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dokumentiert
Beschluß des Studierendenparlaments vom 9. Juli 2009

Aus Fehlern lernen: Für demokratische Bildung und Wissenschaft

Die Krise der Universität Hamburg ist durch die Einschränkungen der Mitbestimmungsmöglichkeiten ausgelöst worden. Besonders schädlich war dabei auch die Einführung von Studiengebühren, die tiefgreifende Entdemokratisierung und die Durchsetzung eines restriktiven gestuften Studiensystems. Das Zusammenwirken dieser Elemente hat kein vorher bestehendes Problem gelöst, sondern die Unterfinanzierung, die Konkurrenz der Arbeitsbereiche, die Isolation und Anonymität im Studium und den sozialen Druck auf Lehrende und Lernende nur verschärft. Die Universität braucht jetzt deshalb eine zügige Rekonstruktion von Mitbestimmung, sozialer Offenheit und verbesserte Bedingungen für ein produktives und faires Miteinander.

Das Studierendenparlament fordert insbesondere, dass das HmbHG in folgender Weise überarbeitet werden:

a) Das Studium an Hamburgs öffentlichen Hochschulen muss gebührenfrei sein. Die Paragraphen 6 a,b,c, d und e (1) sind zu streichen.

b) Das Bachelor-/Mastersystem muss dringend überarbeitet werden.

c) Der Hochschulrat sollte in ein gesellschaftlich repräsentatives Beratungsorgan umgewandelt werden. Die Leitungsorgane sind demokratisch zu wählen. Die Wahl sollte einem möglichst repräsentativen Gremium zukommen. Ein gesamtuniversitäres, viertelparitätisches Gremium zur Wahl der Hochschulleitung, zur Erörterung und Beschlussfassung über Grundsatzfragen der Hochschulentwicklung, über die gesellschaftliche Stellung der Hochschule und aktuelle Herausforderungen ist erneut einzurichten (Konzil/Konvent).
Entscheidungskompetenzen sollen vorrangig den gewählten, mitgliedergruppenübergreifenden Gremien (Fakultätsräte, Akademischer Senat) zustehen und möglichst nah bei den betreffenden Einrichtungen angesiedelt sein.
Eine Mitbestimmungsebene unterhalb der Fakultätsräte ist wieder regelhaft vorzusehen.

d) Berufungsverfahren müssen transparent und unter hoher Beteiligung aller Mitgliedergruppen Aufgabe gewählter Gremien der Akademischen Selbstverwaltung sein.

e) Die konkurrenzverschärfende „leistungsorientierte“ Mittelvergabe und Besoldung ist zugunsten demokratischer und bedarfsgerechter Mittelverteilung zu überwinden.

http://www.fsrk.de/artikel_156.html [Stand 9. Juli 2009]