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dokumentiert

Aufruf zum symbolischen WARNSTREIK von studentischen Beschäftigten

mit Forderungsübergabe an das Präsidium der Universität Hamburg

Wir treffen uns am Mittwoch (12.Mai) um 14 Uhr auf dem Allende-Platz Von dort wollen wir dann gemeinsam zum Präsidium gehen, um unsere Forderungen zu übergeben und davor unseren symbolischen Streikposten abzuhalten. Ab 12 Uhr Infotisch im oder vorm Café Knallhart (VMP9/HWP) Mobilisierungstreffen und Schilder mit Forderungen beschriften

Einstimmig beschlossene Forderungen der studentischen Beschäftigten der Universität Hamburg auf der Vollversammlung am 20.01.2010:

Eine tarifvertragliche Regelung für alle studentischen Beschäftigten an allen Hamburger Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen, die sich mindestens an der in Berlin erkämpften orientiert. Das heißt: Eine Bezahlung in Anlehnung an den TV-L*, jedoch mindestens 10,98€, Urlaubsgeld und geregelten Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pausenregelungen sowie Vertragsmodalitäten von in der Regel 4 Semestern Laufzeit und 40 Stunden monatlicher Arbeitszeit unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen aufgrund des BAföG-Freibetrages. Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit und reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Alle.

Eine gesetzliche Personalvertretung für alle Beschäftigten an Hamburger Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen. Dies schließt ein studentisches Mitspracherecht bei Stellenausschreibungen und Vertragsausfertigung mit ein.

Die bedarfsgerechte öffentliche Finanzierung aller Hochschuleinrichtungen sowie ihrer Beschäftigten ohne Erhebung von Bildungsgebühren und Verwaltungskostenbeteiligung. Dies schließt insbesondere ein angemessenes Lernenden/Lehrenden-Verhältnis in Tutorien sowie die fristgerechte Vertragsausfertigung und Bezahlung mit ein.

* Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Warum ‚streiken’?

Weil die prekäre finanzielle und arbeitsrechtliche Situation der studentischen Beschäftigten seit Jahrzehnten bekannt ist. Die Arbeitsverhältnisse haben sich jedoch – obwohl kürzlich in einigen Bundesländern geringfügige Verbesserungen erreicht wurden – durch Reallohnverluste und die Arbeitszeitverlängerung im öffentlichen Dienst kontinuierlich verschlechtert. Dies gilt es endlich zu ändern. Welche Erfolge ein tatsächlicher Streik für die Verbesserung unserer Situation zufolge haben kann wird am Beispiel von Berlin deutlich.

Warum ‚symbolischer’ Streik?

Die Stellung der meisten studentischen Beschäftigten lässt es kaum zu, massenhaft und während der Arbeitszeit eine ‚geregelte Arbeitsniederlegung’ durchzuführen. Dazu kommt, dass ‚Streik’ arbeitsrechtlich ein Instrument zur Durchsetzung der eigenen Forderungen in Tarifverhandlungen ist. Viele der studentischen Beschäftigten (Hilfskräfte und Tutoren) befinden sich jedoch nicht im Geltungsbereich eines Tarifs. Ihre Aufnahme in eine tarifvertragliche Regelung ist eine unserer Forderungen.

http://www.fsrk.de/artikel_173.html [Stand 10. Mai 2010]