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FSRK

Alles Lüge.

Die Wahrheit über „nachgelagerte“ Studiengebühren à la Schwarz-Grün

„Es ist wahr, es ist wahr, daß Hamburg nicht die Hauptstadt von McDonalds ist,
Es ist wahr, es ist wahr, wenn der Papst zwar die Pille nicht nimmt, aber trotzdem keine Kinder kriegt,
Das ist wahr, das ist wahr, aber sonst, aber sonst, alles Lüge, alles Lüge, alles Lüge.“

Rio Reiser, „Alles Lüge“, 1986.

Studiengebühren sind alternativlos?

Mit dem Modell der Nachlagerung bekomme Hamburg das sozialste Studiengebührengesetz Deutschlands, rühmte sich kürzlich Hamburgs neue Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach.
Hier wird geflissentlich die Lage in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Brandenburg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland unterschlagen: Dort werden nach wie vor allgemeine Studiengebühren gar nicht erhoben. In Hessen wurden die bereits erhobenen Studiengebühren aller Art nun ebenfalls gänzlich abgeschafft. Die Bundesländer mit der Möglichkeit des gebührenfreien Studiums befinden sich daher mit elf zu fünf aktuell in zwei-drittel Mehrheit.
Die Alternative zu Studiengebühren sind nicht nachgelagerte Studiengebühren, sondern ist Gebührenfreiheit.
Das Bezahlstudium wirkt fortgesetzt zerstörerisch auf notwendige Erkenntnisprozesse, verantwortungsvollen Gesellschaftsbezug der Wissenschaften, demokratische Verfaßtheit der Universität und eine solidarische Alltagskultur. Vernünftige Wissenschaft geht anders. Daher gibt es auch in Hamburg bis in die Bürgerschaft hinein politische Mehrheiten für gebührenfreie Bildung — sie muß zu Konsequenzen geführt werden.

Die „nachgelagerten“ Gebühren sind ein finanzpolitischer Kompromiß zwischen GAL und CDU?

Was ist ein Kompromiß zwischen Kommerzialisierung der Wissenschaft und ihrer emanzipatorischen Orientierung? Das fortgesetzte Bezahlstudium ist es jedenfalls nicht.
Die CDU hatte nach den Bürgerschaftswahlen im April bereits das Scheitern ihrer aggressiv marktdevoten Hochschulpolitik akzeptiert und die Bereitschaft signalisiert, bei Vorschlägen zur Gegenfinanzierung, in einer künftigen Koalition auf die Studiengebühren verzichten zu können. Armselig ist, was das brave Schoßhündchen GAL aus dieser Vorlage gemacht hat: Der Warencharakter der Bildung wird durch die fortgesetzte Entgeltpflicht aufrecht erhalten. Zugleich wird das ganze haushaltspolitisch nahezu eine Nullnummer, um einige soziale Abfederungen dieses von Grund auf asozialen Konzepts zu simulieren. Für die Vorfinanzierung der Stundungen der Gebühren muß die Stadt über staatseigene Banken verzinste Kredite aufnehmen. Deren Kosten sowie der Verwaltungsaufwand kosten die Stadt — bei geschätzten jährlichen Gebühreneinnahmen von 35 Millionen Euro — ca. 22 Millionen Euro. Selbst dieser Berechnung liegen jedoch erheblich geschönte Grundannahmen über die Zinsentwicklung sowie die Einkommensaussichten der Hochschulabsolventen zu Grunde — es werden also noch deutlich höhere Kosten auf den Steuerzahler zukommen. (Das sind im übrigen also jene AldikassiererInnen und Krankenschwestern, die angeblich nicht den Arztsöhnen und Anwaltstöchtern ihr Studium zahlen sollen.) Die „nachgelagerten“ Studiengebühren sind kein Kompromiß, sondern ein Instrument zur Bankenfinanzierung und zur kommerziellen Lenkung der Wissenschaft.

Die „nachgelagerten“ Studiengebühren müssen erst nach dem Studium gezahlt werden?

Zunächst einmal gilt: die neuen Gebühren sind jeweils mit der Rückmeldung fällig! Lediglich auf Antrag (jedes Semester neu zu stellen) können bestimmte Studierende den Betrag stunden lassen. Hierzu die Wissenschaftssenatorin: „Jeder, der ein Stundungsanspruch hat, erhält das Recht, sich die Gebühren stunden zu lassen.“ Außerdem gilt: Unbefugten ist der Zutritt verboten.
Nach der vorliegenden Gesetzesvorlage haben keinen Stundungsanspruch
a) sogenannte Bildungsausländer (Studierende aus nicht EU-Ländern),
b) Studierende, die die Regelstudienzeit um mindestens zwei Semester überschritten haben sowie
c) alle Kommilitonen über 45 Jahre.
Für die Universität Hamburg sind das nach aktuellen Zahlen a) 4.000 + b) 7.700 + c) 200 = 11.900 Studierende. Bei aktuell ca 35.000 Studierenden in Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor und Masterstudiengängen wären somit über ein Drittel nicht stundungsberechtigt. Knapp 12.000 Studierende müßten die nachgelagerten Gebühren sofort zahlen.

Wer viel lügt, kann die Wahrheit nicht vertragen. Die Wahrheit sollte daher mit Nachdruck verbreitet werden:
Studiengebühren gehören abgeschafft.

http://www.fsrk.de/artikel_276.html [Stand 27. Juli 2008]