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FSRK
Pressemitteilung des AStA der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg

Für ein gründliches Beteiligungsverfahren bei der Neufassung des HmbHG

Behörde sperrt sich gegen Forderung aus Gewerkschaften und Hochschulen für erweiterte Diskussion des Gesetzentwurfs

Der politische Senat hat den Entwurf zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes vorgelegt. Der Entwurf ist widersprüchlich. Einerseits will man den Forderungen aus den Hochschulen für eine Ermöglichung emanzipatorischer Bildung und Wissenschaft in demokratisch verfassten Hochschulen entgegenkommen. Andererseits soll die Erwartung von Handelskammer und Co. fortgesetzter betriebswirtschaftlicher Gängelung der Hochschulen und ihrer Mitglieder für die unmittelbar profitable Verwertbarkeit bedient werden. Mit dem Versuch, diese Gegensätze zu versöhnen, bleibt der Gesetzentwurf unausgegoren.

Für die positive Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs zu Gunsten einer verantwortungsvollen Wissenschaft ist ein gründliches Beteiligungsverfahren unbedingt sinnvoll.
Um die Möglichkeiten dafür zu erweitern, haben Gewerkschaften sowie diverse akademische Gremien und Organe der studentischen Interessenvertretungen nahezu aller Hamburger Hochschulen (insgesamt 21 Unterzeichnende) die Wissenschaftssenatorin dazu aufgefordert, die Zeit für Stellungnahmen zu verlängern und öffentliche Diskussionsforen durchzuführen. (Der entsprechende Brief ist beigefügt.) Am Mittwoch, den 7. August hat der AStA der HAW stellvertretend für die Unterzeichnenden die Senatorin zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Senatorin hat daraufhin den Vorschlag abgelehnt.

Als ein Ziel des Gesetzentwurfs nennt die Behörde: "Die demokratischen Strukturen werden gestärkt und die Partizipation der Hochschulmitglieder" werde verbessert. Der Anspruch erweiterter Demokratie bleibt bereits im Ansatz stecken, wenn schon in der Erarbeitung des Gesetzes die Beteiligung der Hochschulmitglieder und Gewerkschaften als Belästigung abgewehrt, statt als Bereicherung befürwortet wird.

Es ist schlechter Brauch bei Wissenschaftssenatoren, Entwürfe für Hochschulgesetze immer dann vorzulegen, wenn an den Hochschulen vorlesungsfreie Zeit ist und damit die souveräne Erarbeitung von kritischen Stellungnahmen der Hochschulen erschwert ist. Das entspricht der inhaltlichen Widerspruchsseite im Gesetz, kooperative Auseinandersetzungen innerhalb der Hochschulen um ihren Beitrag für eine zivile, sozial gerechte, demokratische gesellschaftliche Entwicklung durch Marktinstrumente und Hierarchien einschränken zu wollen.

Eric Recke, Referent für Hochschulpolitik im AStA der HAW: „Der Konflikt zwischen der Fortsetzung der ‚unternehmerischen Hochschule‘ einerseits und der Notwendigkeit kritisch-eingreifender Wissenschaften für humane Entwicklung andererseits ist in der Welt. Statt die erforderliche Diskussion darum zu deckeln, sollte sich der Senat auf ein demokratisches und transparentes Verfahren einlassen.“ Wir fordern die Behörde auf, sich nicht länger zu sperren und den Vorschlag für einen verlängerten Zeitraum für Stellungnahmen sowie die Durchführung von öffentlichen Diskussionsforen aufzugreifen und umzusetzen.

http://www.fsrk.de/artikel_318.html [Stand 7. August 2013]