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dokumentiert
Beschluß der studentischen Vollversammlung am 26.05.2011

Katalog erforderlicher Maßnahmen für die Beteiligung der Studierenden an den Aktivitäten

Die studentische Vollversammlung fordert alle Lehrenden dazu auf, bis mindestens zum 27. Juni die folgenden erforderlichen Maßnahmen für die Beteiligung der Studierenden an den Protestaktivitäten umzusetzen:

— Die ohnehin schon generell abgeschaffte Anwesenheitspflicht wird nicht angewendet.
— Vom 30. Mai bis zum 27. Juni finden keine Klausuren und Prüfungen statt.
— Alle Lehrinhalte und Studienleistungen, die vom 30. Mai bis zum 27. Juni behandelt werden, dürfen nicht Gegenstand von Klausuren und Prüfungen sein.
— Für dieses Semester gilt ein Nichterscheinen bei Prüfungen nicht als Fehlversuch. Dies gilt auch für Hausarbeiten, Referate, Praktika und Exkursionen.
— All dies muss in den Veranstaltungen beraten und kooperativ realisiert werden.

Das Präsidium der Uni wird dazu aufgefordert, sich diesen Katalog zu eigen zu machen und alle Lehrenden dazu aufzufordern, entsprechend zu handeln.

http://www.fsrk.de/artikel_241.html [Stand 26. Mai 2011]