der MIN-FAR nachdrücklich für ein eigenverantwortliches und selbstständiges Agieren der Fakultät in Bezug auf ihre Angelegenheiten eingesetzt. Indem die ZLV wesentliche Parameter der Lehre, des Studiums und der Forschung in einer hierarchischen Kaskade festschreiben will, konterkariert das Verfahren die in der Erfahrung und Innovationskraft der Mitglieder auf allen Ebenen der Universität begründete Zielbildung. Indem eine Kaskade der Ziel- und Leistungsvereinbarungen von der Behörde bis in die Fakultäten gebildet werden soll, in der der Fakultätsrat lediglich das Recht zur Stellungnahme hat, besteht die Gefahr, dass sie als Diktat missbraucht wird.

Dafür ist erforderlich,

  1. dass für die Struktur- und Entwicklungsplanung, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und die Haushaltsplanung der Hochschule die Gremien auf den drei Ebenen der Universität statt eines wenig wirksamen Rechts zur Stellungnahme ein Vorschlagsrecht haben und
  2. dass die Beschlussfassung über diese Punkte bei den Gremien auf den drei Ebenen liegen soll.

Der Fakultätsrat MIN fordert die Bürgerschaft dazu auf, entsprechende Änderungen an dem Gesetzesentwurf vorzunehmen, und die weiteren Änderungserfordernisse, die er in seinen beiden Stellungnahmen begründet dargelegt hat, ernst zu nehmen und umzusetzen.

Weitere Stellungnahmen des MIN-FARs zum Hochschulgesetzentwurf:
http://www.min.uni-hamburg.de/fakultaetsrat.html

http://www.fsrk.de/artikel_330.html [Stand 4. Juni 2014]


Stellungnahme des Fakultätsrates MIN zum Hochschulgesetzentwurf anlässlich der ZLV