Die neugewählte Bürgerschaft hat sich konstituiert und es gibt eine parlamentarische Mehrheit für die Gebührenfreiheit. Die Fraktionen von Linkspartei und SPD haben bereits Anträge zur Abschaffung der Studiengebühren eingebracht. Aus diesem Anlaß haben wir das folgende Exposé an alle Bürgerschaftsabgeordneten verschickt.
Das Recht auf Bildung für jeden Menschen ist eine historische Errungenschaft. Eingedenk der Zerstörungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verabschiedete die Generalversammlung der UN 1966, mitten im „kalten Krieg“ der Systeme, einstimmig den „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (pdf). Dort heißt es in Artikel 1:
„(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, daß die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewußtseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muß. Sie stimmen ferner überein, daß die Bildung es jedermann ermöglichen muß, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, daß sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muß.“
Dieser Pakt ist gültiges Recht in der Bundesrepublik. Durch ihn wir ein außerordentlich aktueller Bildungsbegriff definiert: Der ganzen Weltbevölkerung soll die volle Entfaltung der Persönlichkeit gelingen: Doch weder ist heute die (mögliche!) Freiheit von z.B. Hunger für alle gesichert, noch ist die Welt friedlich, weder ist ein nachhaltiger ökologischer Umgang mit unseren Lebensgrundlagen Praxis, noch ist die Ökonomie nach menschlichen Bedürfnissen gestaltet. Im Gegenteil: In einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland, das zu den reichsten, aber auch zu den kriegführenden Nationen der Welt zählt, wachsen die sozialen Gegensätze, ist Kinderarmut ein Massenphänomen geworden, ist ein wachsender Teil der Bevölkerung von der ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklung abgeschnitten, während privatökonomische Gewinne immer neue Rekordhöhen erreichen.
Gesellschaftliche Problemlösung und die allgemein nützliche und erfreuliche Entwicklung von Ökonomie, Politik, sozialen Beziehungen und Kultur machen auf dem heutigen Niveau des wissenschaftlich-technischen Fortschritts allgemeine, dauerhafte Bildungsbeteiligung Aller auch im wissenschaftlichen Bereich erforderlich. Solidarisches Lernen für die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen und persönliche Entfaltung sind eng miteinander verknüpft: Bildung sollte gelebte Demokratie, Friedensarbeit und persönliche als gesellschaftliche Emanzipation sein. Um es mit Bertolt Brecht zu formulieren: „Wer seine Lage erkannt hat, wie soll der aufzuhalten sein?“ Gebührenfreie Bildung als soziale Voraussetzung der wissenschaftlichen Weltaneignung ist deshalb unbedingt zu verwirklichen und wurde darum im UN-Sozialpakt auch für die Hochschulen in Art 1, Abs. 2c verbindlich verankert.
Gegen die gesellschaftliche Verwirklichung dieses humanistischen Bildungszieles hat die CDU — im Widerspruch zum Völkerrecht und den Normen des Grundgesetzes — nach 30 Jahren Gebührenfreiheit Studiengebühren wieder eingeführt. Sie handelte dabei als Funktionspartei der Handelskammer. Diese Akteure forcieren die Zurichtung aller Lebensbereiche auf die Konkurrenzfähigkeit „Hamburgs“ im kalten internationalen ökonomischen Kampf der sogenannten Wirtschaftsstandorte. (Eine Regulierung oder gar Überwindung dieser zerstörerischen Konkurrenz ist ideologisch hingegen nicht vorgesehen. Die Entwicklung einer zivilen Weltgesellschaft ist ihnen kein verbindendes Leitbild für politisches Handeln.) Zwar wird berücksichtigt, daß der technologische Fortschritt in allen Arbeitsbereichen eine Höherqualifikation der Erwerbstätigen erforderlich macht. Damit dies aber nicht massenhaft für sozialen und ökologischen Fortschritt, gesellschaftliche Demokratisierungen und weitreichende soziale Umverteilungen des gesellschaftlich erarbeiteten Reichtums wirksam wird, soll Bildung durch die Einführung der Gebühren zur Ware degradiert werden. Die Studierenden werden so gehalten, Bildung als „Investition“ in ihre Arbeitskraft zu kaufen und sich somit selbst zunehmend als Ware zu begreifen. Senator Dräger hat deshalb immer wieder als Grund der Gebühreneinführung nicht die „knappen Kassen“ angeführt, sondern die „Lenkungsfunktion“ der Gebühr gegenüber den Studierenden im Sinne der Zurichtung von Bildung und Wissenschaft auf die Anforderungen der privaten Wirtschaft im Rahmen der Senatskonzeption der „Wachsenden Stadt“ betont. Die Gebühren sind in jeder Form ein Mittel der kulturellen Dressur für die ökonomische Verwertung des Menschen und stehen damit dem historischen Wesens von Wissenschaften und Künsten, der menschlichen Emanzipation, grundsätzlich entgegen. Sie sind anachronistisch und führen zu geistig-kultureller Verarmung der Gesellschaft.
