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FSRK
Pressemitteilung vom 15.4.2008

Erster juristischer Sieg für Studiengebühren-Boykotteure

Zwangsexmatrikulationen gegen Studierende werden von der Hochschule für bildende Künste (HfbK) zurückgenommen.

Nachdem in Hamburg zum Sommersemester 2007 erstmals Studiengebühren eingeführt worden waren, begann an allen Hamburger Hochschulen ein Studiengebührenboykott. Auch viele Studierende der HfbK beteiligten sich (ca. 50 %) und zahlten die Studiengebühr von € 500,- nicht. Sie wollten es sich nicht gefallen lassen, mit einer derart unsozialen Maßnahme überzogen zu werden, noch dazu angesichts verschlechterter Studienbedingungen. Ziel der Boykotteure war es, eine politische Diskussion in Gang zu bringen, die letztlich in der Abschaffung von Studiengebühren münden sollte.

Doch die Hochschulleitung zeigte sich den Argumenten der Studierenden wenig aufgeschlossen. Bereits einen Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Studiengebühren (15.6.2007) erhielten die nicht zahlenden Studierenden einen Bescheid vom 17.7.2007, mit dem ihre Exmatrikulation zum 3.9.2007 verfügt wurde. Damit wäre das Studium für die Betroffenen zu Ende gewesen. Doch die Studierenden ließen sich nicht einschüchtern und legten Widerspruch ein. Die HfbK wies die meisten Widersprüche am 17.9.2007 zurück, worauf hin sich die betroffenen 46 Studierende entschlossen, das Verwaltungsgericht Hamburg anzurufen und gegen die Exmatrikulation zu klagen. Zwar dürfen die Studierenden vorläufig weiter studieren. Doch das Damoklesschwert der Exmatrikulation schwebte weiter über ihnen.

Die Zwangsexmatrikulation durch die Hochschule war und ist nach Ansicht der Rechtsanwälte der Klägerinnen und Kläger rechtswidrig. Abgesehen von der Frage, ob Studiengebühren mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht in Einklang stehen, hat die HfbK auch das einfache Recht falsch angewandt. Das Hochschulgesetz erlaubt Exmatrikulationen allenfalls dann, wenn bis zum Ablauf der Rückmeldefrist fällige Gebühren nicht gezahlt worden sind. Dies ist aber nicht der Fall, denn die Hochschule selber hat den Fälligkeitstermin nicht auf den Semesterbeginn, sondern auf einen späteren Zeitpunkt (15. Juni für das Sommersemester und 15. Dezember für das Wintersemester) festgesetzt.

In einem Parallelverfahren hatte das Verwaltungsgericht Hamburg bereits entsprechend entschieden und die Exmatrikulation eines Studierenden der TU Hamburg-Harburg für rechtswidrig erklärt. Am 17.4.08 hätte das Verwaltungsgericht nun über die Rechtmäßigkeit der HfbK-Studierenden verhandeln sollen. Dazu kommt es jetzt nicht mehr. Gestern hob die HfbK die Exmatrikulationsbescheide vom 17.7.2007 auf, so dass es nun keiner mündlichen Verhandlung mehr bedarf. Offensichtlich wollte die HfbK auf diese Weise einer absehbaren gerichtlichen Verurteilung zuvor kommen.

Trotzdem scheint die HfbK ihre repressive Linie unbeirrt fortsetzen zu wollen. Zwischenzeitlich wurden die meisten Studierenden mit einem Exmatrikulationsbescheid vom 13.2.2008 noch ein zweites Mal exmatrikuliert, wogegen diese erneut klagen. Angesichts der jüngsten Entwicklungen bei den Hamburger Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL, wonach Studiengebühren in der bisherigen Form abgeschafft werden sollen, ist das Verhalten der Hochschulleitung ein Skandal. Die Studierenden fordern, dass die HfbK sämtliche Exmatrikulationen umgehend zurück nimmt .

Rechtsanwalt Joachim Schaller, Eimsbütteler Str. 16, 22769 Hamburg – Tel.: 43130340
Rechtsanwälte Martin Klingner und Mark Nerlinger – Tel.: 4396001

http://www.fsrk.de/artikel_105.html [Stand 15. April 2008]