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FSRK Pressemitteilung vom 16.06.2006

Uniweite Vollversammlung beschließt Gebührenboykott

Der Wissenschaftsausschuß wird eingeladen mit den Studierenden zu diskutieren

Auf der gestrigen Vollversammlung haben die Studierenden der Universität mit großer Mehrheit den Boykott der Verwaltungsgebühren für das Wintersemester 2006/2007 beschlossen. Wie im letzten Semester zahlen die Studierenden den Betrag der Verwaltungsgebühr von 50 Euro auf das Treuhandkonto des Vereins Gebührenfreie Bildung (www.gebuehrenboykott.de) ein. Bei Erreichen des Quorums von 13.000 Studierenden (ca. 1/3 der Studierenden der Universität) tritt der Boykott in Kraft und das Geld wird nicht an die Universität überwiesen.

Der Boykott richtet sich dabei nicht nur gegen die Verwaltungsgebühren, sondern ist ebenso gerichtet gegen die geplante Erhebung von allgemeinen Studiengebühren, wie sie die CDU mit dem sogenannten Studienfinanzierungsgesetz einführen will, sowie gegen die schon bestehenden sogenannten Langzeitstudiengebühren. Anschließend demonstrierten die Studierenden in der Innenstadt. Eine Delegation aus der Abschlußkundgebung überbrachte der CDU-Fraktion die Position der Studierenden. Wiederholt wurden die CDU-Mitglieder im Wissenschaftsausschuß eingeladen, mit den Studierenden auf der nächsten Sitzung des Studierendenparlamentes am 22. Juni zu diskutieren. Das Studierendenparlament hält dies für erforderlich, da die öffentliche Anhörung im Wissenschaftsausschusses von dem Vorsitzenden Wolfgang Beuß (CDU) vorzeitig abgebrochen wurde und es während der Anhörung keine Antworten auf die vorgetragenen Argumente für Gebührenfreiheit seitens der Mitglieder des Ausschusses gab. Die Mitglieder aus der SPD- und GAL-Fraktion sind ebenfalls zur Sitzung des Studierendenparlamentes eingeladen.

Till Petersen (Referent der Fachschaftsrätekonferenz): „Jede Form von Studiengebühren ist gegen die Menschen gerichtet. Sie sollen dazu führen, daß die Studierenden ihr Studium nicht an der gesellschaftlichen Nützlichkeit ausrichten, sondern unter dem finanziellen Druck ihr Studium schnell und unter der Anforderung der späteren ‚Verwertbarkeit’ für die Unternehmen ausrichten. So sollen die Studierenden sich als ‚Humankapital’ veredeln, um sich besser den späteren Arbeitgebern anbieten zu können. Die Studierenden sollen Bildung und Wissenschaft als Ware sehen, die sie, sich selbst als Ware sehend, hinzukaufen.“

Diesem profitorientierten Verständnis haben die Studierenden eine klare Absage erteilt. Petersen weiter: „Studiengebühren würden einen negativen Zivilisationsbruch darstellen. Nach der Befreiung vom Faschismus und durch die Studierendenbewegung der 1960er und 70er Jahre wurden weitreichende Konsequenzen aus den Erfahrungen mit Faschismus und zwei Weltkriegen gezogen: Bildung und Wissenschaft sollten nie wieder unmenschlichen Zielen und selbstsüchtigen Interessen untergeordnet werden können. Kritische, demokratische und allen zugängliche Bildung und Wissenschaft sollten dafür die Grundlage bilden. Dieses ist auch das Ziel des UN-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, der von der BDR 1973 ratifiziert wurde und damit für die BRD bindendes Recht ist. In diesem UN-Pakt verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 13 c, daß ‚der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise insbesondere durch die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß.’“
In diesem Sinne werden die Studierenden der Universität in diesem Semester die Verwaltungsgebühren boykottieren und gegen die Einführung der allgemeinen Studiengebühren sowie gegen die bestehenden vorgehen.

Petersen: „Ein wichtiger Punkt in der Diskussion im Studierendenparlament wird hierbei auch sein, daß das Gesetz kein Studienfinanzierungsgesetz ist, wie die CDU und Dräger es weismachen wollen, sondern aufgrund der auf das mögliche Darlehen zu zahlenden Zinsen bei einer gleichzeitigen Ausfallbürgschaft, die die Hochschulen übernehmen sollen, ein Bankenfinanzierungsgesetz ist. Da ändert auch die von der CDU gewollte Kappungsgrenze der Verschuldung bei 17.000 Euro nichts. Das ist der Betrag Kappungsgrenze BAFöG plus dem Maximum an Darlehen. Hier wird nur deutlich, welche Verschuldungsbelastung die Studierenden erwartet. Wir sind gespannt, ob die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses den Mut haben, sich – im Gegensatz zur öffentlichen Anhörung wo sie wenn überhaupt nur zugehört haben – der Diskussion mit uns zu stellen.“

http://www.fsrk.de/artikel_227.html [Stand 16. Juni 2006]