Der schulterzuckenden Verweis auf die vermeintlich leeren Kassen und der verbreitete Hinweis auf die scheinbar besonders privilegierte Situation von Studierenden geht an der gesellschaftlichen Realität vorbei: Wenn alleine der Jahresgewinn der Deutschen Bank 2007 mit 6,5 Milliarden Euro gut drei mal so hoch ist wie es die Summe der Studiengebühren aller ca. 2 Millionen Studierenden in Deutschland wäre, verweist dies darauf, daß der gesellschaftlich erarbeitete Reichtum gewaltig ist und permanent vergrößert wird. Dieser sollte mindestens durch eine vernünftige Steuerpolitik für gesellschaftliche Aufgaben (wie Bildung und Wissenschaft für Alle) zugänglich gemacht werden.
Die berechtigte Unzufriedenheit und die daraus erwachsene kontinuierliche Kritik an der schädlichen und unvernünftigen (Wissenschafts-)Politik des bisherigen CDU-Senats haben dazu geführt, daß Senator Dräger politisch untragbar geworden ist. Nun besteht die Möglichkeit, die notwendigen Reformen hin zu einer sozial offenen, demokratischen und friedensorientierten Bildung und Wissenschaft zu beginnen. Die Revision des so genannten Studienfinanzierungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt. Dazu gehört neben der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2008 (Streichung der entsprechenden Paragraphen 6b) und 6c) des HmbHG) auch
1.) die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags ab dem Sommersemester 2008. Das Recht auf Bildung ist auch das Recht auf institutionell organisierte Bildung. Als Türöffner für die allgemeinen Studiengebühren folgen auch sie der Ideologie, Studierende seien die Kunden eines Dienstleistungsunternehmens und sind Teil der Privatisierung der öffentlichen Aufgabe der Bildung.
2.) die Rückzahlung der bisher gezahlten Studiengebühren. Sie sind ab dem ersten Euro verkehrt und haben bereits zu einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Lage und der Lernbedingungen für die Studierenden geführt. Dies ist so weitestgehend wie möglich zu heilen.
3.) die Übernahme der durch Studierende aufgenommenen Studiendarlehensverträge durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Die verzinsten Kredite stellen nicht nur die unsozialste Komponente des Studienfinanzierungsgesetzes dar, weil sie dazu führen, daß diejenigen mit dem wenigsten Geld am meisten zahlen müssen derweil sich Banken an den Zinsen bereichern; sie verschärfen und verlängern die Lenkungsfunktion der Gebühren auch über die Studienzeit hinaus, da der Druck, sich an profitablen Inhalten auszurichten mit der Zinsschuld anwächst.
4.) die erneute Immatrikulation der Studierenden, die bisher wegen Nichtzahlung der Gebühren exmatrikuliert wurden. Keiner dieser Studierenden ist für die Universitäten und die gemeinsame Entwicklung verzichtbar. Wenn es um die gemeinsame Entwicklung aller für alle geht, ist ein Ausschluß aus sozialen Gründen undenkbar, auch hier ist der bisher entstandene Schaden weitestgehend zu heilen.
Wir fordern deshalb alle Abgeordneten der Bürgerschaft auf, sich für eine entsprechen weitreichende Änderung des HmbHG einzusetzen und zu verständigen.