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FSRK

Aufruf zur Vollversammlung

„Sie [die Auseinandersetzungen um mehrere Landeshochschulgesetze] sind dadurch gekennzeichnet, dass die hegemoniale Vormachtstellung des Prinzips unternehmerische Hochschule ideologisch erschöpft ist [...].
Will man das Leitbild der unternehmerischen Hochschule wirklich überwinden, muss einer gänzlich anderen Logik wissenschaftlicher Autonomie und akademischer Zusammenarbeit Raum gegeben werden. Träger dieser Autonomie sind nicht die Hochschulleitungen, sondern die Subjekte des Wissenschaftsprozesses, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenso wie Studierende, auch das administrative Personal.“

„Zum aktuellen Richtungskampf um die Hochschulreform“, Erklärung des Bundes Demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi), Bonn und Marburg, den 17. Februar 2014.

Hochschulräte als Quasi-Aufsichtsräte von Hochschulen, besetzt von Vertretern von Großkonzernen, sind ein Musterprojekt der Unternehmerischen Hochschule. Hochschulräte haben den Zweck, der privaten Wirtschaft Bestimmung über die strategische inhaltliche Entwicklung der Hochschulen einzuräumen. Im Hochschulrat der Uni sitzt z.B. Johann C. Lindenberg. Er vertritt den Lebensmittelkonzern Unilever (verantwortlich für weltweite Lebensmittelspekulation), sitzt im Aufsichtsrat von Esso (Öl, Öl, Öl,), saß im Aufsichtsrat des Baumarkt-Trusts Praktiker (Pleite mit 20.000 Entlassungen) und sitzt im Aufsichtsrat der Elbphilharmonie (Elbphilharmonie). Das Prinzip Gewinnmaximierung richtet gesellschaftlich großen Schaden an.

Was schon für die Wirtschaft nicht verallgemeinerungswürdig ist, darf erst recht nicht bestimmend sein für die öffentlichen Einrichtungen von Bildung und Wissenschaft. Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind rational begründet, kooperativ und verantwortlich nach menschlichen Maßstäben zu entwickeln – in der Hafenstadt Hamburg (Tor zur Welt) mit global zivilisierender Bedeutung. Die Hochschulen können hierfür einen Vorbildcharakter haben und auch aufklärend initiativ eingreifen, und sie beginnen dies bereits. So wird die Universität bereits jetzt kooperativ und gesellschaftlich verantwortlich durch ihre Mitglieder entwickelt, beispielhaft in den uniweiten Dies Academici zur Studienreform für die (Re-)konstruktion der Bildung mündiger Menschen und im Kompetenzzentrum Nachhaltige Universitätsentwicklung (KNU), z.B. jüngst mit der Tagung zur Kritik an gekaufter Wissenschaft.
Entsprechend wird in den Stellungnahmen der Hochschulgremien zum aktuell vorliegenden Senatsentwurf für ein neues Hochschulgesetz (HmbHG) eine selbstbewußte Ablehnung des gescheiterten Konzepts Unternehmerische Hochschule zum Ausdruck gebracht sowie die Ambition für die grundlegende Überarbeitung des Entwurfs für eine neue Etappe der demokratischen Entwicklung: Hochschule als Republik!

Die Alternative zur Unternehmerischen Hochschule ist, daß alle Mitglieder der Uni sich als Subjekte der Entwicklung von Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft begreifen. Um diesem demokratischen Prinzip Geltung zu verschaffen, müssen wir uns gemeinsam qualifizieren. Möglichkeiten zur kooperativen Erörterung und zum gemeinsamen Eingreifen sind die studentische Vollversammlung am 15. April um 14 Uhr im Audimax, sowie die beiden Anhörungen des Wissenschaftsausschusses der Bürgerschaft - die „Expertenanhörung“ mit von den Parteien eingeladenen Auskunftspersonen, und die öffentliche Anhörung, bei der die Öffentlichkeit zu Wort kommt.

Uniweite Vollversammlung
am 15.4.2014, um 14 Uhr, im Audimax (Von-Melle-Park 4)
Unterschriftenliste für die Einberufung der Vollversammlung html, pdf

Expertenanhörung des Wissenschaftsausschusses
am 15.4.2014, um 17 Uhr, im Festsaal des Rathauses

Öffentliche Anhörung des Wissenschaftsausschusses
am 25.4.2014, um 17 Uhr, im Reimarussaal der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 4, 20457 Hamburg

Die Stellungnahmen-Broschüren der FSRK zur Hochschulgesetznovelle findet Ihr unter: html

http://www.fsrk.de/artikel_320.html [Stand 3. April 2014]


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