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dokumentiert
Vollversammlung der studentischen Beschäftigten der Universität Hamburg am 20.01.2010

Forderungen

Eine tarifvertragliche Regelung für alle studentischen Beschäftigten an allen Hamburger Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen, die sich mindestens an der in Berlin erkämpften orientiert. Das heißt: Eine Bezahlung in Anlehnung an den TV-L, jedoch mindestens 10,98€, Urlaubsgeld und geregelten Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pausenregelungen sowie Vertragsmodalitäten von in der Regel 4 Semestern Laufzeit und 40 Stunden monatlicher Arbeitszeit unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen aufgrund des BAföG-Freibetrages. Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit und reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Alle.

Eine gesetzliche Personalvertretung für alle Beschäftigten an Hamburger Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen. Dies schließt ein studentisches Mitspracherecht bei Stellenausschreibungen und Vertragsausfertigung mit ein.

Die bedarfsgerechte öffentliche Finanzierung aller Hochschuleinrichtungen sowie ihrer Beschäftigten ohne Erhebung von Bildungsgebühren und Verwaltungskostenbeteiligung. Dies schließt insbesondere ein angemessenes Lernenden/Lehrenden-Verhältnis in Tutorien sowie die fristgerechte Vertragsausfertigung und Bezahlung mit ein.

Zur Durchsetzung dieser Forderungen sind folgende Aktivitäten zu realisieren:

— Die Wahl einer Interessenvertretung der studentischen Beschäftigten noch in diesem Semester.

— Das Kommunizieren der Forderungen an die zuständigen Stellen, sowie ihre Begründung auf einer weiteren Versammlung studentischer Beschäftigter noch in diesem Monat.

— Wir behalten uns weitere Maßnahmen vor, die zur Erreichung dieser Forderungen beitragen können. Dazu zählen wir insbesondere jede Form von Protesten und Verweigerung.

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

http://www.fsrk.de/artikel_162.html [Stand 20. Januar 2010]